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Rechtsansicht der Regionaldirektion NRW zur Förderung von Arbeitslosenberatungsstellen in NRW

Es gäbe für die ARGEN keine rechtliche Grundlage, nach der eine institutionelle oder trägerbezogene Förderung der Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren möglich sei. Die ALZ könnten aber durchaus Beschäftigungsträger oder Ein-Euro-Job-Maßnahmenträger werden … und im übrigen würden Beratungsaufgaben, von den Fachkräften der ARGEn engagiert wahrgenommen werden und deswegen seien Arbeitslosenberatungsstellen gar nicht nötig.

Die klaren Worte die an die Öffentlichkeit sind hier zu finden [PDF 22KB].

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