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Das 13. SGB II-ÄndG wurde verkündet – Sofortige Wiedereinführung der 100-Prozent-Sanktionen
Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Damit ist das Bürgergeld Geschichte und wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Doch während der Großteil der Reform erst im Sommer greift, tritt das Lieblingsprojekt von Merz, Linnemann und Spahn – die 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ – bereits am Tag der Verkündung in Kraft.
Die Bundesregierung etabliert damit ein Sanktionsregime, das in weiten Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt wurde. Die Reform markiert einen historischen Richtungswechsel: Sie hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich schärfer gegen Menschen in Armut richtet als jede Phase des deutschen Sozialrechts seit 1945.
Dieses Gesetz ist „Union pur“: Mit Unterstützung der SPD wird ein autoritäres System aus Druck und Kontrolle zementiert, das in weiten Teilen offen verfassungswidrig ist. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie etwa psychisch kranke Menschen, werden dabei unter die Räder kommen. Diese Politik verkennt die Lebensrealitäten der Betroffenen und drängt sie systematisch in Armut, prekäre Beschäftigung oder gar in die Obdachlosigkeit.
Wie Tacheles e.V. bereits in der Stellungnahme vom 19. November 2025 warnte, unterminiert dieses Gesetz die Rechte derer, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Es ist ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und wird dazu führen, dass Menschen das Vertrauen in den Staat dauerhaft verlieren. Das Gesetz fungiert dabei als Meilenstein für den Abbau des Sozialstaats mit der Brechstange – einzig zugunsten einer weiteren Ausweitung des Niedriglohnsektors.
Die Bundesregierung geht dabei äußerst zügig vor: Während der administrative Umbau Zeit hat, wurde die schärfste Waffe, die 100 % Sanktionen ab sofort scharfgeschaltet.
Weiterführende Informationen:
- Hier geht es zur Verkündung im Bundesgesetzblatt
- Hier zu den ab Verkündung wirksamen 100 % Sanktionen
Harald Thomé / Tacheles Online-Redaktion