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Es tut sich was im Jobcenter Wuppertal / Eingangszonen wieder offen

Konkrete Punkte der Änderungen

Wir hatten die dringend notwendige Öffnung der Eingangszonen des Jobcenters seit Monaten thematisiert. Nun gibt es nach Einbindung und Unterstützung des OB-Büros und einigen Diskussionen mit der Verwaltung konkrete Ergebnisse. Diese möchten wir bekannt machen.

    1. Eingangszonen sind wieder geöffnet: Die Eingangszonen in allen acht Geschäftsstellen sind wieder für unterminierte Vorsprachen geöffnet. Dazu auch eine Erklärung des Jobcenters auf seiner Homepage: https://t1p.de/q6o9

    2. Bei vielen Vorsprachen zeitnahe Terminvergabe: Bei höherem Kundenaufkommen und Erreichen einer coronabedingten Maximalkapazitätsgrenze in den Eingangszonen, kommt es zu einer verbindlichen Terminvergabe, meistens für denselben Tag.

    3. Zusicherung der Beratung und ohne Hürden: Das Jobcenter sichert zu, dass alle Beratungswünsche möglichst zeitnah und ohne hohe Hürden wie vorherige Terminvereinbarung erfüllt werden.

    4. Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen: Persönlich eingereichte Unterlagen werden ohne explizite Nachfrage mit Eingangsstempeln versehen.

    5. Rücksendung und Eingangsbestätigung für eingeworfene Unterlagen: Unterlagen, die in die Jobcenter Briefkästen eingeworfen werden, werden vom Jobcenter mit Eingangsstempeln versehen und per Post an die Kunden*innen zurückgeschickt.

    6. Hinweise zur Zuordnung von eingeworfenen Unterlagen: Zur Vermeidung von nicht zuordenbaren Unterlagen beim Einwerfen von Unterlagen in die Jobcenterbriefkästen, werden diese mit Hinweisen versehen, dass die eingeworfenen Unterlagen mit Namen, BG-Nr. usw. zu versehen sind.

    7. Umstrukturierung der telefonischen Erreichbarkeit: Bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit befindet sich das Jobcenter laut eigener Aussage in einem Umstrukturierungsprozess, mit dem Ziel, die Erreichbarkeit deutlich zu verbessern. Hierfür würden in Kürze organisatorisch, personell und technisch deutliche Veränderungen vorgenommen.
      Die zentrale Hotline werde personell deutlich verstärkt und verzeichne bereits jetzt kürzere Wartezeiten. Allerdings sei das Anrufaufkommen zum Monatswechsel und zu Stoßzeiten extrem hoch, sodass es hier zu etwas längeren Wartezeiten, insbesondere vormittags, kommen könne.

    8. Uhrzeiten zur täglichen telefonischen Erreichbarkeit der Leistungssachbearbeiter: Die persönlichen Ansprechpersonen in der Leistungsgewährung seien täglich von 10 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.


Bewertung von Tacheles zu dem Thema:

Diese nun vollzogene Öffnung ist absolut erfreulich und dringend notwendig.  Es war ein langer Weg dahin, aber das Jobcenter hat jetzt mit den Änderungen einen guten Anlauf gestartet. Wünschenswert ist jetzt, dass noch eine geeignete Lösung mit der telefonischen Erreichbar gefunden wird. Tacheles schlägt hier vor, dass zusätzlich an jedem Telefonanschluss Anrufbeantworter geschaltet werden.

Allerdings, die jetzt getroffenen Regeln sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit und ergeben sich weitgehend aus § 17 SGB I. Nur diese Selbstverständlichkeit war die letzten 1 ½ Jahre eben nicht selbstverständlich und sie sind in vielen Jobcentern noch immer nicht Realität. Um den auch dort notwendigen Prozess einzuleiten, veröffentliche ich Punkte, denn darauf können sich andere berufen.  Besonders wichtig sind neben der Öffnung natürlich die Eingangsbestätigung und die Rückübersendung von per Post oder Briefkasten eingereichten Unterlagen mit Eingangsbestätigung. Das ist ein Element einer bürgerfreundlichen Verwaltung und sollte bundesweit Schule machen.


Harald Thomé & Regine Blazevic
Tacheles e.V.

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