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9. SGB II-ÄndG/Rechtsverschärfungsgesetz soll auf den Weg gebracht werden

Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB  II - Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG–Rechtsprechung ausgehebelt  werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.

Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein  Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.

Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: Fachstellungnahme

Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten

SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387

Fahrplan zum 9. SGB II-ÄndG

Kabinett                                             03.02.2016
Bundesrat, 1. Durchgang                    18.03.2016
Bundestag, 1. Lesung                         14.04.2016
Bundestag, 2. + 3. Lesung                  09.06.2016
Bundesrat, 2. Durchgang                     08.07.2016
Inkrafttreten                                       01.08.2016


Hier geht es nun zum Referentenentwurf vom 02.12.2015


Lesefassung und Synopse

(und hier zu einem Vergleich alter Referentenentwurf und neuer, so werden die gewollten Änderungen am deutlichsten)


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