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Ergebnisse der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Verein Tacheles als sachverständigen Dritten im Verfahren um die Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II bestimmt.

Dazu haben wir mit Datum vom 25. Februar 2017 schon eine erste Stellungnahme abgegeben:


Im Rahmen der Vorbereitung unserer Expertise zur mündlichen Verhandlung am 15. Januar 2019 (1 BvL 7/16) hat Tacheles e.V. eine Online-Befragung zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durchgeführt. In der Befragung haben sich 21.166 Menschen zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen geäußert. Teilgenommen haben nicht nur Leistungsbezieher*innen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit Leistungsbezieher*Innen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich ebenfalls geäußert.

Tacheles e.V. hat die Auswertung der Umfrage am 15. Januar 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und erörtert.
Die Umfrage war 11 Tage freigeschaltet und hat zu einer nicht erwartenden Resonanz geführt.  

Die Fragen orientieren sich an den Fragestellungen, die das BVerfG vorab den Beteiligten zur Verfügung gestellten hat.


Die Befragung umfasste auch eine offene Frage („Was Sie uns sonst noch in Bezug auf Sanktionen mitteilen wollen“). Von dieser Möglichkeit haben über 6.000 Befragungsteilnehmer*innen gebrauch gemacht. Diese berührenden und zum Teil richtig heftigen Aussagen von zum Teil schweren Menschenrechtsverletzungen haben wir nach Teilnehmergruppen und Meinungen sortiert und veröffentlichen sie ungefiltert im Anhang C. Lediglich rassistische Kommentare wurden entfernt.


Wir fanden die Rückmeldungen von über 6.000 Menschen so wichtig, dass wir diese dem BVerfG unmittelbar vorgelegt haben.
Wir bedanken uns herzlich an allen, die sich an der Befragung beteiligt haben und bei allen guten Seelen, die auf der ein oder anderen Art am Gelingen beteiligt waren.

Euer TACHELES – TEAM

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