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Erste Aufhebung von Rückforderungen gegen Wuppertaler Obdachlose
Im November 2024 wurde von Tacheles die rechtswidrige Verwaltungspraxis des Jobcenters Wuppertal gegen wohnungs- und obdachlose Menschen durch das Jobcenter Wuppertal thematisiert. Das Jobcenter Wuppertal hat bei wohnungs- und obdachlosen Menschen eine monatliche Vorsprache und Pflicht zur Mitteilung, dass sich nichts geändert habe, in Verbindung mit der angeblichen Pflicht monatlich im Jobcenter vorzusprechen kreiert.
Bei Nichterfüllung sollen zuvor gewährte Leistungen zurückgezahlt werden. Diese Rückforderung will bzw. wollte das Jobcenter Wuppertal in Höhe von 30 % des Regelsatzes aufrechnen. Diese Praxis des Jobcenters ist rechtswidrig und geht einher mit der neuen Vertreibungspolitik der Stadtverwaltung gegen obdach- und wohnungslose Menschen.
In einem ersten Fall sind wir in Widerspruch gegen die Rückforderung von 1231,68 EUR gegangen und siehe da, der Bescheid „wird aus formalen Gründen“ aufgehoben.
Besonders spannend ist die Begründung zur Abhilfe des Widerspruchs: aus "formalen Gründen“ wird abgeholfen. Tatsächlich ist es so. dass der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid materiell rechtswidrig war und deswegen aufgehoben werden musste. Das wird jetzt kryptisch mit "formellen Gründen" umschrieben.
Dem war noch ein Disput vorausgegangen, dass unsere Vollmacht nicht ausreichend sei, auch dazu wurde umfassend erwidert, neben fehlender Begründung welche formalen Gründe die Aufhebung und Rückforderung rechtswidrig werden lassen, auch keine Antwort zur angeblichen Unzulässigkeit der Vollmacht.
Abschließender Kommentar: das Jobcenter Wuppertal hat unverzüglich die rechtswidrige Vertreibungspolitik gegen Wuppertaler Wohnungs- und obdachlose Menschen zu unterbinden!
Infos zum Vorgang: https://t1p.de/j3w5v
Hier nun Abhilfebescheid: Bescheid vom 9.12.2024
Die anderen Wuppertaler Beratungsstellen und Einrichtungen, die wohnungs- und obdachlosen Menschen betreuen, sind jetzt gefragt aktiv zu werden, die in Frage kommenden Menschen anzusprechen und dafür Sorge zu tragen, dass gegen die Verwaltungspraxis des Jobcenters vorgegangen wird.
Beratung hilf!
Harald Thomé - Tacheles-Online-Redaktion