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Neue Werte für Unterkunft und Heizung in Wuppertal
In diesem Jahr haben die Wuppertaler Sozialbehörden sehr zeitnah die Werte für die Unterkunfts- und Heizkosten festgesetzt. Vor zwei Jahren ist die Festsetzung erst nach Einlegung einer Fachaufsichtsbeschwerde erfolgt. Jetzt reichte die freundliche Anfrage von Tacheles bei der Geschäftsführung des Jobcenters zum Jahresende.
Mietobergrenze Jobcenter Wuppertal ab 01.01.2025
Anzahl der Personen im Haushalt |
angemessene Wohnungsgröße |
angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten |
1 |
1 Raum bis 50 qm |
466,00 Euro |
2 |
2 Räume bis 65 qm |
568,10 Euro |
3 |
3 Räume bis 80 qm |
699,20 Euro |
4 |
4 Räume bis 95 qm |
830,30 Euro |
5 |
5 Räume bis 110 qm |
933,90 Euro |
6 |
6 Räume bis 125 qm |
1061,25 Euro |
7 |
7 Räume bis 140 qm |
1188,60 Euro |
Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, erhöht sich die angemessene Größe der Wohnung um einen zusätzlichen Raum mit maximal 15 qm.
Allerdings stellen sich eine Reihe von Fragen:
- So basieren die Unterkunftskosten des Jobcenters/Sozialamt auf dem Mittelwert für die Kaltmiete der Gruppen 1 bis 3 des Mietspiegels der Stadt Wuppertal, bei dem jeweils aus den Mittelwerten der Angemessenheitswert gebildet wird. Das bedeutet die Baualtersgruppen von Unterkünften bis 1977. Es gibt aber im Mietspiegel insgesamt acht Baualtersgruppen, also auch von 1978 bis 2023. Das Jobcenter und Sozialamt berücksichtigt also nur Mieten von Wohnungen, die älter als 48 Jahre sind. Die Folge ist, die Sozialbehörden rechnen somit die „angemessenen“ Mieten klein und schaffen somit Wohnkostenlücken bei Sozialleistungen beziehenden Menschen.
Richtig wäre, dass zumindest alle Mietkosten bis zu den Baualtersgruppen bis 2020 zu berücksichtigen sind. Wenn das gemacht werden würde, wären die Mieten deutlich höher. - Für Wohnungen über 95 qm rechnet das Jobcenter Wuppertal nur 6,26 €/qm Grundmiete. Für kleinere Wohnungen bis 7,09 €/qm. Der Wohnungsmarkt für große Wohnungen, also Familien mit vielen Kindern, ist sehr angespannt. Die dahin gehende Herabsetzung der Preise für große Wohnungen ist nicht gerechtfertigt.
- Werden für die „angemessenen“ Betriebskosten aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes in NRW abgeleitet. Wuppertal hat aber die höchsten Betriebskosten in ganz NRW. Somit kann dieser nicht als Referenz für die Betriebskosten herangezogen werden, auch ist laut Aussage des DMB Wuppertal kein einziger Datensatz aus Wuppertal im Betriebskostenspiegel NRW erhalten.
- In anderen Kommunen werden Mietoberwerte durch Rats- oder Sozialausschussbeschluss bestimmt, in Wuppertal werden diese Werte in einem nicht transparenten Verfahren in Hinterzimmern der Sozialverwaltung unter Federführung des Sozialamtsleiters Herrn Lehnen festgesetzt.
In Zukunft bedarf es eines transparenten Verfahrens und unter Beteiligung sozialer Akteure!
Alles Gründe, die die Festsetzung der KdU Werte in Wuppertal sehr zweifelhaft werden lassen. Es entsteht der Eindruck, dass in Wuppertal die Unterkunftskosten deutlich zu Lasten der Leistungsbeziehenden runtergerechnet werden.
Material: