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Presseerklärung von Ra Hubert Heinhold zum Stuttgarter RBerG Verfahren

P R E S S E E R K L Ä R U N G

Zum Rechtsstreit Rechtsanwaltskammer Stuttgart
gegen Caritas Verband und Dr. Hammel

Das Landgericht Stuttgart hat am 21.06.2001 die Rechtsauffassung des Caritas Verbandes Stuttgart und ihres Mitarbeiters, Herr Dr. Hammel, zu weiten Teilen bestätigt.
Für zulässig gehalten wird nicht nur - dies hat auch die Rechtsanwaltskammer durch Klagerücknahme ausdrücklich eingeräumt - die Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Verwaltungs- und Sozialhilfeverfahren durch Mitarbeiter der Caritas, sondern teilweise auch im gerichtlichen Verfahren. Nicht nur im Insolvenzverfahren, sondern auch generell im Prozeßkostenhilfeverfahren und in Eilfällen darf die Caritas ihrer hilfsbedürftigen Klientel beistehen. Lediglich die Vertretung im regulären gerichtlichen Verfahren wurde der Caritas untersagt.
Entsprechend dem Obsiegen wurden 9/10 der Kosten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart auferlegt, lediglich 1/10 treffen die Caritas und ihren Mitarbeiter.

Ob die Entscheidung akzeptiert wird, wird entschieden werden, sobald die Urteilsgründe schriftlich vorliegen. Für eine Fortsetzung des Rechtsstreites spricht, daß sich die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bei den außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen nicht bereitfand, an einer sachgerechten Problemlösung mitzuwirken. Der Caritas Verband hatte angeboten, den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Stuttgart in seinen Räumen Gelegenheit zu geben, auf Basis der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe die hilfsbedürftigen Personen zu beraten. Die Stuttgarter Anwaltschaft wollte sich jedoch nicht bereitfinden, zu den vom Gesetz vorgesehenen - finanziell fraglos unattraktiven - Bedingungen tätig zu werden. Sie erwartete von der Caritas, daß diese den Anwälten ein Stundenhonorar von 70,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer zahle, und wollte sich hieran lediglich im ersten Jahr als Anfangsfinanzierung mit DM 10.000,- an den Kosten beteiligen.

Dieses Verhalten bestätigt die Erfahrungen der hilfsbedürftigen Klientel mit der Anwaltschaft: Das Engagement und die Hilfsbereitschaft vieler Anwälte stehen in direkter Relation zu den Verdienstmöglichkeiten.

Hubert Heinhold
Rechtsanwalt

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