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Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz
Die Bundesregierung möchte eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 EUR je Person "für den Kauf spezieller Hygieneprodukte und Gesundheitsartikel (insbesondere FFP2-Masken), aber auch in Folge der pandemiebedingten Inflation" zahlen ("Einmalzuschlag"). Weiterhin möchte sie "bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro im Monat unterstützen" ("Sofortzuschlag"). Kinder von noch nicht anerkannten Geflüchteten, sollen diesen Sofortzuschlag nicht erhalten.
Tacheles wurde im Rahmen der Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten, diesmal sollte die Stellungnahme immerhin nur binnen zwei Tagen vorgelegt werden.
Eckpunkte der Tacheles Stellungnahme:
- Aufgrund der Preisentwicklung ist der Einmalzuschlag von 100 EUR im Jahr und 8,33 EUR im Monat viel zu gering und ein Witz, dieser müsste 100 EUR im Monat betragen.
- Der geplante Einmalzuschlag soll nur für Leistungsbeziehende im Stichmonat Juli 2022, hier wird vorgeschlagen, dies auf einen Monat im Jahr 2022 zu ändern.
- Beim 20 EUR Sofortzuschlag für Kinder sind die Kinder von nicht anerkannten Geflüchteten nicht enthalten, dass muss dringend erweitert werden.
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