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Arbeitspapier der Bundesagentur zum SGB II – Optimierungsgesetz

Aufgrund der Komplexität ist es nicht so einfach dies Papier so schnell zu kommentieren. Trotzdem will Tacheles das Papier der interessierten Öffentlichkeit nicht vorenthalten damit zumindest noch eine Diskussion an den Vorhaben der Bundesregierung entsteht. Es fallen daran insbesondere folgende Verschärfungen auf:

  • Die Regelungen „Sofortangebot für Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug” (Ziff. A1). Damit gemeint ist, potenziellen Antragstellen zunächst eine „Maßnahme” anzubieten, bevor sie einen Antrag ausgehändigt bekommen, geschweige denn Leistungen erhalten. Abschrecken der Antragsteller ist das Kalkül. Damit soll auf die Erfahrungen der sog. Kölner, Lübecker, Mannheimer Modelle zurückgegriffen werden, mit denen 30 % der Erstantragsteller abgeschreckt wurden. Hintergrund dazu: Anordnung der Verfolgungsbetreuung.
  • Die drastischen Verschärfungen bei Sanktionen, so soll wenn das zweite mal innerhalb eines Jahres eine Pflichtverletzung vorliegen, diese gleich zu einer Sanktion von 60 % führen (Ziff. B.4 Änderung 1).
  • Bei Sanktionen soll es sofort möglich werden, diese bis in die Unterkunftskosten durchzuführen (Ziff. B.4 Änderung 2).
  • Umkehrung der Beweislast bei der eheähnlichen Gemeinschaft. Hier will die Regierung ihr Rollback gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und diverser Sozialgerichte weiter forcieren (Ziff. A.5).
  • Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur weiteren Ausspitzelung von SGB II - Beziehern (Ziff. A.3, A 27, B.1, B.3, B.5, E.2 ).
  • Verankerung eines Außendienstes zur Durchführung von Hausbesuchen als institutionelle Organisationseinheit eines jeden Leistungsträgers (B.3).
  • Reduktion von Unterkunftskosten auf die bisherigen Kosten, wenn ohne Zustimmung des Leistungsträgers umgezogen wurde (A.23).


Das ist nur eine kurze Auflistung der drastischsten Punkte im SGB II – Optimierungsgesetz. Auf jeden Fall sind es Punkte, die die bisherigen Rechte erheblich einschränken und verschärfen. Zum Teil ist daran offener Rechtsbruch enthalten, so beispielsweise beim Umgang mit der eheähnlichen Gemeinschaft oder wenn die Sofortangebote zur Leistungsverweigerung mutieren.

Abschließend soll noch angemerkt werden, dies ist ein Vorhaben von einer Reihe von Vorhaben. Tacheles wird in den nächsten Tagen ein weiteres Projekt der BA vorstellen, welches auch auf Leistungsabsenkung und - verweigerung abzielt. Mit all diesen Projekten soll die Durchführung von zwei Kernprojekten verwirklicht werden:

  • Absenkung der Regelleistungen
    Existenzsichernde ALG II –Leistungen sollen dauerhaft nur noch für die „wirklich Bedürftigen” gezahlt werden, also „arbeitsfähige” Leistungsbezieher sollen gekürzte Regelleistungen erhalten, um so „einen Anreiz zur Aufnahme niedrigentlohnter Tätigkeiten zu schaffen”, so Alexander Gunkel vom Bund deutscher Arbeitgeber.
  • Durchsetzung eines Niedriglohnsektors
    wird durch „Aushungern” der arbeitsfähigen SGB II – Leistungsbezieher durchgesetzt. Dafür werden dann u.a. länderspezifische Kombilohnmodelle wie jetzt in NRW aufgelegt. Dazu ist nur noch zu sagen, Widerstand ist nötig in diesem Land. Das dieser erfolgreich sein kann, haben uns die Kollegen in Frankreich gezeigt.


(Warum rufen wir nicht zu zwei bundesweit koordinierten Protesttagen während der WM auf. Wir hätten eine maximale Öffentlichkeit und durchaus einige Wirkung).

Tacheles-Online Redaktion
Harald Thomé

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