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Kurzkritik zum Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Däubner, Bremen

Der Beitrag von Prof. Dr. Däubner ist in Bezug auf die Verletzung von Verfassungsrecht nur eine eingeschränkte Grundlage. Das Rechtsgutachten setzt sich nicht im Detail mit bereits vorliegendem Zahlenmaterial - welches vorallem gemeinnützige Verbände und einige Privatpersonen offen legten - sowie den tatsächlichen Lebensverhältnissen auseinander.

Herr Prof. Däubner meint aber dennoch, dass die meisten Festlegungen des Verordnungsgebers hinnehmbar wären und nur ein geringer Teil der Regelsatzpositionen verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen. Dass die Festlegungen des Verordnungsgebers keineswegs hinzunehmen sind belegen dagegen eindrucksvoll u. a. der Beitrag von Herrn Prof. Dr. jur. Frommann - Warum nicht 627 Euro -, abgedruckt in der Zeitschrift NDV 7/2004, Herr Prof. Dr. Roth in seinem Beitrag: Über das Elend des Regelsatzes von ALG II … und verschiedene Abhandlungen des Paritätischen Wohlfahrtverbandes. Zwei Beiträge füge ich meiner Kurzkritik als jeweils gesonderte Datei bei.

Ich selbst bin vom leidigen ALG II betroffen und möchte erreichen, dass ich mit meiner Klage in der Hauptsache (Sozialgericht Neubrandenburg), bis vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelange. Wie der innerstaatliche Rechtsweg - selbst unter nur teilweiser anwaltlicher Vertretung - ausgeschöpft werden kann, läßt sich auf meiner Website www.richterbank.de unter NEWS nachlesen.

Um meine Rechte durchzusetzen studiere ich Beiträge auf Websites von gemeinnützigen Vereinen und recherchiere in verschiedenen Literaturquellen und CD´s. Eine sehr wichtige Zeitschrift ist info also - Informationen zum Arbeitslosen und Sozialhilferecht - von der NOMOS Verlagsgesellschaft und u.a. der Leitfaden ALG II/ Sozialhilfe von Prof. Rainer Roth und Harald Thomé.

Gemäß meiner Klageschrift vom 18.10.2004 ist u.a. die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II umfangreich Klagegegenstand. Unter Bezugnahme und auszugsweise Darstellung von Beiträgen verschiedener Professoren und Doktoren, sowie der konkreten Benennung einzelner Regelsatzpositionen mit Beträgen und der Darstellung meines persönlichen sparsamen Ausgabeverhaltens, sind die nicht den Bedarf deckenden Regelsätze in verschiedenen Gruppen angegriffen. Ich habe also seit dem 01.01.2005 über jede meiner Ausgaben Buch geführt. Damit ist vorallem festgehalten, was sich meine Frau und ich an notwendigen und unabweisbaren Bedarfen nicht mehr leisten konnten. Das sollte jeder tun, der über den Klageweg seine Menschenrechte durchsetzen will.

Ein menschenwürdiges Leben gemäß des GG der BRD, ist mit den vorliegenden Regelleistungen nicht zu sichern, weil die Regelsätze u.a. falsch errechnet und abweichend von den tatsächlichen Lebensverhältnissen, unsachgemäß bemessen worden sind. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Betroffene den Klageweg durch alle Instanzen gehen und vorallem sich nicht beirren lassen, auch wenn einige Richter´innen, den Klageführenden rechtswidrig den Erfolg versagen sollten.

gez. Wentzel



Tacheles Online Redaktion — 24. Mai 2005
Harald Thomé



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