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Die Umsetzung der Verfolgungsbetreuung

Darin heißt es, dem Kunden sei schriftlich "das Angebot der Aktivierungsmaßnahme mit Rechtsfolgenbelehrung vor Aushändigung des Antrages" zu unterbereiten.

Im Klartext bedeutet dies, wenn akut bedürftige Menschen sozialrechtliche Ansprüche geltend machen, sollen sie sich zunächst unterwerfen oder gar den Besen in die Hand bekommen bevor sie den Rechtsanspruch auf SGB II - Leistungen realisieren können, bzw. was zu Essen bekommen.

Die angeordnete Verweigerung der Antragsherausgabe stellt aus Tacheles Sicht - Rechtsbeugung da - da jede Behörde zur Antragsentgegennahme verpflichtet ist (§ 20 Abs. 3 SGB X). Das bedeutet, wenn der Antrag an eine bestimmte Form, wie hier der 16- seitige ALG II- Antrag, ist die Behörde daran gebunden, das Antragsformular bedingungslos auszuhändigen. Durch die Clemtsch'sche Anordnung und die in Kiel belegte Praxis, verhalten sich die Behörden auch noch aus einem anderen Grund rechtswidrig. Nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet darauf hinzuwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird. Hier wird aber bewusst und durch Weisung eine "Aktivierungsmaßnahme" eine Abschreckung vorgeschaltet. Damit wird der Zugang zu den Sozialleistungen willentlich verschärft.

Das Ziel der Aktivierungsmaßnahme wird aus der Dienstanweisung deutlich, so sollen die Jobcenter-Mitarbeiter Verzichte auf SGB II-Leistungen und die Maßnahmenträger die Abbrüche von Maßnahmen melden.

In den letzten Jahren haben verschiedene Kommunen bundesweite Berühmtheit erlangt, wegen ihren "Jobcenter"-Modelle, da sind allen voran Köln, Lübeck und Leipzig zu nennen und letztes Jahr Mannheim (das hatte Tacheles letztes Jahr umfangreich thematisiert unter der Überschrift: "Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf Arbeitslosengeld (ALG) II?"

Allen Jobcenter Modellen war gleich, daß sie durch aggressives und vorgeschaltetes Fallmanagment und Aktivierungsangebote den Zugang zur existenzsichernden Leistung erhöht haben um so Bedürftige abzuschrecken. Zum Teil haben sich die Jobcenter Leiter damit gebrüstet 30 % der Erstantragsteller angeschreckt zu haben. Gleiches ist hier zu erwarten.

Was allerdings mit den abgeschreckten Personen passiert ist, darum hat sich keiner mehr Gedanken gemacht. Unsere Prognose ist: Schwarzarbeit, Kriminalität, Prostitution, prekäre Beschäftigung und Drogen und Alkoholsucht.

Tacheles fordert Clement auf, seine Weisung zu korrigieren und das Jobcenter Kiel umgehend und sofort diese rechtswidrige Praxis einzustellen !

Tacheles - Online Redaktion

Harald Thomé

Hintergründe:

  • Weisung Kiel
  • Anordnung der Verfolgungsbetreuung
  • Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf ALG II?

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