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Das Wuppertaler Sozialamt muss das „Handbuch der Sozialhilfe” an Tacheles herausgeben

Prozess mitzugestalten und die Entscheidungen der Verwaltung zu kontrollieren.

Mit diesem Grundgedanken des „gläsernen Rathauses“, hatte die Wuppertaler Stadtverwaltung so ihre Schwierigkeiten. Deshalb sollte es im korruptions-geplagten Wuppertal Monate dauern, bis dies beim Sozialamt verwirklicht werden konnte.

Nachdem Harald Thomé, Vorsitzender der Sozialhilfeinitiative Tacheles e. V., gleich Anfang Januar 2002 seinen Antrag auf Einsicht in das sogenannte „Handbuch der Sozialhilfe“ und Übersendung desselben gestellt hatte, musste von Seiten des Sozialamtes erst einmal intensiv über die Gebührenfrage nachgedacht werden. Dies wurde über zwei Monate gründlichst betrieben. Gleichwohl das IFG-NRW vorschreibt, dass die Akteneinsicht innerhalb eines Monats gewährleistet werden muss. Von dieser schwierigen Frage konnte man sich aber vorerst abwenden, da von amtlicher Seite entschieden wurde, die angeforderten nicht öffentlichen Verwaltungsanweisungen als „internen Willensbildungs-prozess“ zu deklarieren. Dadurch sah sich das Sozialamt Mitte März 2002 nicht dazu verpflichtet, das Handbuch herauszugeben. (Siehe Ablehungsschreiben vom 15.3.2002).

Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol ist da ganz anderer Auffassung. Diese wies die Stadt Wuppertal mit zwei Schreiben deutlich darauf hin, dass sie den beantragten Informationszugang rechtswidrig verweigere (Siehe Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten vom 26.3.2002). Sie ging sogar noch einen Schritt weiter und regte an, die betreffenden Dienstanweisungen auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen (Siehe zweite Seite der zweiten Stellungnahme).

Doch es musste noch viel Wasser die Wupper runterfließen, bevor man bei der Stadt reagierte.

Vorher war noch zweierlei nötig. Dr. Stefan Grüll, Landtagsabgeordneter der FDP und Mitbegründer des Informationsfreiheitsgesetzes wandte sich Ende April mit der Bitte an den NRW-Innenminister Behrens, sich der Sache anzunehmen und Tacheles informierte die Presse über den Vorgang. Just in dem Moment, als eine bekannte Wuppertaler Zeitungsredaktion anfing zu recherchieren, wurde der Informationszugang zugesagt.

Böse Zungen behaupten gar, dass alleiniges Ziel der Hinhaltetaktik des Sozialamtes war, genügend Zeit zu haben, damit vier extra dafür abgestellte Sachbearbeiter das Handbuch öffentlichkeitstauglich neu schreiben konnten. Zufällig seien sie in dem Moment fertig geworden, als die Presse anfing zu recherchieren. Wir gehen jedoch davon aus, dass es die vereinte Anstrengung aller Beteiligter war, die es möglich machte, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW kein Papiertiger bleibt. Vielleicht kann es in Zukunft helfen die Bürgerrechte zu stärken und Filz und Korruption zu vermeiden.

Erfreulich an diesem Vorgang ist, dass durch die klare und deutliche Positionierung der Landesdatenschutzbeauftragten und des MDL Dr. Grüll herausgearbeitet wurde, dass auch die internen Dienstanweisungen der Sozialbehörden bei Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW herausgegeben werden müssen.

Abzuwarten bleibt nur noch wie viel Kosten die Verwaltung für die Herausgabe der Informationen verlangt.

Nachdem diese Grundsatzfrage ausgefochten ist, kann also durch die Anwendung des IFG-NRW auch in Wuppertal eine Transparenz des Verwaltungshandelns hergestellt werden. Dadurch wird dieses nachvollziehbarer und kontrollierbar für den Bürger.

Durch diesen Zugang zu Informationen, haben die Bürger die Chance nachzuprüfen, ob das Recht richtig und einheitlich angewandt wurde. In Zeiten massiver Umstrukturierung und Sparmaßnahmen im sozialen Bereich, sowie restriktives behördliches Handeln ist dies für die betroffenen Bürger umso wichtiger.

Tacheles Online - Redaktion



Regine Blazevic & Harald Thomé






Tacheles Pressetext:
Stadt Wuppertal gibt nach download: [MS Word Dokument] / [zip komprimiert]

Hintergrund zum WuppertalerFall:

Gesetzestext Informationsfreiheitsgesetz NRW
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_15_1.html

Ablehnungsschreiben des Wuppertaler Sozialamtes vom 15.03.02
Seite 1, Seite 2

Erste Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten vom 26.03.02
Seite 1, Seite 2

Zweite Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten vom 02.05.02
Seite 1, Seite 2

Anschreiben von Dr. Stefan Grüll Mdl an Innenminister Behrens vom 24.04.02
Seite 1

Weitere Infos zum IFG-NRW im Internet:

Innenministerium NRW zum IFG-NRW
http://www.im.nrw.de/bue/56.htm

WDR Beitrag vom 21.06.01 zum IFG-NRW
http://online.wdr.de/online/news/informationsfreiheit/index.phtm

Deutscher Städtetag gegen IFG-NRW
http://www.staedtetag-nrw.de/schlagz/archiv/2001/s_20011024.htm

Hintergrund zur Informationsfreiheit in der BRD:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein mit allgemeinen Fragen und Antworten zur Informationsfreiheit
http://www.datenschutzzentrum.de/faq/ifg.htm

Informationsfreiheitsrechte in den einzelnen Bundesländern
http://www.lars-tietjen.de/epolitik/informationsfreiheit2.htm

Journalisten und Verdi fordern ein Bundesinformationsfreiheitsgesetz - Innenminister Schily soll Blockade des Gesetzes aufgeben
http://www.djv.de/aktuelles/presse/archiv/2002/08_03_02.shtml

Datenschutz

Virtuelles Datenschutzbüro / Gemeinsamer Service von Datenschutzorganisationen aus aller Welt
http://www.datenschutz.de

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