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Aufruf an Behördenmitarbeiter

Wir setzten damit das um, was die Bundesdatenschützer 2002 in einer gemeinsamen Pressemitteilung forderten: Verwaltungsvorschriften gehören ans Licht der Öffentlichkeit und das Bundesverwaltungsgericht in einer sehr wichtigen Entscheidung von 25. Nov. 04 nochmal konkretisierte.

Die Datenschützer sagten 2002: „Es sollte sich in einem Rechtsstaat von selbst verstehen, dass auch alle Grundlagen staatlicher Entscheidungen offengelegt werden, ohne dass danach gesondert gefragt werden muss. Die Verwaltung hat insofern eine informationelle Bringschuld gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger aus den Verwaltungsvorschriften Ansprüche auf Gleichbehandlung ableiten, was entsprechende Informationen über deren Inhalt voraussetzt. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger können abschätzen, ob ihre Angelegenheit fair und korrekt bearbeitet worden ist, oder ob geplante Anträge Aussicht auf Erfolg haben“.

Dem ist an sich nichts hinzuzufügen, außer das es bei restriktiver Anwendung der Gesetze nicht nur um faire Behandlung geht, sondern um materielle Existenzsicherung vieler der bald 6 Millionen ALG II – Bezieher.

Tacheles fordert daher Behördenmitarbeiter und sonstige Personen dazu auf uns solche internen Verwaltungshinweise / Dienstanweisungen / Arbeitshinweise zu übersenden.

Ebenso sind wir auch an weiteren behördeninternen Vorgängen interessiert. Was Wichtig ist müsst Ihr/Sie entscheiden.

Tacheles versichert 100 % Anonymität. Wir sind uns darüber im Klarem, daß die jeweilige Verwaltung kein großes Interesse an der Weitergabe solcher Informationen hat, genau deshalb steht bei uns als Tacheles-Online-Redaktion der Informantenschutz an oberster Stelle. Wie Materialen weitergegeben werden, per Mail, Fax, Papier oder durch persönliches Treffen muss jeder selbst entscheiden.

Tacheles-Online-Redaktion

Harald Thomé

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