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Existenznot vor Gericht: Eilverfahren gegen Jobcenter mehr als verdoppelt Organisationen warnen vor weiteren sozialen Einschnitten
Effektiver Rechtsschutz in Gefahr
Gemeinsame Pressemeldung von Tacheles, Sanktionsfrei und RAV vom 10. September 2026:
Eine heute von Tacheles e.V. in Berlin vorgelegte Expertise zeigt einen alarmierenden Anstieg sozialrechtlicher Auseinandersetzungen: 2026 nahmen Widersprüche und Klagen gegen Jobcenterbescheide deutlich zu, die Zahl gerichtlicher Eilverfahren hat sich binnen eines Jahres sogar mehr als verdoppelt. Hauptgrund für diese Entwicklung ist laut Expertise der hohe materielle Druck auf Menschen mit niedrigen Einkommen. Tacheles, Sanktionsfrei und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) warnen anlässlich der laufenden Haushaltsberatungen im Bundestag daher eindringlich vor weiteren Leistungskürzungen und sozialen Einschnitten.
Bundesweit wurden 2025 rund eine halbe Million Widersprüche gegen Jobcenter-Entscheidungen eingelegt. 2026 hat sich die Dynamik noch einmal verschärft: Von Januar bis Juli stieg die Zahl der Widersprüche gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31 Prozent, die der Klagen um rund 19 Prozent. Beim gerichtlichen Eilrechtsschutz beträgt der Anstieg sogar 125 Prozent. In allen 16 Bundesländern wurden mehr Eilverfahren registriert, in zwölf Ländern hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt.
Dabei sind Betroffene mit ihrer Gegenwehr häufig gänzlich oder zumindest zu Teilen erfolgreich. 2025 führten etwa jedes dritte bis vierte abgeschlossene Widerspruchs- und jedes dritte Klageverfahren zu einer vollständigen oder teilweisen Korrektur der angegriffenen Entscheidung. Bei rund der Hälfte der erfolgreichen Widersprüche (51 %) waren Fehler oder Versäumnisse der Verwaltung ausschlaggebend für die Korrektur. Gerade deshalb komme unabhängiger Beratung außerhalb der Jobcenter eine besondere Bedeutung zu.
Die Organisationen warnen, dass die jüngsten Verschärfungen durch die neue Grundsicherung, Sanktionen und Begrenzungen bei den Kosten der Unterkunft das Konfliktpotenzial und den Bedarf an Beratung und Rechtsschutz im zweiten Halbjahr 2026 weiter erhöhen könnten.
“Wir erleben, wie immer mehr Menschen um existenzsichernde Leistungen kämpfen müssen. Und wir sehen: Effektiver Rechtsschutz braucht mehr als soziale Rechte auf dem Papier und die formale Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder ein Gericht anzurufen. Es braucht eine Infrastruktur, die Menschen dabei unterstützt, ihre Rechte tatsächlich wahrzunehmen und durchzusetzen”, so Harald Thomé, Tacheles e.V..
Wie existenziell fehlerhafte Entscheidungen für Betroffene sein können, unterstreicht Helena Steinhaus, Sanktionsfrei e.V.: „Es ist im Sanktionsfrei-Support mittlerweile an der Tagesordnung, dass wir durch Ausgleichszahlungen Menschen vor Obdachlosigkeit bewahren. Wir sind erschüttert, wie hart Jobcenter inzwischen entscheiden, offenbar ohne Rücksicht auf Verluste. Den Betroffenen und ihren Kindern kann mit einem Bescheid der Boden unter den Füßen weggerissen werden.”
Auch an der Schnittstelle zum Mietrecht drohen gravierende Folgen, warnt Benjamin Raabe, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: „Für Mieter*innen wächst der Druck von zwei Seiten: Leistungskürzungen und geplante Einschnitte beim Wohngeld verschärfen die materielle Lage, während eine Schonfristzahlung weiterhin nicht sicher vor Wohnungsverlust schützt. Gleichzeitig wird über eine Schwächung des mietrechtlichen Schutzes diskutiert: Insbesondere Stimmen aus der Immobilienwirtschaft fordern weniger Mietpreisbremse und höhere Bestandsmieten.“
Die Expertise zeigt zugleich, dass die wachsende Nachfrage nach Unterstützung vielerorts auf eine Beratungslandschaft trifft, die selbst unter finanziellem und personellem Druck steht und an Kapazitätsgrenzen kommt. Insbesondere die Suche nach Anwältinnen und Anwälten gestalte sich vielfach schwierig. Generative KI könne zwar dabei helfen, Informationen zu finden oder einen Widerspruch zu formulieren. Individuelle Beratung und anwaltliche Vertretung könne sie jedoch nicht ersetzen.
„Die Befunde sind ein Warnsignal: Ein Rechtsanspruch allein garantiert eben noch nicht, dass ein Mensch auch zu seinem Recht kommt. Genau diese Lücke zwischen Recht haben und Recht bekommen müssen wir schließen“, sagt Gwendolyn Stilling von GKS Consult - Gesellschaft für Kommunikation und Soziales, Autorin der Expertise.
Die Organisationen appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, auf eine auskömmliche Höhe und Ausgestaltung von Leistungen zu achten und von weiteren Einschnitten zulasten von Menschen mit niedrigen Einkommen abzusehen. Zugleich müsse ein tatsächlich zugänglicher Rechtsschutz sichergestellt werden. Wer Leistungsansprüche begrenze oder Zugangsvoraussetzungen verschärfe, müsse gewährleisten, dass Betroffene Entscheidungen verstehen, überprüfen und ihre Rechte wirksam durchsetzen können. Dazu brauche es eine verlässlich finanzierte, unabhängige Sozialrechtsberatung.
Mit Sozialportal.net hat Tacheles e.V. ein bundesweites Angebot geschaffen, das Betroffenen hilft, passende Beratungs- und Unterstützungsangebote zu finden. Zugleich unterstützt es Beratungsstellen und Anwältinnen und Anwälte bei Vernetzung und Verweisberatung.
- Download der Expertise als PDF unter https://t1p.de/8y1e8
- Link zum Sozialportal: http://www.sozialportal.net
- Pressekonferenz auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=IZMBF7mqO_g
Kurzstellungnahme dazu:
Im Sozialrecht laufen massive Kürzungen und Verschärfungen in einer bisher nicht dagewesenen Form. Der Gesetzgeber unterläuft wissentlich das Grundrecht auf Existenzsicherung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen – erst recht beim 100-prozentigen Wegfall jeglichen Leistungsanspruchs durch die Nichterreichbarkeitsfiktion.
Die Steigerungsraten bei Widersprüchen und erst recht bei Eilverfahren und Klagen sind deutliche Hinweise darauf, dass effektiver Rechtsschutz massiv gefährdet ist.
Effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass Menschen ihre Rechte nicht nur theoretisch auf dem Papier haben, sondern sie tatsächlich und wirksam vor einem Gericht durchsetzen können.
Die zentrale Grundlage dafür ist Art. 19 Abs. 4 GG. Danach steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Gerade bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII hat dieser Grundsatz eine besondere Bedeutung.
Dabei gibt es zwei zentrale Probleme: Immer weniger Anwältinnen und Anwälte übernehmen Sozialrechtsmandate, während gleichzeitig die Zahl der Widersprüche, Eilverfahren und Klagen massiv steigt.
Dies sind absolute Alarmsignale. Daher sind jetzt zur Stärkung des effektiven Rechtsschutzes folgende Schritte notwendig:
1. Zugang zur Beratungshilfe vereinfachen
Der Zugang zur Beratungshilfe muss gestrafft und vereinfacht werden. Wenn Menschen in existenziellen Notlagen einen Beratungshilfeschein beantragen, muss dieser ohne unnötige bürokratische Hürden und zeitnah gewährt werden.
Jedes Amtsgericht muss sicherstellen, dass in der Rechtsantragstelle Beratungshilfescheine zeitnah beantragt und erteilt werden können. Geschlossene oder faktisch nicht erreichbare Rechtsantragstellen müssen wieder geöffnet bzw. zugänglich gemacht werden und Ausstellung ohne Hürden für Beratungsscheine muss zeitnah erfolgen.
2. Einführung der Beratungshilfe in allen Bundesländern
In zwei Bundesländern gibt es keine Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG): in Hamburg und Bremen. Dort wird die Beratungshilfe durch eine öffentliche Rechtsberatung ersetzt. Rechtsgrundlage dafür ist § 12 Abs. 1 BerHG.
Berlin ist anders: Dort besteht nach § 12 Abs. 2 BerHG ein Wahlrecht zwischen öffentlicher Rechtsberatung und der regulären Beratungshilfe.
Auch in Hamburg und Bremen sollte ein entsprechendes Wahlrecht eingeführt werden. Hilfesuchende müssen die Möglichkeit erhalten, zwischen öffentlicher Rechtsberatung und anwaltlicher Beratungshilfe zu wählen.
3. Beratungshilfesätze deutlich anheben
Bei einer bloßen Rechtsberatung erhält ein Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe lediglich 42 € aus der Staatskasse. Übernimmt er die außergerichtliche Vertretung des Mandanten gegenüber einer Behörde, beispielsweise durch die Einlegung eines Widerspruchs oder die Stellung eines Überprüfungsantrags, beträgt die Geschäftsgebühr lediglich 102 €.
Diese Gebührensätze sind viel zu niedrig. Sie müssen deutlich angehoben, mindestens aber verdoppelt werden.
4. Sozialrechtsmandate müssen sich für Anwältinnen und Anwälte wieder rechnen
Ein Rechtsanwalt, der im Sozialrecht außergerichtlich tätig wird, erhält eine Geschäftsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens von 65 € bis 837 € (nach Nr. 2302 VV RVG). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten spielt insbesondere die Schwellengebühr von 391 € eine wichtige Rolle. Hinzu kommen regelmäßig 20 € Post- und Telekommunikationspauschale sowie 19 % Umsatzsteuer.
Dafür muss der Anwalt unter Umständen mehrere Gespräche mit dem Mandanten führen, umfangreiche Unterlagen sichten, Akteneinsicht nehmen und teilweise Aktenbestände von Hunderten oder sogar Tausenden Seiten prüfen. Hinzu kommen die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger und gegebenenfalls sogar Streitigkeiten über die Erstattung der anwaltlichen Gebühren selbst.
Dass Anwältinnen und Anwälte bei diesen Vergütungssätzen nicht besonders daran interessiert sind, aufwendige Sozialrechtsmandate zu übernehmen, liegt auf der Hand.
Daher müssen die Gebührensätze im Sozialrecht deutlich angehoben werden.
5. Deutliche Anhebung der Gebühren in Eilverfahren
Für ein sozialgerichtliches Eilverfahren ohne Termin erhält ein Rechtsanwalt bei Ansatz der Mittelgebühr eine Verfahrensgebühr von 413,00 €. Hinzu kommen 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer, insgesamt also 515,27 €.
Kommt es zusätzlich zu einem gerichtlichen Termin und fällt eine Terminsgebühr von 366,50 € an, ergibt sich einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag von 951,41 €.
Ein Eilverfahren bedeutet für einen Rechtsanwalt regelmäßig erheblichen Zeit- und Arbeitsdruck. Der Sachverhalt muss kurzfristig vollständig ermittelt, rechtlich geprüft und dem Gericht aufbereitet werden. Auf Nachfragen des Gerichts und Stellungnahmen der Behörde muss häufig innerhalb kürzester Fristen reagiert werden. Gleichzeitig geht es regelmäßig um Mandantinnen und Mandanten, deren Existenz unmittelbar bedroht ist.
Die anwaltliche Vergütung für sozialrechtliche Eilverfahren muss deshalb deutlich, aus meiner Sicht mindestens auf das Doppelte, angehoben werden.
6. Verlässliche öffentliche Finanzierung behördenunabhängiger Sozialberatungsstellen
Es besteht ein erheblicher Bedarf an behördenunabhängiger Sozialberatung als eigenständiger Institution.
Bürgerinnen und Bürger brauchen Beratungsstellen, an die sie sich unabhängig von den Sozialleistungsträgern wenden können und die sie im Zweifelsfall auch gegenüber den Behörden vertreten.
Solche Beratungsstellen dürfen nicht gleichzeitig als Maßnahmeträger in geschäftlicher Abhängigkeit von Jobcentern oder anderen Sozialleistungsträgern stehen. Nur so kann ihre tatsächliche Unabhängigkeit gewährleistet werden.
Art und Umfang einer solchen öffentlichen Finanzierung müssen diskutiert werden. Entscheidend ist aber, dass eine dauerhafte, verlässliche und von den jeweiligen Sozialleistungsträgern unabhängige Finanzierung sichergestellt wird.
7. Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
Der Kreis der nach § 8 RDG zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugten öffentlichen und anerkannten Stellen sollte auf geeignete Sozialberatungsstellen erweitert werden.
Qualifizierte Beratungsstellen sollten darüber hinaus – ähnlich wie Rentenberaterinnen und Rentenberater – die Möglichkeit erhalten, Leistungsberechtigte auch vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten zu vertreten.
Entsprechend wären insbesondere das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzupassen.
8. Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger
Notwendig ist außerdem die Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger.
Dort müssen Bürgerinnen und Bürger Anträge, Nachweise und sonstige Unterlagen weiterhin analog und persönlich einreichen können. Gleichzeitig muss dort praktische Unterstützung bei der Antragstellung angeboten werden.
Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, faktisch vom Zugang zu Sozialleistungen ausgeschlossen oder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert werden.
Abschließend: Sozialportal stärken und bekannt machen
Der Verein Tacheles hat mit dem Sozialportal eine zentrale Plattform geschaffen. Dort sind weit über 20.000 Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verzeichnet.
Es ist ein trägerübergreifendes Portal, über das Menschen geeignete Hilfe finden können, um ihre sozialen Rechte durchzusetzen. Gleichzeitig dient es Beraterinnen und Beratern als wichtiges Instrument der Verweisberatung: Wird spezialisierte oder kollegiale Beratung benötigt, kann und sollte sie dort gefunden werden.
Um effektiven Rechtsschutz zu organisieren und dauerhaft sicherzustellen, ist es deshalb sinnvoll und notwendig, das Sozialportal aktuell zu halten, Beratungsangebote selbst einzutragen und das Portal weiter bekannt zu machen.
Sozialportal: www.sozialportal.net
Harald Thomé / Tacheles e.V.