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•In Sachen Studierenden und SGB II / SGB XII regt sich was

Im Dezember 2004 hat Tacheles auf die Problematik Studierende und SGB II/ SGB XII aufmerksam gemacht. Aufgrund der Veröffentlichung kam es zu ersten sehr positiven Zusammenkommen mit dem studentischen Organisationen (bitte PM mit fes einfügen). Das deutsche Studentenwerk und viele studentische Organisationen haben dann an dem Thema gearbeitet. Anfang Februar hat Tacheles nochmal nachgesetzt und diverse interne Informationen aus BA und BMWA Kreisen zusammengefasst und gefordert, daß es endlich zu einer eindeutigen Regelungslage in Form einer Dienstanweisung kommt.

Diese Dienstanweisung ist jetzt mit Datum vom 14.2.05 von Seiten der BA ergangen, so die Hinweise in § 7 SGB II und in § 21 SGB II.

Jetzt hat sich — gestützt von einem breiten Bündnis vom DGB, über Professoren der Uni bis zur örtlichen Arbeitsloseninitiative — in Freiburg eine Gruppen zum Freiburger Appell zusammengetan, der deutliche und klare Änderungen und Regelungen zugunsten Studierender fordert.

Der Freiburger Appell hat eine Pressemitteilung herausgegeben und noch einen offenen Brief an Politiker (zum Nacharmen).

Eine weitere Hürde im Zusammenhang mit Studierenden, aber auch weit darüber hinaus, wird die Frage der Anrechnung des Kindergeldes bei den minderjährigen Kindern und den daraus resultierenden Nachteilen für Studierende sein, aber genauso in jeder anderen Fallkonstalation, da Kindergeld auch um den Versicherungsbetrag und KFZ Versicherung zu bereinigen ist. Zudem gibt es klare Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht, der die Regelung in § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II zu wieder laufen dürfte.

Abschließend soll noch an diesem Beispiel bemerkt werden, dass es bei intensiven Einsatz sehr wohl möglich ist zumindest teilweise Änderungen durchzusetzen.

Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé

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