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Kabinettsentwurf zum SGB II- ÄndG
Nun hat Arbeitsministerin Nahles den Kabinettsentwurf des SGB II-ÄndG vorgelegt.
Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB II - Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.
Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.
Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf
SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387
Hier nun zum Kabinettsentwurf vom 3.2.2016
Die Regierungspropaganda beginnt zu laufen, dass 9. SGB II-ÄndG wird nun „Entbürokratisierung“ des Hartz IV Gesetztes genannt, mal gucken ob es noch den Arbeitstitel „SGB II - Entbürokratisierungsgesetz“ erhält. Tatsächlich ist es aber in weiten Teilen ein das SGB II-Recht Verschärfungsgesetz. In einer Vielzahl von Stellen soll BSG –Rechtsprechung ausgehebelt werden, vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt, in einer Reihe von Punkten soll durch spezielle Regelungen das allgemeine Sozialrecht für SGB II’er als nicht anzuwendendes Recht erklärt werden.
Daher der Hinweis, es handelt sich nicht um ein Entbürokratisierungsgesetz, sondern um ein Gesetz mit dem das Sonder- und Entrechtungsrecht von SGB II’lern weiter verfeinert und ausgebaut werden soll.
Daher empfehlen wir nochmal einen Blick auf die Tacheles Fachstellungnahme in der wir das weitgehend ausgearbeitet haben, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf
Diese als Ausschussdrucksache mit 19 Seiten: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_18_11_484.pdf
SZ zu den geplanten SGB II Änderungen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buerokratie-wie-nahles-die-jobcenter-buerokratie-zerschlagen-will-1.2833387
Hier nun zum Kabinettsentwurf vom 3.2.2016