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SGB II: Änderungen im Regierungsdiskurs / „Verfassungsbruchanordnungsgesetz“ geplant
Die Diskussion um die Zukunft vom SGB II spitzt sich zu: Während die Union ein völlig neues Grundsicherungsgesetz anstrebt, setzt die SPD auf Reformen im bestehenden System.
Medien auf der rechten Seite des Spektrums bereiten bereits den Boden, der Kanzler kündigt „große Reformen“ an und betont: „Wir leben seit Jahren über unsere Verhältnisse.“
Eckpunkte aus dem Beschlusspapier der Klausurtagung von CDU/CSU und SPD:
- Rechte und Pflichten sollen klarer und verbindlich geregelt werden.
- Jobcenter erhalten mehr Mittel.
- Jede arbeitslose Person soll ein individuelles Angebot an Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhalten.
- Der Passiv-Aktiv-Transfer wird gesetzlich verankert und ausgeweitet.
- Vorrang der Vermittlung für alle, die arbeiten können.
- Bei Vermittlungshemmnissen: Qualifizierung, Gesundheitsförderung und Reha.
- Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen schneller und einfacher durchgesetzt werden.
- Wiederholte Ablehnung zumutbarer Arbeit = kompletter Leistungsentzug.
- Besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen soll berücksichtigt werden.
- Schonvermögen wird an die „Lebensleistung“ gekoppelt – Karenzzeit entfällt.
- Bei unverhältnismäßig hohen Unterkunftskosten entfällt die Karenzzeit ebenfalls.
Was das im Detail bedeutet, bleibt abzuwarten. Die Bild-Zeitung schon vorab durchgestochen:
- Sofortige 30 % Sanktionen bei Terminversäumnissen,1
- 00 % Sanktionen für arbeitsfähige Leistungsbeziehende bei wiederholter Jobablehnung.
Quelle: https://t1p.de/wovhb
Da die Regelungen zu Unterkunftskosten der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, ist von einer Aufteilung in zwei Gesetzespakete die Rede: https://t1p.de/wbc55 und TableMedia: https://t1p.de/1shsx
Kurzbewertung:
Unklar bleibt, ob der Referentenentwurf im September oder Oktober kommt. Sicher ist jedoch: Mit den vorgesehenen 100 %-Sanktionen bewegt sich die Regierung auf verfassungswidrigem Terrain.
Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16) hat klargestellt:
„Das menschenwürdige Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu – und geht auch durch vermeintlich ‘unwürdiges’ Verhalten nicht verloren.“
Genau an diesem Punkt will die Regierung jedoch ansetzen. Sie erklärt: „Wer trotz Arbeitsfähigkeit wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, soll vollständigen Leistungsentzug erhalten.“ Damit setzt sie sich bewusst über das Urteil des BVerfG hinweg.
Eine solche Ignoranz gegenüber höchstrichterlichen Entscheidungen ist kein Novum: Sie wurde bereits von Alexander Dobrindt erprobt, ist aus den USA bekannt – und wird nun auch von der SPD mitgetragen. Daher sollte man das Gesetz auch beim Namen nennen – „Verfassungsbruchanordnungsgesetz“. „Verfassungsbruchanordnungsgesetz“.
Hintergrund:
- Beschlusspapier der gemeinsamen Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD vom 29.08.2025, Download: https://t1p.de/mvvt7
Harald Thome / Tacheles Online-Redaktion