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Bundesagentur für Arbeit gibt rechtswidrige parallele Aufrechnung von Darlehen auf

Die Bundesagentur für Arbeit weißt in ihren Dienstanweisungen zur § 42a SGB II an, dass im Hartz IV-Bereich Darlehen kulminiert aufgerechnet werden dürfen, konkret in Höhe von bis 30 % des Regelsatzes.
Diese Weisung ist rechtswidrig und eine Vielzahl von Gerichten haben dies auch schon so entschieden.

Aus der Gesetzesbegründung dazu: „Um dem Betroffenen ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu belassen, ist die Tilgung für mehrere Darlehen insgesamt auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt“ (BT-Drs 17/3982, S. 10).
Die BA sagte bisher dazu: es sei zulässig „bei mehreren Darlehen nach § 42a ergibt sich mithin eine Gesamtbegrenzung der Aufrechnung entsprechend § 43 Abs. 2 S.2 auf 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs“ (FH der BA 42a, Rz 13).

Tacheles e.V. hat zur Aufrechnung von Darlehen immer wieder Druck gemacht und das Thema medial, in  Fortbildungen und in der Beratung thematisiert.
Zum Jahreswechsel, mit Datum vom 28.12.2015 haben wir dazu eine Anfrage an die BA gestellt, diese dokumentieren wir hier: Anfrage vom 28.12.2015

Mit Datum vom 12.01.2016 hat die BA mitgeteilt, dass sie diese Verwaltungspraxis einstellen wird, diese dokumentieren wir hier: Antwort BA vom 12.01.2016

In der Beratungspraxis kann sich jetzt auf diese Antwort der BA bezogen werden und die rechtswidrige Verwaltungspraxis angegriffen werden. 

Harald Thomé
Tacheles-Onlineredaktion 





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