Aktuelles Archiv
Niemand muss allein zum Amt - solidarische Ämterbegleitung in Wuppertal ins Leben gerufen
Termine bei Ämtern, wie dem Jobcenter, Arbeitsamt oder der Familienkasse können häufig mit viel Stress und manchmal auch Angst verbunden sein. Es entsteht Unsicherheit und ein Termin, der eigentlich unterstützend wirken soll, kann schnell zu einer sehr unangenehmen Erfahrung werden.
Besonders mit der Einführung der Neuen Grundsicherung ändern sich die Rahmenbedingungen für Leistungsbeziehende erheblich. Schon ein verpasster Termin kann immense Probleme verursachen...
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Laut § 13 Abs. 4 SGB X haben Sie das Recht sich von einer Person Ihres Vertrauens zu Ämtern und Behörden begleiten zu lassen.
Wer kann begleiten?
Das können Menschen aus ihrem privaten Umfeld, z.B. FreundInnen, Bekannte oder Verwandte sein. Oder Sie wenden sich an unser Begleit-Team. Kontakt s.u.
Wie kann eine Begleitung ablaufen?
Da Ihre Interessen und Ziele im Vordergrund stehen, können Sie sich vor dem Termin entscheiden, ob die Begleitung still, wie eine Art Zeuge dabei sein oder stellvertretend für Sie sprechen soll. Die stille Begleitung hat den Vorteil, dass bezeugt werden kann, was bei dem Termin gesagt wurde und die Anwesenheit der Begleitung kann für mehr Respekt sorgen sowie mentale Unterstützung bieten. Wenn die Begleitperson stellvertretend für Sie sprechen soll, kann diese vermitteln, sich für Ihre Ziele oder Wünsche einsetzen und für Ihre Rechte einstehen.
Du bist daran interessiert, andere zum Amt zu begleiten?
Auch Personen, die interessiert sind, ein Teil der Gruppe rund um die Ämterbegleitung zu werden können sich gerne bei uns melden. Es ist kein Vorwissen nötig, Du hilfst direkt, unkompliziert und kannst flexibel entscheiden, wann Du die Zeit für eine Begleitung hast.
Kontakt: Begleitung@tacheles-sozialhilfe.org Tel. 0202 318441 (auf AB sprechen)