Aktuelles Archiv
Eckpunkte der Bürgergeldreform
Existenzsicherung: Wohnen, Vermögen, Einkommensanrechnung
- Karenzzeit für Wohnen: Höherer Schutz von selbst genutztem Eigentum / Angemessenheitsfiktion von Unterkunfts- und Heizkosten für zwei Jahre
- Karenzzeit für Vermögen: Schonvermögen von 60.000 € für eine Person zzgl. 30.000 € für jede weitere Person in den ersten zwei Jahren
- Erhöhung das Schonvermögen von 15.000 € nach Karenzzeit pro Person in BG
- Weiterer Schonvermögensbetrag für Altersvorsorge
- Genereller Schutz von Kfz
- Höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob bei Schülern, Studenten und Auszubildende von 520 €/mtl.
- Umstellung der Anrechnung des Einkommens auf Ehrenamt und Aufwandsentschädigung auf kalenderjährliche Berücksichtigung, orientiert am Steuerrecht
Eingliederung in Arbeit
- Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll stärker auf Vertrauen und Augenhöhe beruhen
- Statt Eingliederungsvereinbarung gemeinsam erarbeiteter „Kooperationsplan“, bei Differenzen ist ein Schlichtungsmechanismus geplant
- Bei Menschen, mit mehreren schwerwiegenden Problemen, die keine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt aufnehmen können, soll ein Coaching Standardinstrument werden
Sanktionen und Arbeitsmarkteingliederung
- In den ersten sechs Monaten des Bürgergeldbezuges keine Sanktionen, solange gilt eine sogenannte "Vertrauenszeit".
- Danach sind Sanktionen zulässig, Begrenzt auf höchstens 30 % des Regelsatzes
- Termine im Jobcenter bleiben Pflicht, sollen aber flexibler formlos möglich werden
- Entfristung des Sozialen Arbeitsmarkt (§ 16i-Maßnahmen)
Mehr Qualifizierung
- Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, stattdessen Aus- und Weiterbildungen
- Zukünftig dreijährige Berufsausbildung
- Förderung des Erwerbes von arbeitsmarktbezogenen Grundkenntnissen (zB. Lese-, Mathe- und IT-Fertigkeiten)
- Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat
- Bei Teilnahme an Maßnahmen, zB. Sprachkurs, Zahlung Bürgergeldbonus von 75 € im Monat.
- nach Ende der Weiterbildung Anspruch auf drei Monate ALG I
- Abschaffung der Pflicht zur Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente
- keine Rausnahme älterer Arbeitsloser aus Arbeitslosenstatistik
Weniger Bürokratie
- Digitale Anträge sollen möglich sein
- Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen
- Bei Reha kein Übergangsgeld, stattdessen weiterhin Bürgergeld
- Abschaffung der Regelungen zur Ortsabwesenheit
- Anrechnungsfreistellung von Mutterschaftsgeld
Regelsätze
- Neubemessung der Regelsätze, sobald die dafür notwendigen Berechnungen abgeschlossen sind
Hintergrundmaterial:
Weitere Infos auf der Details Webseite BMAS: https://t1p.de/c9nhd und Spiegel-Online: https://t1p.de/wwcqh
Details oder einen Referentenentwurf liegen noch nicht vor, wenn diese kommen, werden wir diese alsbald veröffentlichen.