Aktuelles Archiv
Bewegt sich die BA oder verschaukelt sie weiter?
Am 2. Januar 06 hat Tacheles einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe folgender internen Dienstanweisungen zur Auslegung des Arbeitslosengeld (SGB III) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II (SGB II) gestellt:
- Weitergabe aller derzeit gültigen „Durchführungshinweise” der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II.
- Weitergabe aller derzeit gültigen „Durchführungshinweise” der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III.
- Weitergabe aller „Handlungsempfehlungen / Geschäftsanweisungen” (HEGA) zum SGB II und SGB III aus dem Jahr 2005 und fortfolgende aus 2006.
- Weitergabe einer aktuellen Fassung (Stand Anfang Jan. 06) der „Wissensdatenbank SGB II” in elektronischer Version oder einen Zugang zu der Wissensdatenbank.
Dazu Veröffentlichung von Tacheles vom 4. Januar 2006: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz.html
Ein Teil der geforderten Informationen sind Tacheles schon seit längerem bekannt, Tacheles sorgt durch eine kontinuierliche Veröffentlichung der bekannt gewordenen Weisungen für eine entsprechende (Zwangs)Transparenz.
Diese wird um so notwendiger da durch Hetze (Clements Missbrauchsreport) und Gesetzesverschärfungen insbesondere durch das „1. SGB II – Änderungsgesetz”, das „SGB II- Optimierungsgesetz” oder durch die Einführung der Sozialgerichtsgebühren sich die Rahmenbedingungen des Leistungsbezuges und der Durchsetzung von Rechtsansprüche erheblich verschärfen werden, ist eine Transparenz des behördlichen Handelns um so notwendiger. Zudem besteht ab 1. Januar 2006 darauf ein Rechtsanspruch.
Der derzeitige Stand des IFG - Antrages (Stand: 11. April 2006) ist, daß nach verschiedenen rauszögernden Antworten der Bundesagentur Tacheles nun seinen Anwalt Volker Mundt beauftragt hat in der Sache tätig zu werden. Es finden zur Zeit Verhandlungen zwischen unserem Anwalt und der BA statt. Die BA sagt in diesen, unter Bezugnahme auf § 11 IFG, wollen Sie die geforderten Informationen – von sich aus – veröffentlichen und ins Internet stellen, hätten aber derzeit noch technische Schwierigkeiten. Aufgrund der technischen Schwierigkeiten bitten sie Tacheles um weitere Geduld. Im Übrigen, wäre die Frist zur Weitergabe der Informationen keine Regelfrist, sondern eine Soll-Frist, was bedeutet, nach Ansicht der BA hätten sie auch mehr Zeit zur Informationsweitergabe, dies obwohl das IFG zwingend eine ein Monatsfrist vorsieht.
Hinsichtlich der „technischen Schwierigkeiten” hat Tacheles nun der BA angeboten auf dem Tacheles Server der BA kurzfristig Webspace zur Verfügung zu stellen, auf dieses Angebot ist die BA bisher nicht näher eingestiegen.
Zwei Veröffentlichungen im Handelsblatt und in der Frankfurter Rundschau haben der Druck auf die BA natürlich erhöht. Sind aber anscheinend noch nicht ausreichend.
Wir haben der BA bis zum 24. April 2006 eine Nachfrist gesetzt. Sollte bis dahin nicht der Informationszugang erfolgt sein, wird Tacheles gegen die BA Klage erheben.
Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé
Links
- Erste Tacheles Veröffentlichung zum Thema
- Zweiter Nachtrag zu diesem Beitrag vom 20. April 2006