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SGB II-Leistungsanspruch

wie heute auf www.sozialgerichtsbarkeit.de veröffentlicht wurde, hat das LSG Hessen am 27. November 2013 ( L 6 AS 378/12) ein Urteil in einem der noch raren Hauptsacheverfahren zum SGB II-Leistungsanspruch von Unionsbürger_innen gefällt. Darin erkennt es einer bulgarischen Staatsangehörigen, einer "wirtschaftlich inaktiven" Unionsbürgerin, einen SGBII - Anspruch zu. Es handelt sich damit um die mittlerweile sechste Hauptsacheentscheidung eines LSG bzw. des BSG, die sich im Jahr 2013 mit der Frage des Leistungsausschlusses von Hartz-IV-Leistungen an arbeitsuchende und ggfs. wirtschaftlich inaktive Unionsbürger auseinandersetzt. Sämtliche sechs Hauptsacheentscheidungen sind mit unterschiedlichen Begründungen im Ergebnis zugunsten der Kläger_innen ausgegangen. Daneben existiert eine Vielzahl von Eilentscheidungen, die ebenfalls ganz überwiegend, allerdings nicht einheitlich, zugunsten der Antragsteller_innen ergangen sind. 



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