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BMAS legt Gesetzesentwurf mit massiven Verschärfung des SGB II vor
Jetzt kommen schärfere Zumutbarkeitsregeln, Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate, immer 30 % Sanktionen auch bei Meldeversäumnissen, Schwarzarbeit als Pflichtverletzung, Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums, bis hin zur Verpflichtung der Jobcenter, Schwarzarbeits-Verdachtsfälle an die Zollverwaltung zu melden.
Frist zur Stellungnahme binnen 3 Tagen.
Das BMAS hat am 27.09., gegen 14:17 Uhr den Referentenentwurf des "Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung" vorgelegt und im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme bis zum 30. Sept., 16 Uhr gebeten. Also eine Stellungnahmefrist binnen 3 Tagen und übers Wochenende.
Bei den angefragten Stellungnahmen handelt es sich um eine Stellungnahme nach § 47 (1) GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Diese GGO bestimmt, dass der Entwurf einer Gesetzesvorlage den Beteiligten möglichst frühzeitig zuzuleiten ist. Dieser Grundsatz wurde mit dieser Frist eindeutig missachtet.
Nachtrag: Der Verein Tacheles, der Paritätische Gesamtverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit und die Bundesverbraucherhilfe haben daher entschieden, in diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung von Verbänden und Expert*innen darf nicht zu einem bloßen Ritual degradiert werden. Wir werden uns diesem respektlosen Spiel entziehen und protestieren damit.
Wenn das Ministerium und die Politik einen ernsthaften, fachlich fundierten Diskurs haben möchte, sollen und müssen sie den Beteiligten die dafür gebotene Zeit einräumen, eine unangekündigte Fristsetzung und dann noch über das Wochenende spricht dafür, dass der Diskurs nicht gewünscht ist.
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