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Fragwürdige Entscheidungen und Verzögerungen: Kritik am Sozialamt in Berlin
Das Sozialamt Treptow-Köpenick von Berlin steht in der Kritik, da es in mehreren Fällen nicht nur existenzsichernde Leistungen verzögert, gekürzt oder verweigert hat, sondern auch bei Zuweisungen von Obdachlosen in Unterkünfte und der Bearbeitung entsprechender Anträge Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die Arbeitsweise des Amtes sorgt für Irritationen, insbesondere im Umgang mit rechtlich klar geregelten Ansprüchen.
Zuweisungen und ausstehende Leistungen
In einem Fall wurde die Zuweisung eines obdachlosen Leistungsbeziehers in eine Unterkunft widerrufen, obwohl die betroffene Person weiterhin von Obdachlosigkeit bedroht war. Die Person hatte zuvor eine unrenovierte Wohnung angemietet, die jedoch nicht sofort bewohnbar war. Der zugleich gestellte Antrag auf Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten wurde unterdessen nicht bearbeitet. Trotz der offensichtlichen Notlage wurde die Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft durch das Sozialamt aufgehoben. Erst nach gerichtlicher Intervention erkannte das Amt an, dass ein Anspruch auf Zuweisung in eine Unterkunft bestand, bis die Wohnung renoviert und die Möbel umgezogen worden sind. Die Verzögerung führte zu einer erheblichen Belastung für den Betroffenen.
Auch bei existenzsichernden Leistungen wie Grundsicherung und Mietzahlungen kam es zu Problemen. Leistungen der Grundsicherung wurden mehrfach verspätet oder gar nicht bewilligt oder trotz Bewilligung nicht ausgezahlt, was die Betroffenen in existenzielle Not brachte. In einem Fall führte die Nichtzahlung der Miete zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Die ausstehenden Beträge wurden erst nach einem gerichtlichen Eilverfahren beglichen.Die Übernahme von Renovierungskosten für eine unbewohnbare Wohnung wurde zunächst mit der Begründung verweigert, „andere könnten doch auch die Renovierung vom Vermieter verlangen“ und erst nach einem Eilverfahren bewilligt.
Probleme bei Dokumenten und Bescheiden
In anderen Fällen verweigerte das Sozialamt die Herausgabe von Widerspruchsbescheiden und Akteneinsicht. Teilweise wurde behauptet, E-Mails oder Schriftstücke über den elektronischen Rechtsverkehr seien nicht eingegangen, obwohl ein Zugangsnachweis vorlag. In einem Verfahren wurde ein Widerspruch abgewiesen, ohne dass dem Betroffenen zuvor die beantragte Akteneinsicht gewährt wurde. In anderen Fällen vertrat das Amt die Auffassung, dass durch die Aufhebung einer rechtlichen Betreuung eine erteilte Vollmacht automatisch unwirksam werde. Wiederum in einem anderen Fall übersendet das Sozialamt selbst nach Vorlage einer aktuellen Vollmacht bis heute einen Bescheid nicht.
Aufrechnung ohne Bescheiderlass
Das Sozialamt erließ in einem Verfahren einen Aufrechnungsbescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung, obwohl dieses Schreiben als Verwaltungsakt einzustufen war, da es eine rechtliche Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung enthielt. Es wies den Widerspruch des Betroffenen als unzulässig zurück, obwohl die Rückzahlung der einbehaltenen Beträge eine „verdeckte Abhilfe“ darstellte, die den Widerspruch materiell erfolgreich machte. Die widersprüchliche Kommunikation und Verwaltungspraxis des Sozialamts – Rücknahme der Aufrechnung ohne klare Anerkennung des Widerspruchs – führte zu einer unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzung, die das Sozialamt verlor.
Ignorieren rechtskräftiger Beschlüsse
Ein Kostenfestsetzungsbeschluss vom Dezember 2024 wurde trotz mehrfacher Mahnungen erst nach Androhung der Zwangsvollstreckung im März 2025 umgesetzt – fast vier Monate nach der Entscheidung. Eine Begründung für die Verzögerung wurde nicht genannt.
Hinweise an die Verantwortlichen
Vorgesetzte und Amtsleitung, die zuständige Sozialstadträtin sowie ihre Vertretung wurden mehrfach über diese Vorgänge informiert. Zudem suchten Betroffene persönlich das Gespräch mit dem Bezirksbürgermeister, um auf die Probleme aufmerksam zu machen. Trotz dieser Bemühungen bleibt eine nachhaltige und flächendeckende Verbesserung der Arbeitsweise des Sozialamts bislang aus.
Fazit
Die geschilderten Fälle zeigen ein wiederkehrendes Muster von Verzögerungen und Kommunikationsproblemen im Umgang mit existenzsichernden Leistungen und Zuweisungen. Betroffene müssen ihre Ansprüche durch ihre Bevollmächtigten und/oder rechtliche:n Betreuer:innen regelmäßig gerichtlich durchsetzen, was Verfahren teilweise unnötig in die Länge zieht und vermeidbare Belastungen verursacht. Es fragt sich, ob diese Kapazitäten nicht sinnvoller eingesetzt werden könnten, zumal der Bezirksbürgermeister zu verstehen gegeben hat, alles andere als glücklich mit den Kosten zu sein, die diese Verfahren verursachen. Es bleibt abzuwarten, ob das Amt Maßnahmen ergreift, um diese Missstände zu beheben und die Rechte der Leistungsberechtigten zu wahren.
Bemerkung: In dieser Veröffentlichung wurde ein Handling einer Behörde thematisiert, das was hier vom Sozialamt Treptow-Köpenick thematisiert wird, ist leider symptomatisch für viele andere Sozialämter quer durch die Republik. Grade in den Newslettern von Harald Thomé (NL 11/2025, NL 12/2025 und NL 13/2025) wurden in den letzten Wochen verschiedene Rechtsbrüche einzelner Sozialleistungsträger thematisiert. Das sind nur kleine Schlaglichter von Überforderung, gewollten und planmäßigen Rechtsbrüchen gegen Menschen, die einfach keine Lobby haben und mit denen man es machen kann, weil sie sich sowieso nicht wehren, weil „wer geht schon auf die Straße und sagt ’Meine Grundsicherung funktioniert nicht’? Damit outet man sich ja ...“ (so mal der Wuppertaler Sozialamtsleiter Michael Lehnen in der Wuppertaler Rundschau vom 13.04.2019).
Tacheles-Online-Redaktion
Bemerkung: In dieser Veröffentlichung wurde ein Handling einer Behörde thematisiert, das was hier vom Sozialamt Treptow-Köpenick thematisiert wird, ist leider symptomatisch für viele andere Sozialämter quer durch die Republik. Grade in den Newslettern von Harald Thomé (NL 11/2025, NL 12/2025 und NL 13/2025) wurden in den letzten Wochen verschiedene Rechtsbrüche einzelner Sozialleistungsträger thematisiert. Das sind nur kleine Schlaglichter von Überforderung, gewollten und planmäßigen Rechtsbrüchen gegen Menschen, die einfach keine Lobby haben und mit denen man es machen kann, weil sie sich sowieso nicht wehren, weil „wer geht schon auf die Straße und sagt ’Meine Grundsicherung funktioniert nicht’? Damit outet man sich ja ...“ (so mal der Wuppertaler Sozialamtsleiter Michael Lehnen in der Wuppertaler Rundschau vom 13.04.2019).
Tacheles-Online-Redaktion