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Kleine Anfrage im Landtag NRW zur (Nicht)Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das NRW Arbeitsministerium
Der Verein Tacheles hat wegen der rechtswidrigen Verwaltungspraxis des Jobcenter Wuppertal in Bezug auf die Unterkunftskosten mehrere Fachaufsichtsbeschwerden beim Düsseldorfer Arbeitsministerium (MAIS) gestellt. Die zusammengefasste Rückantwort war, es sei keine Rechtswidrigkeit zu erkennen. Gerichte, vom Bundessozialgericht bis zum für Wuppertal zuständigen Sozialgericht Düsseldorf (SG Düsseldorf 04.07.2016 – S 13 AS 3749/15, können diese Rechtswidrigkeit sehr wohl erkennen und haben auch vor kurzem das Jobcenter Wuppertal (noch nicht rechtskräftig) zur Zahlungen höherer Mieten verurteilt.
Da im Ministerium offensichtlich Unwilligkeit herrscht, rechtswidrige Praxis als solche auch zu benennen, wurde deswegen über den fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd am 28.10.2016 eine Kleine Anfrage zur (Nicht)Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das MAIS am Falle von Wuppertal gestellt.
Harald Thomé / Tacheles Online-Redaktion
Da im Ministerium offensichtlich Unwilligkeit herrscht, rechtswidrige Praxis als solche auch zu benennen, wurde deswegen über den fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd am 28.10.2016 eine Kleine Anfrage zur (Nicht)Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das MAIS am Falle von Wuppertal gestellt.
- Kleine Anfrage KL 5295 vom 31.10.2016 zur Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das Ministerium für Arbeit und Soziales im Bereich des SGB II
- Hintergrund auf der Tacheleseite dazu
- Kleine Anfrage dazu gibt es hier: KL 5293 vom 28.10.2016 zu Angemessene Unterkunftskosten im SGB II in Wuppertal
Harald Thomé / Tacheles Online-Redaktion