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Schwurbeldullis fälschen Pressemitteilung der Bundesregierung zu angeblichem Impfzwang für Hartz IV-Leistungsbeziehende
Am 20.12.2021 wurde nach Auskunft von @BasisWatch im Infokanal von #EvaRosen eine offensichtlich gefälschte Pressemitteilung des Bundespresseamtes veröffentlicht. Kurze Zeit später wurde der Beitrag wieder gelöscht.
In dieser gefälschten Pressemitteilung wurde berichtet, dass ab dem 1. März 2022 eine Anordnung in Kraft treten solle, nach der eine Impflicht auch für alle Beziehenden von SGB II-Leistungen gelten solle. Sollten sich Hartz IV-Beziehende nicht impfen zu lassen, müssten sie mit einer bis zu 100% Regelleistungssperre rechnen.
Einmal abgesehen davon, dass es für eine solche 100 % Sanktion keine Rechtsgrundlage gibt, da diese vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 untersagt wurde, haben wir auch einen Faktencheck gemacht:
Auf Nachfrage erklärte dazu das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 21.12.2021 dem Verein Tacheles gegenüber:
„vielen Dank für Ihre E-Mail zur angeblichen Pressemitteilung "Die Behandlung von Hartz4-Empfänger*innen mit dem Status der 'Impfverweigerung' ".
Es handelt sich um eine Fälschung! Eine solche Pressemitteilung existiert nicht. Die aktuellen Pressemitteilungen finden Sie immer unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles
Die Pressemitteilung mit der Nummer 211/21 finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturveranstaltungen-koennen-ab-heute-fuer-hilfen-registriert-werden-1929168“
Daraus ergibt sich, dass diese von Eva Rosen verbreitete angebliche Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes eindeutig gefälscht ist und es sich um Fake News handelt.
Zweck dieser Fake News sollte offensichtlich die Verunsicherung und Aufwiegelung von Hartz IV – Beziehenden sein. Dies ist auch zunächst wirksam geworden, wie eine Reihe besorgter Anfragen bei uns gezeigt haben.
Harald Thomé / Tacheles e.V.
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