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Referentenentwurf zum 13. SGB II-ÄndG vorgelegt
Der Referentenentwurf zum 13. SGB II-ÄndG wurde jetzt vom BMAS zur Verbändeanhörung vorgelegt, mit einer Stellungnahmefrist von einer Woche. Die Frist von einer Woche, ist für ein Gesetz, welches derart tief in die Existenz von Millionen von Menschen eingreift, eine Unverschämtheit.
Material:
- Lesefassung des Gesetzestextes der geplanten Änderungen / Fassung 16.11.2025
- Referentenentwurf vom 10.11.2025
- BMAS Synopse (mit Fehlern und kaum lesbar)