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Offensichtlich Falschmeldung zur Höhe von "Hartz-IV-Mieten"
Meldung in Radio Wuppertal vom 23.11.2015
"Die Stadt zahlt Hartz-IV-Empfängern genug Geld für die Miete. Das Landessozialgericht hat das Konzept der Stadt als schlüssig bezeichnet. Vorangegangen waren mehrere unterschiedliche Urteile. Das Düsseldorfer Sozialgericht hatte in zwei Fällen entschieden, dass die Stadt Hartz-IV-Empfängern zu wenig Geld für die Miete zahlt. Auch der Sozialhilfeverein Tacheles hatte den Satz von 4,85 Euro pro Quadratmeter als zu niedrig kritisiert. Zuvor hatte die Stadt aber auch schon mehrere Prozesse gewonnen. Das Landessozialgericht hat jetzt endgültig festgestellt, dass die Stadt angemessen zahlt. Die orientiert sich dabei am Mittelwert des Mietpreisspiegels."
Anmerkung: Der Verein Tacheles e.V. wartet die Urteilsbegründung des LSG NRW ab und wird sich dann dazu positionieren.
Es kann aber schon so weit festgestellt werden kann, dass das Urteil des LSG NRW die Verwaltungspraxis des JC Wuppertal für rechtswidrig erklärt hat und das Jobcenter Wuppertal zur Berücksichtigung einer Bruttokaltmiete und nicht Nettokaltmiete verurteilt hat.
Harald Thomé
Tacheles-Onlineredaktion 23.11.2015
Dazu ergänzend die Meldung vom 27.11.2015 in der Wuppertaler Rundschau: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/wuppertaler-mietpreisspiegel-weiterhin-keine-einigung-aid-1.5585489
Hartz-IV-Satz angemessen
"Die Stadt zahlt Hartz-IV-Empfängern genug Geld für die Miete. Das Landessozialgericht hat das Konzept der Stadt als schlüssig bezeichnet. Vorangegangen waren mehrere unterschiedliche Urteile. Das Düsseldorfer Sozialgericht hatte in zwei Fällen entschieden, dass die Stadt Hartz-IV-Empfängern zu wenig Geld für die Miete zahlt. Auch der Sozialhilfeverein Tacheles hatte den Satz von 4,85 Euro pro Quadratmeter als zu niedrig kritisiert. Zuvor hatte die Stadt aber auch schon mehrere Prozesse gewonnen. Das Landessozialgericht hat jetzt endgültig festgestellt, dass die Stadt angemessen zahlt. Die orientiert sich dabei am Mittelwert des Mietpreisspiegels."
Anmerkung: Der Verein Tacheles e.V. wartet die Urteilsbegründung des LSG NRW ab und wird sich dann dazu positionieren.
Es kann aber schon so weit festgestellt werden kann, dass das Urteil des LSG NRW die Verwaltungspraxis des JC Wuppertal für rechtswidrig erklärt hat und das Jobcenter Wuppertal zur Berücksichtigung einer Bruttokaltmiete und nicht Nettokaltmiete verurteilt hat.
Harald Thomé
Tacheles-Onlineredaktion 23.11.2015
Dazu ergänzend die Meldung vom 27.11.2015 in der Wuppertaler Rundschau: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/wuppertaler-mietpreisspiegel-weiterhin-keine-einigung-aid-1.5585489