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500 € AlgII-Regelsatz!



Wie viel brauchen Sie pro Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke?

Reichen Ihnen 3,79 €?



Oder 0,83 € fürs Frühstück und je 1,48 € für Mittag- und Abendessen? Das ist bei einem alleinstehenden Hartz IV-Bezieher im Regelsatz enthalten. Diese Summe steht aber meist nicht zur Verfügung, weil viele notwendige Ausgaben nicht anerkannt und auf Kosten der Ernährung gedeckt werden müssen.

„3,79 € sind viel zu viel – 2,65 € müssen reichen.”



Das meinen alle Verbände der Unternehmer in Deutschland, vor allem die der Banken und Konzerne. Sie fordern 30% weniger, also 0,57 € fürs Frühstück und je 1,04 € für Mittag- bzw. Abendessen.

3,79 € halten sie für einen „Fehlanreiz”, der die Motivation schwächt, Arbeit aufzunehmen.

Null Euro für Essen und Trinken ist noch besser,



meint die Bertelsmann-Stiftung, die Inhaberin des Bertelsmannkonzerns. (RTL, Vox, Stern usw.) 1 Vorsitzender der Bertelsmann-Stiftung z.b. ist Reinhard Mohn. Die Familie Mohn hatte 2004 ein Vermögen von 6,5 Mrd. Euro. 2 Unterstellen wir eine bescheidene Rendite von 5%, kommen wir schon auf 890.411 € Einkommen pro Tag! Die Leute, die Interesse haben, dass Erwerbslose hungern, klagen nicht über Mangelernährung, nur über zu niedrige Renditen.

Angela Merkel, die christliche Bundeskanzlerin und Edmund Stoiber, ihr Bruder im Geiste,



würden Erwerbslosen gerne die Essensrationen um 25% kürzen, fürchten sich aber von der Wut der Erwerbslosen und Beschäftigten.

Der DGB-Bundesvorstand



fordert keine Erhöhung, hält also 3,79 Euro für ausreichend.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV)



fordert eine Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Hartz IV -Empfänger von 345 € auf 415 € (70 € mehr).

Darunter 30 € mehr für Verkehrsmittel, je 10 € mehr für Nachrichtenübermittlung und alkoholische Getränke/Tabakwaren sowie je 5 € mehr für „Verzehr außer Haus” und Gesundheitspflege.

Das geht in die richtige Richtung.

Aber:

der DPWV akzeptiert die 3,79 € pro Tag für Ernährung, ebenso wie alle Parteien und Gewerkschaftsgliederungen, die sich der Forderung dieses Wohlfahrtsverbandes angeschlossen haben.

Mit 3,79 € am Tag für Ernährung können Erwerbslose nicht auskommen.



2004, vor Einführung von Hartz IV, waren im Regelsatz für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke 4,36 € täglich drin, also 15% mehr als heute.3

Maßstab für die Regelsatzhöhe ist das Verbrauchsverhalten unterer Verbrauchergruppen. Diese bestehen überwiegend aus Personen über 65 Jahre. Und die geben

  • bei steigenden Preisen erheblich weniger für Ernährung aus als früher und
  • auch deutlich weniger als unter 65-jährige.


Untersuchungen zeigen, dass eine vollwertige Ernährung erst mit 50% mehr Geld für Ernährung möglich ist. 4

Deshalb:



Rücknahme der Kürzungen bei Ernährung!

Mindestens 6,50 € am Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke!

Mindestens 500 € Regelsatz!

Hungerniveau von Hartz IV fördert Hungerlöhne!



Die Dachorganisation aller Unternehmer in Deutschland, der DIHK, fordert, dass 3 bis 4 € pro Stunde für Lohnabhängige „selbstverständlich und zumutbar” werden sollen. 5 Zweck: mehr Profit. 3-4 € pro Stunde ergeben 400 bis 530 € netto mtl. für Vollzeitarbeit.

Im Verhältnis dazu können sich Hartz IV'ler noch paradiesisch ernähren. Deshalb das Interesse der Unternehmen, vor allem natürlich von Deutsche Bank, Siemens, Bertelsmann usw., den Hunger von Erwerbslosen zu fördern, damit sie leichter Hungerlöhne durchsetzen können. Im Namen der Gerechtigkeit.

Deshalb:



Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 10 € brutto die Stunde statt Hungerlöhne!

Fussnoten


1) Friedrich Breyer, Wolfgang Franz, Stefan Homburg, Reinhold Schnabel, Eberhard Wille, Reform der sozialen Sicherung, Berlin 2004, 42



2) isw Grafikdienst Nr. 11, Armut + Reichtum in Deutschland, München, September 2006, 18



3) Roth/Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2006 ->Regelsatz



4) W. Becker u.a., Vollwerternährung und Sozialhilfe, GesundhWes 57, 201-206



5) Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Mehr Chancen am Arbeitsmarkt, Arbeitspapier, Berlin 2006, 1



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