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Die PR-Lüge um die Ein- und Zwei- Euro-Jobs
BMWA betreibt unseriöse Informationspolitik
Die Propaganda läuft jetzt auf allen Kanälen. Die Anti - Hartz – Protestierer sollen eingeschüchtert und als „unverschämt” hingestellt werden. Mit diesem Thema lassen sich Stammtische bedienen und es wird ein „Rollback” der öffentlichen Meinung versucht.
Clement tönte am 17. Aug. in der Öffentlichkeit, dass ALG II – Empfänger mit den Ein-Euro-Jobs 850 bis 1000 € netto verdienen könnten.
Vom Kölner Institut für deutsche Wirtschaft (IW) wurde diese These einen Tag später ebenfalls propagiert. Das IW sprach dann von 978 € und verknüpfte dies noch mit der provokativen Forderung dann gleich nur noch 50 Cent Mehraufwandsentschädigung zu zahlen verbunden.
Daher möchte Tacheles der These vom „Luxusverdienst bis zu 1000 €” – „der ALG II Fürsorge-Leistungsempfänger mit Fakten entgegen treten.
Damit eine allein stehende Personen mit ALG II und einem 1 € - Job 1000 € Netto verdient, müsste sie im Westen 79,6 Wochenstunden und im Osten 82,9 Wochenstunden arbeiten.
Durchschnittliche ALG II Leistungen in West / Ost | ||
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West | Ost | |
345,00 € | 331,00 € | Regelleistung, allein stehende Person |
+ 274,00 € | + 274,00 € | angemessene Miete + Betriebskosten |
+ 36,00 € | + 36,00 € | Heizpauschale Gasheizung |
= 655,00 € | = 641,00 € | durchschnittliche ALG II – Leistung eines Alleinstehenden |
- 1000,00 € | - 1000,00 € | Clements Netto – Soll |
= 345 h | = 359 h | notwendige Stunden im Monat |
Das bedeutet: Um Clements Netto - Soll von 1000 € zu erreichen müssten im Westen ALG II — Leistungsbezieher im Westen 79,6 und im Osten 82,9 Wochenstunden arbeiten. | ||
Bei einer 38,5 Std./Woche ließe sich bei Clements Tarif von 1 € Mehraufwandsentschädigung ein Einkommen von … erzielen: | ||
= 655,00 € | = 641,00 € | durchschnittliche ALG II - Leistung eines allein Stehenden |
+ 167,00 € | + 167,00 € | Mehraufwandsentschädigung 4,33 Wochen x 38,5 Std. = 167 max. mögliche monatliche Stunden |
= 822,00 € | = 808,00 € | max. mögliches monatliches Einkommen |
Quelle: Tacheles e.V. |
Anhand der von Tacheles vorgelegten Daten wird deutlich:
Die offiziellen Angaben sind falsch und nicht glaubhaft. Schlimm ist, dass sich selbst ein Ministerium zu einer solchen unseriösen Informationspolitik hinreißen lässt.
So behauptet das BMWA in einer Erklärung vom 18.08.04:
„Insgesamt kann dadurch der Arbeitslosengeld II – Bezieher in einer Arbeitsgelegenheit netto durchaus über einen Betrag zwischen 850 und 1.000 Euro verfügen”.
(http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=39812.html)
Tacheles wendet sich grundsätzlich gegen die Hartz IV - Arbeitdienste. Da sich die in § 16 Abs. 3 SGB II festgeschriebenen Arbeitsgelegenheiten nur schwerlich verhindern lassen, sehen wir dringenden Modifizierungsbedarf an folgenden Punkten:
- Wenn Arbeitsgelegenheiten dann für mind. 2 € die Stunde!
- Arbeitsgelegenheiten nur auf Basis freiwilliger Entscheidung der Betroffenen! Keine Sanktionen bei Ablehnung
- Grundsätzlich sollten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Sozialverbände, die Arbeitsgelegenheiten nutzen, sollten monatlich 78 Euro Rentenversicherung abführen.
(Dies entspricht dem Mindest - Rentenversicherungsbeitragssatz bei Ich- AG's).
- Arbeitsgelegenheiten dürfen nur für gemeinnützige Zwecke eingerichtet werden und nicht lediglich im ‚öffentlichen Interesse’ liegen. Die Beschäftigungsträger dürfen zudem keine kommerziellen Interessen verfolgen.
- Die Wohlfahrtsverbände haben verbindlich zu erklären, dass sie sich aus Beschäftigungsprojekten zurück ziehen, wenn Arbeitslose nach Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit von der Arbeitsagentur sanktioniert werden.
(Die Caritas hatte am 18.08. öffentlich versichert: „Beschäftigung als Sanktionen von Arbeitslosen — da machen wir nicht mit.”)
- Garantieerklärung der jeweiligen Beschäftigungsträger, dass nur zusätzliche Arbeiten (im Sinne von § 16 Abs. 3, 2. Teilsatz SGB III) durchgeführt werden und das kein Beschäftigungsträger originäre Arbeiten durch Hartz IV Arbeitsgelegenheiten durchführen lässt. Bevor Arbeitsgelegenheiten eingerichtet werden, ist der Betriebsrat zuvor zu hören.
- Übernahme sämtlicher mit der Ausübung der Arbeitsgelegenheit in Verbindung stehenden Kosten im Voraus (Bei Fahrtkosten: Monatsticket oder einer angemessenen KM Pauschale von 0,20 € für jeden Fahrtkilometer, Arbeitskleidung, Fahrrad, Kinderbetreuungskosten etc.)
- Weiterzahlung der Mehraufwandsentschädigung im Krankheitsfall.
Tacheles Online Redaktion
Harald Thomé
Hintergrund:
- Tacheles PM 20.08.04: Clements Rechenfehler und zur Koalition der Zyniker
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2004-08-20.pdf [PDF 108 KB]
- Tacheles PM: kritisiert Paradigmenwechsel bei Sozialverband Caritas / Caritas spannt billige Hilfskräfte ein
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1216
- Verdi: Bei Wohlfahrtsverbänden droht Arbeitsplatzabbau
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1235
- Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf ALG II?
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Mannheimer_Jobcenter.html
- BMWA Pressemitteilung v. 18.08.04: Hintergrund zu Arbeitsgelegenheiten
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=39812.html
- Die Propaganda beispielsweise bei N-TV: in Facharbeiter
Ein- und Zwei-Euro-Jobs sind lukrativer als es klingt
http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/index.php/a2004081916025002509