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Arme als Bürger zweiter Klasse?

1. Einleitung



Mit den so genannten „Hartz-Reformen” – insbesondere mit Hatz IV – hat sich die Rechtsposition von erwerbslosen und erwerbstätigen Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II) und ihren Angehörigen Zusehens verschlechtert.

Dafür verantwortlich ist vor allem das zum Januar 2005 in Kraft getretene vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt,

  • das rechtliche Mindeststandards abgebaut hat, z.B. das Bedarfsdeckungs- und Individualisierungsgebot, durch die Abschaffung des untersten Netz sozialer Sicherung in Gestalt der Sozialhilfe, durch Sanktionierungsmöglichkeiten bis „unter die Brücke”, durch den auferlegten Vertragszwang im Rahmen einer sanktionsbewährten Eingliederungsvereinbarung, durch die Beweißlastumkehr bei der Einstandsgemeinschaft, die Abschaffung der Aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs usw.
  • dass die Arbeitslosenverwaltung kommunalisierte und durch Verlagerung der Verantwortlichkeiten in Richtung Kommunen auch den finanziellen Druck auf die Verwaltung und die Leistungsgewährung immens erhöhte.
  • das riesige Ermessenspielräume in die Hände der pAps, der „persönlichen Ansprechpartner” legte und auf die Ebene der kommunalen Alg II-Träger, gerade in Verbindung mit dem Primat der Wirtschaftlichkeit. (Resultat: Wiederbelebung des „frühneuzeitlichen Landrechts” durch ein Bundesgesetz des 21. Jahrhunderts.)
  • und dass mit seiner Philosophie „Fordern und Fördern” die sozialen und persönlichen Problemlagen der Betroffenen völlig in den Hintergrund drängt und für die Arbeitslosen- und Sozialverwaltung eher Anreize schafft zum „Überfordern und Hinausbefördern”, nämlich aus dem Leistungsbezug. (Das wirkt sich außerdem ganz positiv auf die Statistik aus.)


Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV ist ein Anstieg der Klagen bei den Sozialgerichten zu verzeichnen. Das erklärt sich zum einen aus der neuen Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Fürsorgeleistungen Sozialhilfe und Grundsicherung, den zuvor waren für diesen Kreis von LeistungsbezieherInnen mit Ausnahme der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe die Verwaltungsgerichte zuständig. Und zum anderen durch den Anstieg der Klagebereitschaft der Betroffenen, die sich im neuen Leistungssystem zunehmend entrechtet, entwürdigt und ungerecht behandelt fühlen.

Die Klagen werden mehr, und das obwohl Erwerbslose heute bestenfalls durch eine kleine Broschüre und das Kleingedruckte auf ihren ellenlangen Bescheiden über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Klagen nehmen zu, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung und Information von den Sozialbehörden so gut wie gar nicht mehr zu kriegen ist. Die Klageflut wächst, obwohl qualifizierte Beratungseinrichtungen, die die Betroffenen bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen, vielerorts aus Geldmangel zugemacht haben oder gar nicht vorhanden sind.

Weil, wie es scheint, der Wille vieler Erwerbsloser, ihre Rechte notfalls vor Gericht durchzusetzen, noch nicht gebrochen ist, obwohl die Voraussetzungen dafür alles andere als optimal sind, wird an höchster Stelle darüber nachgedacht, wie dieser Gegenwehr auf gesetzlichem Wege begegnet werden kann.

Ein Mittel ist die Erhebung von Sozialgerichtsgebühren für „Bedürftige”, aber es sind derzeit noch eine Reihe anderer Initiativen und Maßnahmen zu erkennen, die den Rechtsschutz für Arme massiv einschränken.

2. Inhalt des Vortrags



Ich werde heute Abend die Hintergründe dieser Initiativen darstellen und eine Einschätzung der aktuellen Entwicklungen wagen, auch wenn das zurzeit nur bedingt möglich ist. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, weiteren Entrechtungstendenzen frühzeitig entgegenzusteuern und dafür auch gesellschaftliche Bündnisse zu schmieden. Deshalb halte ich Veranstaltungen wie diese auch für nötig, um aufzuklären und für das Thema zu sensibilisieren, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Denn es gibt ein öffentliches Stimmungsbild, über das sich auch eine große Koalition des sozialen Kahlschlags und der Umverteilung nach oben nicht hinwegsetzen will – hinwegsetzen kann. So zum Beispiel Anfang 2006 als die Spitzenverbände der Unternehmer vehement nach der Senkung der Regelleistung schrien (die Bertelsmann-Stiftung wollte den Regelsatz für erwerbsfähige gleich um 100 Prozent kürzen). Hier war u. a. durch den vielfältigen Widerstand gegen weitere Hartz IV-Verschärfungen eine breite Stimmung gegen weitere Kürzungen entstanden, die auch die große Koalition nicht einfach ignorieren konnte.

Ich werde heute Abend kurz auf die Entwicklung von Widersprüchen und Klagen eingehen. Dann den aktuellen Stand bei den Sozialgerichtsgebühren skizzieren und auf die Verschärfungs- oder Verschlechterungspläne bei der Prozesskostenhilfe. Schließlich auf einige andere Maßnahmen, die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene einzuschränken und die Hürden für Klagen vor den Soziagerichten immer höher zu bauen. Hierbei ist es wichtig, alle Aspekte als Teil einer bestimmten Politik zu begreifen und einzelne Teilprojekte nicht isoliert zu bekämpfen.

3. Klageflut oder Gerichtsnormalität?



Derzeit sind etwa 100.000 Klagen an deutschen Sozialgerichten zum Komplex Hartz IV anhängig. Im Jahr 2005 waren es bundeswert noch ca. 52.000 Verfahren. Die Klagewelle hat inzwischen auch die letzte Instanz, das Bundessozialgericht erfasst. Hier ergingen die ersten Urteile im November letzten Jahres. Im März folgte die zweite Entscheidungsrunde. Natürlich ist es ganz normal, dass angesichts der erweiterten Kompetenzen der Soziagerichtsbarkeit die Personaldecke auch bei der Richterschaft erweitert wird. Auch das BSG wurde Ende März um zwei Richter aufgestockt. Ob die reichen werden, wird sich erweisen müssen und das hängt sicherlich auch von den Hürden ab, die künftig für Erwerbslose vor den Sozialgerichten aufgebaut werden.1

Dessen ungeachtet ist die Zunahme an Klagen im Rahmen der Grundsicherung eklatant. Allein beim bundesweit größten Sozialgericht in Berlin gingen 2006 12.000 Klagen und Eilverfahren gegen Hartz IV ein. Die „Hartz IV-Quote” lag hier bei fast 50 Prozent aller Sozialgerichtsklagen.2 In Niedersachsen nahmen Sozialgerichtsklagen insgesamt im ersten Jahr nach der Reform um gut ein Drittel zu. In NRW sind 2006 die Klagen allein zu Hartz IV um 77 Prozent auf mehr als 16.300 Klagen gestiegen. Hier wird in aktuellen Meldungen von einer Erfolgsquote für Betroffene von 35 Prozent berichtet.3 Das beziffert die gewonnenen Klagen, sagt aber nur wenig darüber aus, wie viele Verfahren eingestellt wurden und wie hoch der Anteil der Vergleiche vor Gereicht ist, denn auch hier liegen meist fehlerhafte Behördenentscheidungen zugrunde.

Das Ende der Fahnenstange ist wohl noch lagen nicht erreicht: Die Bundesagentur für Arbeit meldete diese Woche, dass im ersten Quartal 2007 die Zahl der Widersprüche um 12,4 Prozent auf 187.700 angewachsen ist. Die Zahl der Klagen stieg in diesem Zeitraum sogar um 42,6 Prozent auf rund 22.000 bundesweit an. Ein ganz interessantes Detail dieser Meldung ist, dass 40 Prozent der eingereichten Widersprüche bereits von der Behörde selbst stattgegeben wird, weil die dort fehlerhaft gearbeitet wurde.4

Die strittigen Punkte bei den Klagen zu Hartz IV ziehen sich quer durchs Leistungsrecht und deuten darauf hin, dass die Alg II-Behörden in der Breite das Recht falsch anwenden. Es sei erst einmal dahingestellt, ob dies aus Unwissenheit, aufgrund unzureichender Qualifikation geschieht oder per Order von oben. Wir haben uns jedenfalls angewöhnt in solchen Fällen stets von „Missbrauch” zu sprechen. Der wird dann auf der „anderen Seite des Schreibtisches” begannen und zwar in den meisten Fällen wohl vorsätzlich. Diese Art des organisierten Missbrauchs ist viel weiter verbreitet als bei den Betroffnen selbst. (Obwohl führende PolitikerInnen da ja bekanntlich anderer Auffassung sind.) Leider ist es der Öffentlichkeit immer noch sehr schwer begreiflich zu machen, dass von deutschen Behörden das Recht systematisch gebrochen wird, allein um die eigenen Sparauflagen zu erfüllen.

Die Klagen richten sich gegen die Anrechnung von Einkommen an das Arbeitslosengeld II, gegen die Einstufung von Vermögenswerten, die Verrechnung von Partnereinkommen, wenn eine Einstandsgemeinschaft angenommen wird, aber auch gegen Sanktionen.5 Im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung geht es häufig um die angemessene Miete oder um Angemessenheit des Eigenheims sowie um die Höhe der zu erstattenden Heizkosten. Nach unserer Einschätzung wird es noch Jahre dauern, bis sich eine geltende Rechtsprechung etabliert hat und die vielen offenen und anhängigen Fragen durch bundesgerichtliche Urteile geklärt sind.

Es wird demnach noch einige Zeit ins Land gehen, bis an den Sozialgerichten eine gewisse Normalität einkehren wird, wenn der Gesetzgeber dem bunten „Treiben” in den Gerichtssälen nicht ein Ende setzt.

4. Sozialgerichtsgebühren: „Sparprogramm” aus Baden-Württemberg



Die Gesetzesinitiative mit dem Ziel, die Zahl der Verfahren bei den Sozialgerichten stark einzuschränken, hatte der Bundesrat auf Initiative des Landes Baden-Württembergs hin bereits im Jahr 2004 gestartet, um die Sozialgerichte „Hartz IV-fest” zu machen. Damals war der Gesetzentwurf 2005 an der rot-grünen Mehrheit im Bundestag gescheitert. Die Länderkammer hat den Entwurf in unveränderter Form im Februar 2006 erneut im Parlament eingebracht (BR-Drs. 684/06). Begründet wurde die erneute Initiative durch den baden-württembergischen Justizminister Kroll (FDP) damit, dass die Kosten des Rechtsstaates über die Begrenzung der „Flut aussichtsloser Verfahren” eingedämmt werden sollen.6

Unter der großen Koalition werden die Chancen, dass das Gesetz beschlossen wird, nun eher positiv eingeschätzt. Doch vorerst ist das Vorhaben noch hinausgeschoben. Vermutlich will man dem gerichtlichen Klärungsbedarf durch die Hartz IV-Reform nicht allzu offenkundig einen Riegel vorschieben. Wir rechnen nicht damit, dass der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren vor November 2007 wieder aufnehmen wird. Dann erst dürften die Ergebnisse einer Studie vorliegen, die die Bundesregierung bei der Universität Halle-Wittenberg in Auftrag gegeben hat. Im Rahmen dieses „Forschungsprojekts zu den Folgen der Abschaffung der Gebührenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren” werden Expertengespräche mit anwaltlichen und verbandlichen ProzessvertreterInnen und BeraterInnen organisiert, nach einem Gesprächsleitfaden geführt und ausgewertet.7 Zudem soll eine breit angelegte Befragung bei der Sozialrichterschaft durchgeführt werden. Bei der letztgenannten Umfrage besteht zumindest die Gefahr, dass viele Richterinnen und Richter, die Befragung unter dem Eindruck der aktuellen Arbeitsüberlastung beantworten. Ob das im Ergebnis zu einer Befürwortung von Sozialgerichtsgebühren führen wird, bleibt abzuwarten.

Zum Jahreswechsel 2007/2008 werden wir jedenfalls wissen, ob der Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes in den Bundestag eingebracht wird oder erneut in der Schublade verschwindet. Das würde wahrscheinlich nur einen weiteren Aufschub bedeuten. Deshalb hier die geplanten Änderungen im Detail:

  • Separat zum vorliegenden Gesetzentwurf ist die Abschaffung der Gebührenfreiheit in § 183 SGG vorgesehen. Eine Gerichtsgebühr müsste dann im Falle eines verlorenen Prozesses entrichtet werden. Um die Hürden jedoch tatsächlich zu erhöhen, soll diese Gebühr bei Einreichung der Klage entrichtet werden. Sie beträgt 75 Euro bei den Sozialgerichten, 150 Euro bei den Landessozialgerichten und 225 Euro beim Bundessozialgericht.8 BezieherInnen von Sozialhilfe, Grundsicherung und Alg II würden dann vor die Alternative gestellt, ein Großteil ihrer monatlichen Leistung für Gerichtsgebühren zu verpulvern oder lieber ihren Lebensunterhalt damit zu bestreiten.
  • Die Anwaltspflicht vor den Landessozialgerichten soll eingeführt werden.
  • Die Erschwerung von Berufungsverfahren in der nächsten Instanz ist durch ein strenges Zulassungsverfahren vorgesehen,
  • die Abschaffung der (zeit- und kostenaufwendigen) Anhörung von Ärzten auf Antrag der Klägerpartei ebenfalls.
  • Und strengere Vorschriften für die Vorlage von Erklärungen, Beweismittel und die Glaubhaftmachung von Tatsachen. Offiziell um die Verfahren zu verkürzen und zu vereinfachen. Tatsächlich handelt es sich hier um die Abkehr vom Amtermittlungsprinzip der Gerichte, denn viele Betroffene werden von sich aus mit der Beweisführung überfordert sein.


Neben den Gebühren als höchste Hürde befinden sich im Gesetzentwurf eine Reihe von Instrumenten, die ein Verfahren bereits vor der ersten Instanz ganz ohne anwaltliche Vertretung fast unmöglich machen werden. Zudem sollen die Berufungsverfahren drastisch eingeschränkt werden.

4. Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen der Prozesskostenhilfe



Neben dem Entwurf für ein „Sozialgerichtsänderungsgesetz” befindet sich auch der Entwurf zu Verschlechterung der Prozesskostenhilfe in der Warteschleife der Gesetzgebung. Eingebracht wurde die Initiative in den Bundesrat von den Unionsländern Niedersachsen und Baden-Württemberg. Als Bundesratsbeschluss erreichte dieser den Bundestag bereits im Sommer 2006 (BT-Drs. 16/1994).

Welche Verschlechterungen sieht das Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz vor?

  • Verschärfte Voraussetzungen zur Bewilligung von PKH. Hier wurde erneut der Missbrauchsbegriff ins Feld geführt, obwohl die Voraussetzungen bereits durch das zuständige Gericht überprüft werden.
  • Die Halbierung des Schoneinkommens von Anspruchsberechtigten
  • Den Einsatz des materiellen Erfolgs für die Prozesskosten
  • Eine unbegrenzte Rückführungszeit zur Begleichung der Prozesskostenhilfe, die dann quasi als Darlehen gewährt wird. Derzeit beträgt die maximale Rückführungszeit 48 Monate.
  • Zudem ist auch hier vor der PKH-Antragstellung eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen.
  • Durch eine Übertragung wesentlicher Verfahrensanteile von den Richtern auf die Rechtspfleger sollen Personalkosten eingespart werden.
  • Zudem sollen die Vermögensverhältnisse noch genauer durchleuchtet werden, um „Missbrauch” ausschließen zu können.


Die Prozesskostenhilfe sei in den vergangenen fünf Jahren erheblich gestiegen, ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen. Da es bundesweit jedoch keine belastbaren Zahlen gibt, wurde in unzulässiger Weise eine Untersuchung des Landesjustizministeriums Baden-Württemberg auf den Bund hochgerechnet und als Begründung herangezogen. Dort wird unter anderen angeführt, dass sich die Bewilligungspraxis der Gerichte erheblich voneinander unterscheiden würde, ohne dass dies durch die soziale Struktur der Gerichtsbezirke erklärbar wäre. Aus diesem Befund resultiert der Versuch, den allzu „freizügigen” Richtern Daumenschrauben anzulegen, – denn auch die Richterschaft beteiligt sich aktiv an der Ausplünderung des Sozialstaates, wie wir spätestes seit dem Missbrauchsreport des ehemaligen Minister Clement wissen.9

Nach der Einschätzung des Deutschen Anwaltsvereins ist der Gesetzentwurf beim Bundestag derzeit auf Eis gelegt und es sehe nicht danach aus, dass die Abgeordneten ihn allzu schnell wieder auftauen würden.10 Doch bei veränderten Mehrheitsverhältnissen kann sich das auch wieder schneller ändern, als uns lieb ist. Wenn die Belastung der Sozialgerichte durch Hartz IV-Verfahren weiter anhält und die anderen Maßnahmen nicht die gewünschten Einsparungen bringen, könnte das der Fall sein.

5. Sonstige Maßnahmen zur Aushöhlung der Rechte von Menschen mit geringem Einkommen11



a) Initiative zur Eindämmung der Vergabe von Beratungsscheinen.



Nach von offizieller Seite nicht bestätigten Berichten sollen die Justizministerien der unionsgeführten Bundesländer die Amtsgerichte angewiesen haben, die Ausgabe von Beratungsscheinen zur anwaltlichen Beratung an BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen einzuschränken.

Als Begründung für diese Order wurde angegeben, die Betroffenen würden ja bereits von der Behörde beraten und benötigten daher keine eine anwaltliche Unterstützung und Rechtsvertretung.

b) Streichung der Mittel für Beratungseinrichtungen



Mit dem gleichen Argument will NRW-Arbeitsminister Josef Laumann die Landesmittel für Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen im Spätsommer 2008 komplett streichen. Das betrifft die rund 75 Arbeitslosenzentren und 65 Beratungsstellen in NRW. Laut Arbeitsminister Laumann, wäre eine „Parallelstruktur” zu den ARGEn nicht notwendig und nicht gewünscht. Damit wird in NRW ein Kahlschlag wichtiger Teile der sozialen Infrastruktur angekündigt. Gegenwehr der Betroffenen ist nicht gewünscht, daher sollen die Strukturen zerschlagen werden, die sie potentiell bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können.

Das was hier in NRW gerade vorexerziert wird, wurde in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch bereits 2004 durchgezogen: die landesweite Zerschlagung der sozialen Infrastruktur, darunter sehr viele Beratungsstellen. Auch in Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen kämpfen die unabhängigen Beratungseinrichtungen mit dem Überleben. Ganz davon abgesehen, dass die neuen Bundesländer und weite Teile Süddeutschlands schon immer unter einem chronischen Mangel an qualifizierten und unabhängigen Beratungseinrichtungen leiden. Der Abwesenheit und aktive Zerschlagung von Einrichtungen, die Erwerbslose parteiisch über ihre Rechte aufklären und sie kompetent bei deren Durchsetzung unterstützen, fügt sich nahtlos in die Besterbungen nahezu aller politischen Ebenen, mittellosen BürgerInnen den Zugang zur Justiz zu versperren.

6. Fazit



Natürlich müssen die Unzulänglichkeiten und Zumutungen von Hartz IV letztlich auf dem politischen Weg bekämpft werden. Die jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zeigen, dass auch die höchsten Sozialrichter an den Grundsätzen von Harzt IV nicht rütteln werden, denn die Gesetze werden noch immer in Berlin gemacht. Die Justiz räumt dem Gesetzgeber dabei einen großen Gestaltungsspielraum ein. Aber klar ist auch, wenn den Betroffenen an anderer Stelle die Rechtsmittel zusätzlich entzogen werden, ist das in der Praxis eine Verschärfung der Hartz-Gesetze selbst. Wir sollten nicht vergessen, dass nicht zuletzt der Widerstand vor Gericht einige beachtliche Erfolge erzielt und einige grobe Unzulänglichkeiten von Hartz IV bislang im Zaum gehalten hat. Die Sozialgerichtsbarkeit ist in gewissem Sinne der Reparaturbetrieb für ein miserables Gesetz geworden.

Die Einführung der Sozialgerichtsgebühren und die Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe werden damit begründet, dass arme Menschen den Rechtsschutz in diesem Lande missbrauchen würden. Werden die Hürden vor den Gerichten jetzt höher gelegt, weil Hartz IV-Betroffene aus Langeweile die Gerichte beschäftigen? Bereits jetzt gibt es in der Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit eine Art Strafgebühr zu erheben, wenn nach Aufforderung des Gerichtes sinnlose Klagen nicht zurückgenommen werden. Bereits jetzt prüfen die Richter, ob das Verfahren eine Aussicht auf Erfolg hat und Prozesskostenhilfe demnach bewilligt werden kann. Sollen Gerichtsgebühren und höhere Anforderungen für Klagen von Armen nun den Missbrauch eindämmen oder generell die Zahl der Klagen reduzieren, die Gerichte entlasten und quasi Sozialabbau durch die Hintertür erzwingen?

Warum will man den Zugang zu den Gerichten erschweren? Wäre den Verantwortlichen am Rechtsstaat gelegen, könnte man doch einfach mehr Richter und Justizpersonal einstellen. Oder man könnte dafür sorgen, dass die Hartz IV-Behörden sauberer arbeiten und sich an die Gesetze halten. Schließlich könnte man in Berlin Sozialgesetze formulieren, die klar festgelegte sozialrechtliche Mindeststandards enthalten und handhabbare Regelungen wie Ermessenspielräume durch die Behörden in nachvollziehbarer Wiese auszufüllen sind. Doch das ist eben nicht gewünscht. Gewünscht ist es, Sozialleistungen einzusparen und Erwerbslose möglichst billig zu verwalten.

Einmal mehr wird mit dem Vorwurf des Missbrauchs der Sozialstaat abgebaut. Wilfried Hamm, Sprecher der neuen Richtervereinigung hält diese Gesetzesvorhaben in „erschütternder Weise verfassungswidrig”. „[…] Wer heute noch unter Berufung auf den Sozialstaat seine Verfassungsrechte geltend machen will, wird von der Politik zunehmend des Missbrauchs und Betrugs bezichtigt.” Er sieht in dieser Rechtsvorstellung nicht mehr die „republikanische Gemeinschaft”, die den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vorschwebte, sondern ein „Wirtschaftsverbund, der allen sozial Benachteiligten die kalte Schulter zeigt.”12 Ich gehe da noch weiter denn ich meine, dass diese Vorstellungen längst zum Leitbild geworden waren, als die Hartz-Gesetze unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurden.

Tacheles Onlineredaktion
Frank Jäger



Fussnoten


1) Gericht muss aufstocken, Meldung vom 29. Januar 2007, www.n-tv.de



2) Ebend.



3) Klageflut bei Sozialgerichten, Meldung vom 25.Januar 2007, www.wdr.de



4) Alg II-Bescheide – Zahl der Klagen steigt, Meldung vom 22. April 2007, www.foccus.de



5) Keine „WM-Pause” im Juni – Hartz IV-Klageflut ungebrochen, Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz – Sozialgericht Berlin vom 06.07.2006, www.berlin.de



6) Vgl. Sozialgerichtsgebühren und Prozesskostenhilfe, ver.di Erwerbslose, Info 11.06



7) Aus dem Schreiben vom 15. Februar 2007 der Universität Halle Wittenberg an Gutachter



8) Vgl. Sozialgerichtsgebühren und Prozesskostenhilfe, ver.di Erwerbslose, Info 11.06



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