Aktuelles Archiv

Berliner Flüchtlingsrat zum Rechtsberatungsgesetz Verfahren in Stuttgart

anbei
1. Presseerklärung RA Hubert Heinhold v. 22.06.01
2. Bericht Stuttgarter Zeitung v. 22.06.01
3. Bericht Heilbronner Stimme v. 22.06.01
Ausführliche Infos zu diesem Prozess und zum Rechtsberatungsgesetz siehe
meine mail vom 12.06.01 sowie
http://www.tacheles.wtal.de .

Georg Classen

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GISELA SEIDLER . BARBARA KANIUKA . STEPHAN LUCAS

RAe Wächtler u. Koll.
Rottmannstraße 11 a
80333 München
Tel. (089) 542 75 00
Fax (089) 54 27 50 11
E-mail: HEINHOLD@WAECHTLER-KOLLEGEN.DE
RA Wächtler: Fachanwalt für Strafrecht
RAin Gaugel: Fachanwältin für Familienrecht

Konten:
Stadtsparkasse München Nr. 901-139816 (BLZ 701 500 00)
Postbacnk München Nr. 2886 47-805 (BLZ 700 100 80)

Unser Aktenzeichen: -e- (bitte stets angeben)

München, den 22.06.01
e/gm

P R E S S E E R K L Ä R U N G

Zum Rechtsstreit Rechtsanwaltskammer Stuttgart
gegen Caritas Verband und Dr. Hammel

Das Landgericht Stuttgart hat am 21.06.2001 die Rechtsauffassung des
Caritas Verbandes Stuttgart und ihres Mitarbeiters, Herr Dr. Hammel, zu
weiten Teilen bestätigt.
Für zulässig gehalten wird nicht nur - dies hat auch die
Rechtsanwaltskammer durch Klagerücknahme ausdrücklich eingeräumt - die
Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Verwaltungs- und
Sozialhilfeverfahren durch Mitarbeiter der Caritas, sondern teilweise
auch im gerichtlichen Verfahren. Nicht nur im Insolvenzverfahren,
sondern auch generell im Prozeßkostenhilfeverfahren und in Eilfällen
darf die Caritas ihrer hilfsbedürftigen Klientel beistehen. Lediglich
die Vertretung im regulären gerichtlichen Verfahren wurde der Caritas untersagt.
Entsprechend dem Obsiegen wurden 9/10 der Kosten der Rechtsanwaltskammer
Stuttgart auferlegt, lediglich 1/10 treffen die Caritas und ihren Mitarbeiter.

Ob die Entscheidung akzeptiert wird, wird entschieden werden, sobald die
Urteilsgründe schriftlich vorliegen. Für eine Fortsetzung des
Rechtsstreites spricht, daß sich die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bei
den außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen nicht bereitfand, an
einer sachgerechten Problemlösung mitzuwirken. Der Caritas Verband hatte
angeboten, den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Stuttgart in seinen
Räumen Gelegenheit zu geben, auf Basis der Beratungs- und
Prozeßkostenhilfe die hilfsbedürftigen Personen zu beraten. Die
Stuttgarter Anwaltschaft wollte sich jedoch nicht bereitfinden, zu den
vom Gesetz vorgesehenen - finanziell fraglos unattraktiven - Bedingungen
tätig zu werden. Sie erwartete von der Caritas, daß diese den Anwälten
ein Stundenhonorar von 70,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer zahle, und
wollte sich hieran lediglich im ersten Jahr als Anfangsfinanzierung mit
DM 10.000,- an den Kosten beteiligen.

Dieses Verhalten bestätigt die Erfahrungen der hilfsbedürftigen Klientel
mit der Anwaltschaft: Das Engagement und die Hilfsbereitschaft vieler
Anwälte stehen in direkter Relation zu den Verdienstmöglichkeiten.

Hubert Heinhold
Rechtsanwalt

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Stuttgarter Zeitung 22.06.2001

RECHTSBERATUNG: DREI AUSNAHMEN FÜR CARITAS

Streit mit der Rechtsanwaltskammer um Zuständigkeiten

In Eilfällen, bei Insolvenzverfahren und Prozesskostenhilfe darf die
Caritas weiter Rechtsberatung betreiben. Dieses Urteil hat der
Vorsitzende Richter gestern am Landgericht verkündet. Für weitere
gerichtliche Schritte bedarf es dann jedoch eines Anwalts.

Von Susanne Janssen

Mit Spannung haben die Kontrahenten - die Rechtsanwaltskammer als
Klägerin und die Caritas als Beklagte - gestern das Urteil erwartet.
Punkt 12 Uhr stellte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer für
Handelssachen dann klar: Im Grunde sind alle gerichtlichen Verfahren
einschließlich deren Vorbereitung Sache der zugelassenen Anwälte. Das
wird der Caritas nun grundsätzlich untersagt.

Soweit gab der Richter der Klage der Rechtsanwälte statt. Doch drei
Ausnahmen schienen ihm zulässig: "Bei Verbraucherschutz- und
Insolvenzverfahren ist die Caritas die geeignete Stelle'', begründete
der Richter. Auch die Beantragung der staatlichen Prozesskostenhilfe
will der Richter zu den Kompetenzen der Caritas rechnen: Schließlich sei
diese eine Form der Sozialhilfe und nur aus zweckmäßigen Gründen dem
Justizbereich zugeordnet worden.

Die dritte Ausnahme betrifft den Bereich, der der Caritas besonders am
Herzen lag: "In Eilfällen, wenn es um ablaufende Fristen, um
einstweilige Anordnungen oder Verfügungen geht, darf die Caritas auch in
Fällen, die eigentlich den gerichtlichen Bereich betreffen, tätig
werden.'' Der Richter begründete die Ausnahme mit der besonderen
Klientel der Caritas: Hier könne man nicht die normalen Maßstäbe
anlegen, die Leute würden oft keinen Terminkalender führen und
postalisch nicht erreichbar sein. "Hier ist es ein Gebot der
Notwendigkeit, Hilfe zu leisten'', meinte er. Danach müsse das Verfahren
aber einem Anwalt übergeben werden.

In der Vergangenheit hat die Caritas diese Kompetenzen teilweise
überschritten. Denn, so argumentierte der Richter, es entstehe dabei
zwischen Caritas und Rechtsanwälten eine Wettbewerbssituation, weil sich
der Kundenkreis dann teilweise überschneide.

In der mündlichen Verhandlung Ende März hatte der Richter schon
klargestellt, dass in allen außergerichtlichen Bereichen die Caritas -
im Auftrag der Kirche - Rechtsberatung anbieten darf. Das mache etwa
80Prozent aller Fälle aus. Im gerichtlichen Bereich sah der Richter das
Verfahren 50:50 entschieden, sodass die Rechtsanwaltskammer neun
Zehntel, die Caritas ein Zehntel der Verfahrenskosten tragen sollen.

Beide Parteien erklärten sich im Grunde mit dem Urteil einverstanden,
wollen aber die Einzelheiten noch prüfen. Manfred Hammel von der Caritas
sah den Richterspruch als Erfolg an: "Die Fälle, um die es ging, waren
im Wesentlichen Eilanträge.'' Dieser Konflikt, "der in ganz Deutschland
schwelt'', sei durch den Richterspruch zu Gunsten der Wohlfahrtsträger
entschieden. Die Schwierigkeiten gingen jedoch weiter, das eigentliche
Problem sei nicht gelöst: "Jetzt müssen wir weiter herumtelefonieren, um
einen Anwalt für Sozialhilfeempfänger zu bekommen.''

Auch den Rechtsanwälten ist jedoch an eine Regelung gelegen: Sie streben
nach dem Vorbild der Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale ein
Modell an, bei dem aus öffentlichen Töpfen ein Honorar bezahlt wird, das
die Arbeit für die Rechtsanwälte lohnend mache. Für Stuttgart würden da
25000 Mark bereits reichen, so der Präsident der Rechtsanwaltskammer,
Peter Ströbel.

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Heilbronner Stimme 22.06.01

CARITAS DARF VOR GERICHT ALS BEISTAND AUFTRETEN

Von Peter Reinhardt Sozialverband erzielt Teilerfolg gegen Anwaltskammer
- Rechtshilfe ist erlaubt für jene, denen sonst keiner hilft

Einen Teilerfolg hat der Caritasverband Stuttgart in einem
Grundsatzstreit mit der Anwaltskammer errungen. Die kirchlichen Experten
dürfen danach in bestimmten Fällen Sozialhilfeempfänger auch vor Gericht
vertreten.

Die Kammer muss neun Zehntel der Prozesskosten tragen.

Das Stuttgarter Landgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die
Caritas, abweichend vom Anwaltsprivileg, in drei Bereichen die
schwierige Klientel auch in gerichtlichen Verfahren beraten darf. Das
Urteil erlaubt dies für Verbraucherkonkurse, das Erlangen von
staatlicher Prozesskostenhilfe sowie bei Eilverfahren, wenn andernfalls
Fristen ablaufen würden.

Die Anwaltskammer wollte der kirchlichen Organisation die Tätigkeit in
Prozessen grundsätzlich untersagen. Schon in der mündlichen Verhandlung
Ende März hatte Kammer-Präsident Peter Ströbel einen Großteil der
ursprünglichen Klage zurückgezogen und der Caritas damit die Möglichkeit
gelassen, Rechtshilfe bei außergerichtlichen Problemen zu leisten.

Der wegen Kompetenzüberschreitung verklagte Caritas-Experte Manfred
Hammel hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, es gebe in der Praxis
keine Anwälte, die "Obdachlose vom Hauptbahnhof mit Alkoholfahnen "
vertreten wollten. Diese schwierige Klientel würde von dort just zur
Caritas geschickt.

Ströbel räumte die Probleme ein und verwies zur Begründung auf die zu
niedrigen Gebührensätze der Prozesskostenhilfe.

Der Vorsitzende Richter forderte beide Seiten auf, trotz des Urteils
dieses Problem zu lösen. Ströbel schlug vor, dass der renommierte
Sozialrechtsexperte Hammel zur Vorbereitung von Prozessen mit den
Fachanwälten eng zusammenarbeitet, was deren Zeitaufwand erheblich
reduziert.

Als Anschubfinanzierung habe die Kammer 10 000 Mark angeboten. Doch die
Caritas will den laufenden Betrieb nicht tragen. "Wir sind nicht bereit,
auf Dauer die Anwaltshonorare zu übernehmen", sagte Caritas-Direktor
Ulrich Ahlert zur Begründung. Beide Seiten setzen nun auf einen Zuschuss
der Landesregierung.

Ein ähnliches Modell, so Ströbel, gebe es bereits bei der
Verbraucherzentrale, wo das Wirtschaftsministerium jährlich rund 100 000
Mark in einen solchen Beratungsfonds einzahlt.

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Georg Classen

c/o Flüchtlingsrat Berlin
Fennstr 31
D 12439 Berlin
FAX ++49-30-6361198
E-mail: georg.classen@berlin.de
Internet: http://www.proasyl.de , Verzeichnis "aktuell"

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