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Statt Mangelernährung – Eckregelsatz von mindestens 500 Euro

Der Eckregelsatz (Regelsatz für Alleinstehende, von dem sich die Regelsätze der Haushaltsangehörigen prozentual ableiten) ist mit Einführung von Hartz IV von 297 Euro im Jahr 2004 auf 345 Euro ab 2005 erhöht worden. Hartz IV erscheint also als Verbesserung. Diese Oberflächlichkeit hat die SPD damals weidlich ausgenutzt.

Der Eckregelsatz von 345 Euro war aber nicht derselbe wie der von 2004. Er enthielt jetzt auch die pauschalierten einmaligen Beihilfen. Wundersamerweise führte das dazu, dass das Leistungsniveau von 2005 genauso hoch war wie das mit dem Rentenwert fortgeschriebene Leistungsniveau der Sozialhilfe von 1998, wie Helga Spindler nachgewiesen hat (info also 4/2004). Also weder Erhöhung noch Senkung?

Auch das stimmt nicht. Das Leistungsniveau wurde relativ gesenkt. Es hätte 398 Euro statt 345 Euro betragen müssen, wenn die Bemessung des Eckregelsatzes sich nach denselben Kriterien abgespielt hätte wie bei Einführung des sogenannten Statistik-Modells im Jahr 1990.

Ab 1990 wird der Eckregelsatz auf der Basis der Verbrauchsausgaben der unteren 20% der Verbrauchergruppen der Ein-Personen-Haushalte in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) festgesetzt. Dem Eckregelsatz von 1990 lagen die Verbrauchsausgaben dieser Bezugsgruppe aus der EVS 1983 zugrunde. Die Verbrauchsausgaben, die als regelsatzrelevant galten, d.h. in den Regelsatz eingehen sollten, wurden damals zu 100% anerkannt. Es gab zwei Ausnahmen. Der Verzehr außer Haus wurde nur zu einem Drittel anerkannt. Die Beträge für Strom entstammten einer Haushaltskundenbefragung der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke, die mit den Preissteigerungen fortgeschrieben wurde. (vgl. Rainer Roth, Hartz IV: Sechster Anlauf zur Senkung der Regelsätze für Kinder seit 1990, Frankfurt 2008, http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de)

Die EVS von 1988 bzw. 1993 waren nicht für die Festsetzung des Eckregelsatzes in den 90er Jahren ausgewertet worden, weil der Regelsatz durch Bundestagsbeschlüsse "gedeckelt" wurde. Es hatte sich also ein Nachholbedarf aufgestaut.

Der Hartz IV-Eckregelsatz von 2005 wurde auf der Basis der EVS 1998 festgesetzt. Zwischen den Vertretern des Kapitals, die ihnen senken und anderen, die ihn erhöhen wollten, kam unter dem Druck der Proteste gegen Hartz IV ein Kompromiss zustande. Der Eckregelsatz von 2005 wurde „unsichtbar” in erheblichem Umfang gekürzt. Zu diesem Zweck musste hinter dem Rücken der Öffentlichkeit die Bewertung der regelsatzrelevanten Ausgaben heruntermanipuliert werden. Sie wurden teilweise nicht mehr zu 100% anerkannt, sondern z.B. Telefon nur noch zu 60%, Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung, Kultur nur noch zu 70%, Ausgaben für Blumen und Garten nur noch zu 75% usw. Besonders krass war die Behandlung der Stromkosten. Sie wurden nicht mehr zu 100% anerkannt und mit den erheblichen Preissteigerungen von 1998 bis 2005 in Höhe von rd. 25% fortgeschrieben, sondern nur noch zu 85% anerkannt und mit der Steigerung des Rentenwerts in Höhe von 7,23% fortgeschrieben.

Der Eckregelsatz hätte also 2005 statt 345 Euro 398 Euro betragen müssen, wenn das bei Einführung des Statistik-Modells angewandte Bemessungsverfahren beibehalten worden wäre.

Hartz IV trat mit einem um rd. 13,5% gekürzten Eckregelsatz ins Leben, der als Erhöhung erschien. (vgl. Roth/Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt März 2005, 175 f.) Den meisten Kritikern von Hartz IV fiel das aber nicht weiter auf.

Gekürzte Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter



Wäre der Eckregelsatz auf 398 Euro festgesetzt worden, hätten die Regelsätze für minderjährige Kinder

Nach der bis dahin geltenden Alterseinstufung für unter 7 Jährige 199 bzw. 219 Euro (50-55% des Eckregelsatzes) betragen müssen, für 7-13-Jährige 259 Euro (65%) und für 14-17-Jährige 358 Euro (90%).

Im Gegensatz zum Regelsatz für Erwachsene wurden die Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter offen gekürzt. Der Regelsatz von unter 7 Jährigen wurde auf 60% des Eckregelsatzes, also auf 207 Euro angehoben. Hier hatte man keine Angst, dass die gierigen Eltern das Geld versaufen oder für Flachbildschirme verwenden. Die Erhöhung des Prozentsatzes glich aber im Wesentlichen nur die indirekte Kürzung des Eckregelsatzes aus. Wenigstens Vorschulkindern wollte man die Folgen der unsichtbaren Kürzung des Eckregelsatzes nicht zumuten.

Der Regelsatz von 7-13-Jährigen dagegen wurde von 65% auf 60% des Eckregelsatzes gekürzt. Ihr Bedarf wurde ab 2005 mit dem von Säuglingen gleichgesetzt. 14-17-jährigen Jugendlichen wurde der Regelsatzanteil sogar von 90 auf 80% gekürzt. (vgl. Rainer Roth, Fördern durch Kürzen, Juni 2008 - (http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de)

Bei Kindern ab dem Schulalter wurde zweimal gekürzt. Einmal durch die Nicht-Erhöhung des Eckregelsatzes auf 398€ und dann durch die Kürzung ihres Anteils. Dass damit Kindern von 7 bis 17 der bisher anerkannte besondere Wachstumsbedarf wieder aberkannt wurde, und man dadurch in die Zeit von Weimar und des Faschismus zurückging, fiel ebenfalls nicht weiter auf. Die Diskussion konzentrierte auf den Schulbedarf, der Schulkindern mit Hartz IV ebenfalls völlig gestrichen worden war. Es versteht sich fast von selbst, dass SPD, Grüne, CDU und CSU es damals für unter ihrer Würde ansahen, diesen bedeutenden Einschnitt sachlich zu begründen. Anders bei Einführung des Statistik-Modells 1990. Die von 1990 bis 2004 geltenden Altersgruppen und ihre Prozentsätze vom Eckregelsatz waren vom Deutschen Verein aufgrund eingehender Untersuchungen festgelegt worden. Schlussfolgerung: "Die Altersgruppen (unter 7, 7-13, 14-17 und über 18) sind nicht nur empirisch fundiert, sondern scheinen auch plausibel: Die Abgrenzungen der Altersgruppen markieren den Beginn wichtiger Lebensabschnitte wie Schuleintritt, Übergang vom Kindes- ins Jugendalter und Volljährigkeit und die damit verbundenen Veränderungen des Verbrauchsverhalten." (Deutscher Verein, Neues Bedarfsbemessungssystem für die Regelsätze in der Sozialhilfe, Ableitung der Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige, Frankfurt 1989, 68) Seit 2005 markiert der Schuleintritt für die Kinderfreunde der Regierung keinen wichtigen Lebensabschnitt mehr, der das Verbrauchsverhalten verändert.

Trotz Kürzungen: Hartz IV soll das „soziokulturelle Existenzminimum” darstellen



Nach Auffassung der Bundesregierung stellen sowohl das alte Leistungsniveau der Sozialhilfe als auch das neue Hartz IV-Niveau das soziokulturelle Existenzminimum dar. "Die Regelleistung bildet das soziokulturelle Existenzminimum ab." (Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Brief an das Rhein-Main-Bündnis vom 29.07.2007) Das soziokulturelle Existenzminimum wurde gekürzt und blieb dennoch bestehen.

Und es ist nicht einmal falsch. Denn auch das indirekt und direkt gekürzte Niveau liegt noch weit über dem physischen Existenzminimum. Wie bekannt, hat ein von der Commerzbank finanzierter Professor aus Chemnitz das physische Existenzminimum eines Alleinstehenden auf 132 Euro beziffert.

Es ist also noch viel Luft nach unten. Auch die Senkung des Eckregelsatzes um 30%, die der Sachverständigenrat mit seinem Vorsitzenden Rürup (SPD) seit Jahren fordert, würde noch von der Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet werden können.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dagegen spricht vorausschauend schon gar nicht mehr von „soziokulturell”. Sie erklärt, "die Solidargemeinschaft" stelle mit Hartz IV "Existenz sichernde Leistungen" zur Verfügung, "nicht mehr, aber auch nicht weniger." (BDA, Ausschuss für Arbeit und Soziales 13.06.2008, 4) Der Begriff "existenzsichernde Leistungen", der leider auch bei Kritikern von Hartz IV kursiert, öffnet die Tür in Richtung physisches, die bloße Existenz sicherndes Minimum.

Existenzsicherung durch Ernährung



2008 sind im Eckregelsatz 115,44€ für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke enthalten.

1990, bei Einführung des Statistik-Modells, waren es 97,86 Euro. Die Preissteigerungen für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke betrugen aber von 1990 bis Juli 2008 29,24%. (Statistisches Taschenbuch 2000 Tab. 6.9; Statistisches Taschenbuch 2007 Tab. 6.1; Rudolf Martens, Was Kinder brauchen 2008, 35)

Hartz IV-Empfänger haben heute real fast 10% weniger zu essen als 1990.

Schauen wir uns die Ernährung etwas genauer an.

  1. 115,44€ bedeuten bei 30 Tagen im Monat 3,85 Euro pro Tag. Diese Summe ist berechnet auf den Bedarf einer Person. Lädt man jemanden ein, vermindert sich der Betrag entsprechend. Essen ist aber eine soziale Angelegenheit. Hartz IV grenzt aus.
  2. Essen außer Haus ist nicht erwünscht. Es werden nicht 100% der entsprechenden Ausgaben anerkannt, sondern nur 1/3. Diese eine Drittel soll der reine Nahrungsmittelanteil sein, den man hätte, wenn man das, was man außer Haus verzehrt, zu Hause verzehren würde. Grundlage von Hartz IV ist der isolierte Mensch, nicht der Mensch, der Freunde hat und sich mit ihnen trifft oder der Mensch, der am Vereinsleben teilnimmt. Dafür ist im „soziokulturellen” Existenzminimum nichts vorgesehen.
    Rückzug ist angesagt. Zu Hause kann man sich dann die zahllosen Koch-Shows mit Meisterköchen im Fernsehen anschauen. Das würde dann unter Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fallen.
  3. Gesunde Ernährung ist mit den im Regelsatz vorgesehenen Beträgen nicht möglich.


Um sich gesund ernähren zu können, benötigt ein Mensch nach Angaben des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) in Dortmund 2,16 Euro für 1.000 kcal. (Mathilde Kersting, Kerstin Clausen, Wie teuer ist eine gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche? Die Lebensmittelkosten der Optimierten Mischkost als Referenz für sozialpolitische Regelleistungen, Ernährungs-Umschau 9/2007 508 ff.) Erwachsene und Kinder unterscheiden sich nur in Bezug auf ihren Bedarf an Kilokalorien.

Grundlage für diesen, für jeden Menschen geltenden Wert, waren die Mittelwerte der Preise von Discountern und Supermärkten in Dortmund und Speisepläne der sogenannten Optimierten Mischkost. Bio-Lebensmittel, die einen gewissen Schutz bieten, sich nicht durch die Nahrungsaufnahme zu vergiften, gehen aus Kostengründen nicht in die Speisepläne ein.

Der Wert 2,16 € pro 1.000 bezieht sich auf das Preisniveau von Mai 2007. Bis Juli 2008 sind die Preise für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke um 8% gestiegen. Es wären heute also 2,33 Euro pro 1.000 kcal notwendig, um sich gesund ernähren zu können.

Unterstellt wird, dass die gekauften Waren zu 100% verzehrt werden. Das ist natürlich nicht der Fall. Bei Einführung der Warenkorbmethode in der Sozialhilfe wurde anerkannt, „dass es keinem Hilfeempfänger gelingt, die im Warenkorb vorgesehenen Nahrungsmittel voll auszuwerten. In jedem Haushalt geht vielmehr ein Teil der Lebensmittel durch Verderb und Schwund verloren.” (Käthe Petersen, Die Regelsätze nach dem BSHG, Frankfurt 1972, 39f.) In den 70er Jahren waren es 20% bei Alleinstehenden und 10% bei Familien. In den 80er Jahren wurde der Zuschlag für Schwund und Verderb, der auf die als notwendig anerkannte Kalorienmenge im Sozialhilfe-Warenkorb zugeschlagen werden muss, auf 8% gekürzt.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung dagegen geht für die heutigen Verhältnisse von mindestens 10% aus: „Beim derzeitigen Versorgungsstatus in Deutschland, Österreich und der Schweiz dürften die Verluste an verzehrbarer Substanz im Durchschnitt 10-15% betragen. Sie sind bei Ernährungserhebungen (oder auch bei der Berechnung des individuellen Verzehrs) gesondert zu berücksichtigen.” (Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, Frankfurt 2000, 13f., im Folgenden zitiert als DACH 2000) Wenn wir also einen Zuschlag von 10% für Schwund und Verderb veranschlagen, ist das ein unterer Wert. Ein Mensch brauchte also im Juli 2008 mindestens 2,56 Euro für 1.000 kcal, um sich gesund ernähren zu können.

Wieviel Kcal Nährstoffzufuhr braucht ein alleinstehender erwachsener Mensch?



Das im SGB XII festgeschriebene Statistik-Modell setzt das, was sich Menschen leisten können, die wenig Geld haben, mit ihrem Bedarf gleich. Je weniger Geld sie haben, desto mehr sinkt also ihr „Bedarf”. Sicherlich sind reale Ausgaben ein gewisser Maßstab für das gegenwärtige Niveau an Bedürfnissen. Um den Bedarf festzustellen, reicht das aber nicht aus. Im Regelsatz eines Alleinstehenden sind 14,26€ für „fremde Verkehrsdienstleistungen” enthalten. Damit kann der Bedarf an Mitteln für öffentliche Verkehrsmittel, also der Kauf einer Monatskarte, nicht gedeckt werden. Genauso ist bei der Ernährung.

Die Frage, wie man sich mit Hartz IV ernähren kann, sollte im Mittelpunkt der Kritik des gegenwärtigen Regelsatzes stehen, wenn man wirklich die Bedarfsdeckung an die erste Stelle setzen will.

Mit den 3,85 Euro pro Tag anerkannter Verbrauchsausgaben für Essen und Trinken jedenfalls können Alleinstehende täglich nur 1.504 Kilokalorien in Form gesunder Ernährung zu sich nehmen. Reicht das?

Als es noch Warenkörbe gab, mit denen die für eine gesunde Ernährung notwendigen Lebensmittel von Ernährungswissenschaftlern bestimmt wurden, hieß es: „Im Warenkorb 1970 ist zur Sicherung einer vollwertigen Ernährung, soweit es um den Energiebedarf geht, eine Tagesmenge von 2250 Kalorien zugrunde gelegt worden. In dieser Höhe wurde der Kalorienbedarf schon im Warenkorb 1962 zugrundegelegt. Er gilt für erwachsene männliche Hilfeempfänger und geht davon aus, dass sie einer Erwerbsarbeit nicht nachgehen.” (Käthe Petersen 1972, 37) Frauen wurde trotz ihres geringeren Energiebedarf derselbe Kalorienbedarf wie Männern zuerkannt, „um der Frau wegen ihrer Mehrbelastung durch Hausarbeit einen Ausgleich zukommen zu lassen.” (ebda.) Heute dagegen geht man allgemein vom Mittelwert des Kalorienverbrauchs von Mann und Frau aus.

Durchschnittsgröße- und gewicht heute



Der Durchschnitt des Kcal-Bedarfs, den BezieherInnen von Arbeitslosengeld II brauchen, muss auf heutige Menschen mit Durchschnittsgewicht und Durchschnittsgröße bezogen werden. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2005, einer repräsentativen Befragung von rd. 52.000 Personen in Deutschland waren Männer im Alter von 18 bis 64 im Jahre 2005 im Durchschnitt 1,79 m groß und 82,5 kg schwer. Frauen zwischen 18 und 64 waren 1,66 groß und 66,8 kg schwer. (http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Gesundheit/GesundheitszustandRisiken/Tabellen/Content50/Koerpermasse,templateId=renderPrint.psml; eigene Berechnung)

Der Body Mass Index (BMI) ist ein Maßstab, mit dem man Normalgewicht von Übergewicht unterscheiden kann. Er berechnet sich, indem das Gewicht durch die Körpergröße im Quadrat geteilt wird. Der BMI eines Durchschnittsmannes zwischen 18 und 64 war also im Jahr 2005 25,7, der einer Durchschnittsfrau 24,2. In beiden Fällen handelt es sich um leichtes Übergewicht. Denn das Normalgewicht eines erwachsenen Mannes liegt bei einem BMI von 20 bis 25, das einer erwachsenen Frau bei einem BMI von 19 bis 24. (https://www.uni-hohenheim.de/wwwin140/info/interaktives/bmi.htm)

Den Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die sich in den Referenzwerten (Bezugswerten) für die Nährstoffzufuhr niederschlagen, liegen Menschen mit Körpergrößen zugrunde, die in den Jahren 1980 bzw. 1990 ermittelt wurden. Sie gehen davon aus, dass Männer von 19 bis 64 1,75m groß sind und Frauen 1,63 m. (DACH 2000, Tabelle 1, 24, eigene Berechnung)

Mit wachsender Größe erhöht sich auch das durchschnittliche Gewicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung geht jedoch nicht vom tatsächlichen Durchschnittsgewicht bzw. Body Mass Index aus, sondern von einem „wünschenswerten Body Mass Index” (DACH 2000, Tabelle 1, Fußnote 3, 24). Der zugrunde gelegte BMI ist bei Männern 24, bei Frauen 22 (ebda.). Die Nährstoffzufuhr bezieht sich also auf Menschen mit Idealgewicht und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Kalorienbedarf tatsächlicher Menschen mit tatsächlichem Gewicht. Das Gewicht, das die DGE unter diesen beiden Voraussetzungen für Körpergröße- und gewicht unterstellt, beträgt 73,4 kg bei Männern von 19 bis 64 und 58,5 kg bei Frauen (DACH 2000, 24, eigene Berechnung).

Durchschnittlicher Energiebedarf pro Tag



Der Energiebedarf eines Menschen ergibt sich grob aus dem Grundumsatz und dem Grad körperlicher Aktivität. Mit dem Grundumsatz werden alle notwendigen körperlichen Funktionen (Herz, Hirn, Verdauung usw.) im Ruhezustand aufrechterhalten. Der Grundumsatz ist natürlich bei Männern und Frauen verschieden. Als Ausgangspunkt wird der Mittelwert der Werte von Durchschnittsmann und Durchschnittsfrau angesetzt. Der durchschnittliche Grundumsatz beläuft sich unter diesen Bedingungen nach den Angaben der DGE auf 1.513 kcal pro Person (DACH 2000, 25, eigene Berechnung). Wohlgemerkt: dieser Grundumsatz bezieht sich auf einen Durchschnittsmenschen, der nicht dem heutigen tatsächlichen Durchschnittsmenschen entspricht.(siehe oben)

Der Grundumsatz berechnet sich nach einer Faustformel mit Körpergewicht x 24 (Stunden) x 0,9 bei Frauen und x 1,0 bei Männern. (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundumsatz) Gehen wir vom jeweiligen Mittelwert des tatsächlichen Körpergewichts von Durchschnittsmann und Durchschnittsfrau im Alter von 19-64 aus (74,65 kg) und vom Faktor 0,95 (Mittelwert von 1,0 und 0,9) beläuft sich der durchschnittliche Grundumsatz auf rd. 1700 kcal.

Zum Grundumsatz hinzu kommt der Energiebedarf für körperliche Aktivitäten eines Menschen (Physical Activity Level oder PAL-Wert). Er wird mit einem Mehrfachen des Grundumsatzes angegeben. Bei ausschließlich sitzender Tätigkeit mit wenig oder keiner anstrengenden Freizeitaktivität beträgt der PAL-Wert 1,4 bis 1,5 (DACH 2000, 27) Die DGE hat untersucht, welche Kosten für Lebensmittel im Rahmen einer vollwertigen Ernährung aufgewendet werden müssen (Georg Karg, Kornelius Wagner, Kurt Gedrich, Lebensmittelkosten im Rahmen einer vollwertigen Ernährung, April 2008) Der notwendige tägliche Energiebedarf des zugrundeliegenden Durchschnittserwachsenen soll bei einem PAL-Wert von 1,4 pro Tag 2.200 kcal sein. (ebda. 3) Daraus ergibt sich ein unterstellter Grundumsatz von 1.571 kcal.

Immerhin legt die DGE noch etwas zu, denn in ihrem Standardwerk über die Referenzwerte kommt man, wenn man den Durchschnittsmenschen im Alter von 19 bis 64 berechnet, bei einem PAL-Wert von 1,4 auf einen täglichen Energiebedarf von 2.110 kcal (DACH 2000, 32, eigene Berechnung) und einen Grundumsatz von rd. 1500 kcal.

Den PAL-Wert von 1,4 begründet die DGE wie folgt: „Bei mehr als 500 Messungen an berufstätigen Erwachsenen mit überwiegend sitzenden Tätigkeiten lag der PAL-Wert im Durchschnitt bei 1,55-1,65. Angesichts der allgemein geringen körperlichen Aktivität und des häufigen Übergewichts sollte im Einzelfall für den Richtwert der Energiezufuhr eher ein niedrigerer PAL-Wert (1,4) verwendet werden.” (DACH 2000, 25)

Die Berechnungen gehen also zwar von einem wünschenswerten Gewicht aus, das nicht dem tatsächlichen Durchschnittsgewicht entspricht, aber nicht von einem wünschenswerten Ausmaß körperlicher Bewegung. Der allgemein beklagte Bewegungsmangel wird zur Grundlage des Ernährungsbedarfs.

Andere Untersuchungen kommen deshalb zum genau entgegengesetzten Schluss. „Da körperliche Aktivität der Entstehung von Übergewicht … entgegenwirkt, gilt als wünschenswerter Richtsatz für Erwachsene eine Erhöhung des Ruheumsatzes um das 1,7 fache.” (Petra Lührmann, Monika Neuhäuser-Berthold Gießen, Energiebedarf von Erwachsenen phoenix aktuell; http://www.cma.de/extensions/modules/phoenix/phoenix_download.php?id=781)

Eine Studie mehrerer deutscher Universitäten, die sich auf weltweit eine der größten Datenbank für den Ruheenergieverbrauch einer Bevölkerung stützt, hat ebenfalls den notwendigen Grad an körperlicher Aktivität berechnet. „Der so berechnete PAL-Wert beschreibt das Ausmaß der körperlichen Aktivität, welches bei der nach DACH empfohlenen Energieaufnahme für eine ausgeglichene Energiebilanz d.h. für eine Gewichtskonstanz notwendig ist.” Der PAL-Wert beläuft sich für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 64 durchschnittlich auf 1,575. Von 18 bis 50 ist er durchschnittlich sogar 1,7 (M.J. Müller u,a, Neue Referenzwerte für den Energieverbrauch - eine aktuelle Datenbank für den Ruheenergieverbrauch der deutschen Bevölkerung, Aktuelle Ernährungs Medizin 2005, 67, eigene Berechnung).

Gesunde Ernährung auf der Basis ausreichender, wünschenswerter Bewegung müsste also die Formel sein.

Ulla Schmidt: „Einen gesunden Lebensstil ohne ausreichende Bewegung gibt es nicht. Rund 30% der Erwachsenen sind körperlich kaum aktiv.” Schmidt und Seehofer verabschiedeten ein Papier mit dem Titel „Gesunde Ernährung und mehr Bewegung”. (BELV 09.Mai 2007 PM 069) Bewegung bzw. irgendein Grad körperlicher Aktivität ist allerdings mit Hartz IV nicht vorgesehen. Die von Hartz IV erlaubten 1.504 kcal für gesunde Ernährung entsprechen nicht einmal dem Ruheenergieverbrauch eines Menschen, der sich nicht bewegt. Die Bundesregierung bringt es aber fertig, sich über den indirekt von ihr selbst verordneten Bewegungsmangel der Hartz IV-Bezieher zu beschweren. Um die Bewegungsmöglichkeiten einzuschränken, erkennt die Bundesregierung nicht einmal den Bedarf nach einer Monatskarte mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Die Monatskarte hält aber selbst Commerzbank-Professor Thießen aus Chemnitz für den zweitwichtigsten Bestandteil seines 132 Euro-Regelsatzes.

Der von der DGE anerkannte Grad an körperlicher Aktivität von 1,4 ist auf jeden Fall zu niedrig. Wenn wir dennoch den realen Bewegungsmangel beim Grad körperlicher Aktivität berücksichtigen, können wir den PAL-Wert mit 1,5 ansetzen. Wir erhalten dann auf der Basis des Grundumsatzes eines „tatsächlichen” Durchschnittsmenschen im Alter von 19 bis 64 einen notwendigen Energiebedarf von 2.550 kcal (1.700 kcal Grundumsatz x 1,5 PAL-Wert). Das würde die Formel gesunde Ernährung und Bewegung auf vorsichtige Art und Weise berücksichtigen.

Wenn man das alles zugrundelegt, müsste der Ernährungsanteil im Regelsatz nicht 115 Euro, sondern 196 Euro betragen bzw. statt 3,85€ pro Tag 6,53 pro Tag(2.550 kcal x 2,56 € geteilt durch 1000).

Pro Tag wären also 2,68€ mehr nötig, um sich gesund zu ernähren und ausreichend zu bewegen.

Daraus folgt, dass der Eckregelsatz nicht 420€ oder 435€ betragen müsste, sondern 80€ mehr, also mindestens 500€.

EVS lässt nur Mangelernährung zu



Hier liegt der Hauptkritikpunkt an den bisherigen Forderungen, den Eckregelsatz zu erhöhen. Wenn man die EVS als Grundlage der Regelsatzbemessung akzeptiert, muss man die Basis der EVS, die Verbrauchsausgaben unterer Verbrauchergruppen, ebenfalls akzeptieren. Die Verbrauchsausgaben für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke sind aber zu 100% in den Eckregelsatz eingegangen. Auf der gegenwärtigen Basis der EVS kann es also nicht mehr als 3,85 Euro pro Tag geben. Der tatsächliche Verbrauch von Armutshaushalten wird von der Bundesregierung als menschenwürdiger Bedarf ausgegeben, obwohl er nicht einmal den Grundumsatz für eine gesunde Ernährung abdeckt.

DGB und Linkspartei orientieren sich an der Forderung des DPWV, die von Rudolf Martens ausgearbeitet worden ist. Sie wird jetzt mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten auf bis zu 435 Euro fortgeschrieben.

Der höhere Betrag ergibt sich daraus, dass Ausgaben zu höheren Prozentsätzen als regelsatzrelevant anerkannt werden als es die Große Koalition bisher getan hat, z.B. bei den Ausgaben für Verkehrsmittel, Nachrichtenübermittlung, Gesundheitspflege usw.. Das ist natürlich in Ordnung. Für öffentliche Verkehrsmittel z.B. wären im Regelsatz des Paritätischen statt 14,26 € insgesamt 30 Euro mehr enthalten.

Außerdem wird die Inflation berücksichtigt.

Da der Ernährungsanteil von Hartz IV Mangelernährung bedeutet, wird de Mangelernährung mit der Forderung nach Erhöhung des Eckregelsatzes auf 420€ oder 435€ grundsätzlich akzeptiert. Das ist inakzeptabel. Ferner ist es inkonsequent, einerseits "Weg mit Hartz IV" zu rufen, andererseits aber seine Forderung nur auf dem Boden der EVS zu entwickeln, also in diesem zentralen Punkt den Boden von Hartz IV nicht zu verlassen. Weg mit Hartz IV bedeutet z.B. konkret, nicht die Verbrauchsausgaben unterer Verbrauchergruppen zum Maßstab für den Bedarf, sondern den Bedarf zum Maßstab für die Beurteilung der Verbrauchsausgaben zu machen. Wenn man tatsächlich den Boden von Hartz IV verlassen will, muss man über den Bedarf an Kilocalorien reden, wie es bei der Festlegung der Regelsätze von Mitte der 50 er Jahre zumindest bis 1970 üblich war. Man muss vom Standpunkt des Bedarfs aus diskutieren, nicht vom Standpunkt, wieviel Prozent der etwa 500 Euro Verbrauchsausgaben unterer Verbrauchergruppen anerkannt werden, die als Höchstmaß des zulässigen „Bedarfs” gelten.

Und wenn schon die EVS als Grundlage anerkennen, warum dann nicht wie früher 100% der Verbrauchsausgaben anerkennen, also 500 Euro verlangen? Warum nicht verlangen, dass Hartz IV-Bezieher wenigstens genauso gut oder schlecht leben sollen, wie die unteren Verbrauchergruppen auch und nicht noch 30% schlechter?

Dass 420 € viel zu wenig sind, weiß auch die breite Masse. In einer Umfrage der Welt erklärten 51% von 6069 Personen, 420 Euro seien zu wenig, 22% das sei o.k. und 27%, das wäre zu viel. (http://www.welt.de/politik/article2033764 vom 16.06.2008)

Rechtfertigungen der Hartz IV-Mangelernährung



a) Deutsche Gesellschaft für Ernährung



Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung machte den Versuch nachzuweisen, dass mit Hartz IV gesunde Ernährung möglich wäre. Sie legte dafür 2.200 kcal zugrunde, ein Wert unterhalb des heute notwendigen Energiebedarfs liegt, weil er sich auf Körpergrößen vor 20-30 Jahren bezieht, auf ein wünschenswertes Idealgewicht statt dem tatsächlichen Durchschnittsgewicht, aber nicht auf ein wünschenswertes Maß an körperlicher Aktivität. Karg u.a. kommen für das Jahr 2003 zu dem Schluss, dass sich „die durchschnittlichen Ausgaben für eine vollwertige Ernährung … auf 186 Euro pro Monat und Person” belaufen (Karg 2008, 7; http:://dge.de/pdf/ws/Lebensmittelkosten-vollwertige-ernaehrung.pdf) Im Regelsatz von 2003 in Westdeutschland waren aber nur 129,13€ für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke enthalten (nach AG TuWas, Leitfaden der Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2002, 149). Im Eckregelsatz sind 2008 nur 115,44 Euro dafür übrig geblieben, während die Preise für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke um 12,6% gestiegen sind (Martens 2008, a.aO., 35).

Eine „vollwertige Ernährung (ist) dann bezahlbar, wenn über alle Lebensmittelgruppen zu einem Preis eingekauft wird, der etwa bei der 25.Perzentile liegt.” (Karg u.a. 2008, 9) Die 25. Perzentile ist der Preis, der dem 25.ten Prozent einer Preisskala von 0 bis 100% entspricht. Dieses Preisniveau dürfte dem Niveau von Discounter-Preisen entsprechen. Es liegt über 40% unter dem Mittelwert der Preise, d.h. den durchschnittlichen Ausgaben.

Discounter decken nur 40% des Lebensmittelmarktes in Deutschland ab, nicht 100% und sie sind nicht überall so erreichbar wie in Großstädten. Deshalb muss, wie es das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund tut, ein preislicher Mittelwert genommen werden.

Der Commerzbank-Professor aus Chemnitz setzt bei der Berechnung des physischen Existenzminimums für seinen Lebensmittelwarenkorb sogar den niedrigsten Preis von Discountern an und kam für Mai 2006 in Chemnitz auf 2,26 Euro pro Tag (Friedrich Thießen, Christian Fischer, Die Höhe der sozialen Mindestsicherung, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 2008, Heft 2, 145-173). Das entspricht umgerechnet nicht einmal dem Energiebedarf eines Dreijährigen für gesunde Ernährung.

Aber immerhin legt Thießen bei der Berechnung seines soziokulturellen Existenzminimums den Mittelwert von Discountern und Supermärkten zugrunde, damit die Empfänger der Mindestsicherung „auch dort einkaufen können, wo die Waren üblicherweise eingekauft werden.” (ebda.)

Aber selbst wenn wir die irrealen Discountpreise zugrundelegen, ist eine vollwertige Ernährung damit nicht bezahlbar. Wird die optimierte Mischkost nach dem FKE nur bei Discountern gekauft und mit 10% Schwund und 8% Preissteigerungen auf das Niveau von Juli 2008 angehoben, braucht ein Mensch pro 1.000 Kcal nicht 2,56 Euro, sondern nur noch 1,98 Euro. Das macht pro Tag bei einem Energiebedarf von 2.550 kcal immer noch 5,05 Euro pro Tag aus und nicht 3,85 Euro. Das Problem, dass die Packungsgrößen keine auf das Gramm abgestimmte Energiezufuhr erlauben, klammern wir hier aus.

Auch unter den irrealen Bedingungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gilt:

Gesunde Ernährung ist für Hartz IV-BezieherInnen im Durchschnitt nicht möglich.

Um die Bedarfsgerechtigkeit der Ernährung mit Hartz IV zu konstruieren, gehen Karg u.a. ferner wie selbstverständlich davon aus, dass die im Eckregelsatz vorgesehenen Beträge für Zigaretten und Alkohol in Höhe von heute etwa 14€ für Lebensmittel ausgegeben werden. Es ist Mode geworden, Hartz IV-Bezieherinnen vorzuwerfen, dass sie rauchen und Bier trinken. Auch Investment-Professor Thießen klärt auf: „So ist Alkohol und Tabak der Gesundheit abträglich,” (a.a.O.) kann also nicht als regelsatzrelevantes Bedürfnis anerkannt werden.

Alkohol und Tabak sind der Gesundheit nur abträglich, wenn sie im Übermaß genossen werden. Von den 25 Cent für das tägliche Bier und die 20 Cent für den täglichen Tabak, die im Eckregelsatz enthalten sind, kann man gar nicht krank werden. Ferner ist Armut insgesamt der Gesundheit abträglich, ebenfalls die 42-Stundenwoche. Die Abschaffung krankmachender Verhältnisse fordern die gesundheitsbewußten Moralisten allerdings nicht.

In der Tat ist Alkoholabhängigkeit bei erwerbslosen Männern höher als bei Erwerbstätigen (8,8% zu 6,7% - Rose nach Dieter Henkel, Uwe Zemlin (Hg.) Arbeitslosigkeit und Sucht, Frankfurt 2008, 19). Ebenso ist das Rauchen weiter verbreitet (rd. 50-60% der erwerbslosen gegenüber 35-40% der erwerbstätigen Männer). Bei Frauen sind die Quoten ähnlich unterschiedlich, aber erheblich niedriger. Existenzunsicherheit, Angst, mangelndes Selbstbewußtsein usw. führen eben bei Erwerbslosen häufiger zum Konsum von Alkohol und Nikotin, um sich zu entspannen. Es ist reine bürgerliche Heuchelei, die Ursachen für den Konsum potentiell gesundheitsschädlicher Entspannungsstoffe zu verteidigen und die Folgen zu verurteilen. Armut fördert den Konsum von Alkohol und Nikotin. Es ist nicht zulässig, Genussmittel, die selbst von der Bundesregierung als regelsatzrelevant anerkannt werden, in Lebensmittel umzurechnen und Hartz IV-BezieherInnen ihren Gebrauch damit grundsätzlich abzuerkennen.

Mit der Behauptung, Hartz IV-BezieherInnen bräuchten keine Erhöhung des Regelsatzes, da sie die Erhöhung sowie verrauchen und vertrinken würden, wird letztlich das Niveau der mit Hartz IV verordneten Mangelernährung und des Bewegungsmangels verteidigt.

Im Übrigen könnten auch Unternehmen ihren Lohnarbeitern mit dem Argument, sie würden eh nur den Lohn verrauchen und vertrinken, Lohnerhöhungen verweigern.

b) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)



Die Dachorganisation der öffentlichen und privaten Träger der „Fürsorge”, also der Kommunen, Arbeitsagenturen und Wohlfahrtsverbände, nutzt die Ausarbeitung der DGE, um „nachzuweisen”, dass mit Hartz IV eine vollköstige Ernährung möglich ist. (http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf) Da Hartz IV angeblich schon eine gesunde Vollkost ermöglicht, folgt daraus, dass bei bestimmten Krankheitsbildern, vor allem bei Diabetes Mellitus, kein Mehraufwand für kostenaufwändige Ernährung anerkannt werden muss. Der DV erkennt in seinen Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 1.10.2008 Mehrbedarfe für Ernährung nur noch bei Niereninsuffienz, gestörter Nährstoffaufnahme, Zöliakie und Sprue an.

Um sich abzusichern, verstärkt er die Beweisführung der DGE. Hartz IV-Empfänger dürfen selbstverständlich weder rauchen noch einen Tropfen Alkohol zu sich nehmen. Sie sollen sich aber auch nicht in Gaststätten oder Cafés aufhalten. Die 8,24€ für Verpflegungsdienstleistungen (außer Haus) werden den Aufwendungen für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke zugeschlagen, die für den Verzehr zu Hause bestimmt sind.

Dass die DGE davon ausgeht, allen Hartz IV-Empfängern sei es möglich, zu Preisen „im unteren Viertel der Preisstreuung” einzukaufen, wird ebenfalls gerechtfertigt. „Da das fürsorgerechtliche Ziel auf die Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums beschränkt ist und nicht die Gewährleistung eines durchschnittlichen Lebensstandards zum Ziel hat, ist eine solcher Mittelwert hier nicht der relevante Bezugspunkt.” (ebda.) Ob Hartz IV-Empfänger die allgemein die Möglichkeit haben, im untersten Preisviertel einzukaufen, interessiert nicht. Der Mittelwert der Preise entspricht nicht dem durchschnittlichen Lebensstandard, sondern den durchschnittlichen Möglichkeiten, die für eine gesunde Ernährung notwendigen Lebensmittel auch tatsächlich zu kaufen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung erkennt immerhin noch grundsätzlich an, dass ein Mensch einen gewissen Energiebedarf hat, der durch Lebensmittel abgedeckt werden muss. Die DGE hat die Vollwertigkeit der Ernährung mit Hartz IV auf der Grundlage eines Energiebedarfs bestätigt,

  • dem die durchschnittliche Körpergröße vor 20-30 Jahren, nicht die heutige Größe
  • dem ein Idealgewicht, nicht das tatsächliche Durchschnittsgewicht,
  • dem Bewegungsmangel zugrundeliegt statt ein wünschenswerter Grad an körperlicher Aktivität
  • und das Preisniveau von 2003, nicht das erheblich höhere von 2008.


Als würde der Deutsche Verein ahnen, dass der (nicht befriedigte) Energiebedarf die Achillesferse des Eckregelsatzes ist, erklärt er den Energiebedarf für unerheblich. „Für die Bemessung des Regelsatzes spielt hingegen der Energiebedarf keine unmittelbare Rolle, da ausschließlich auf die tatsächlichen Ausgaben unterster Einkommensschichten zurückgegriffen wird.” (ebda.) Genau das ist es: Der Energiebedarf spielt tatsächlich keine Rolle bei der EVS. Aber die Bundesregierung und in ihrem Schlepptau die DGE, der Deutsche Verein usw. rechtfertigen dennoch die Höhe des Regelsatzes als ausreichend für gesunde, vollwertige, abwechslungsreiche Ernährung, die den durchschnittlichen Energiebedarfs decken kann. Ein Widerspruch in sich.

Wenn wir die 118,89€, die laut DGE das Preisniveau des 25.Perzentils für gesunde Ernährung im Jahr 2003 ausmachen, auf 30 Tage umrechnen, kommen wir auf 3,96€ pro Tag. Umgerechnet auf 2.200 kcal, die diesem Betrag zugrundeliegen, stehen für 1.000 kcal 1,80€ zur Verfügung, beim tatsächlichen durchschnittlichen Energiebedarf von 2.550 kcal aber nur 1,55€ pro 1.000 kcal.

Kein Wunder, dass dem Dachverband der Träger von Hartz IV und der Wohlfahrtsverbände der Energiebedarf als Maßstab für das Ernährungsniveau der Armutsbevölkerung nicht passt.

Eine Bemerkung, mit der der durchschnittliche reale Energiebedarf dann angeblich doch berücksichtigt wird, darf nicht fehlen, um die Gleichgültigkeit gegenüber dem Energiebedarf wieder zu relativieren. „Auch für den Bedarfsbereich „Ernährung” ist der Regelsatz als Pauschale zu verstehen, die als solche vom individuellen Energiebedarf in Abhängigkeit von Lebensalter, Geschlecht und Aktivitätsniveau absieht.” (ebda.) Richtig. Es muss sich um Durchschnittsbedarfe an Energie handeln. Genau diesen Durchschnittsbedarf, unabhängig vom individuellen Lebensalter und Aktivitätsniveau und unabhängig vom Geschlecht, hält aber der Deutsche Verein für unerheblich.

c) Finanzsenator Sarrazin (SPD-Berlin) und BILD



Sarrazin wollte nachweisen, dass „man … sich vom Transfereinkommen vollständig, gesund und wertstoffreich ernähren” kann (Die Welt 08.02.2008) Wie bei Vertretern des Bürgertums üblich, rechnete auch er Genussmittel in Lebensmittel um und ließ bei einem Discounter in Berlin einkaufen. Er erbrachte den Nachweis der Vollwerternährung, in dem er Speisepläne für drei Tage zusammenstellen ließ, deren täglicher Gesamtpreis noch unterhalb des nikotin- und alkoholfreien Ernährungsniveaus von Hartz IV lag. Als empirischer Beweis taugt das nur dafür, dass man sich von Hartz IV irgendwie ernähren kann, aber nicht als Nachweis für ausgewogene und gesunde Ernährung. Leberkäse und Kartoffelsalat als Abendessen und Bratwurst als Mittagessen waren nicht die einzigen fetthaltigen Lebensmittel in diesen drei Tagen. 0,75l Flüssigkeit täglich decken auch nicht den Flüssigkeitsbedarf. Die veranschlagten Mengen können aber nicht zu den veranschlagten Preisen gekauft werden. Eine Bratwurst kostet nicht 0,38€, sondern 1,14€. 150 g Sauerkraut für 0,12€ gibt es nicht usw. So etwas wie Schwund und Verderb von Lebensmitteln ist einem Finanzsenator unbekannt. Man lebt ferner nicht drei Tage im Monat, sondern dreißig. Essen wird ziemlich eintönig, wenn man Mengenvorteile ausnutzen soll und fünf Bratwürste kaufen muss, um eine Bratwurst für 0,38€ zu bekommen. Es sei denn, man lässt sich für 0,53€ Rindfleisch plus Gewürzen für eine Suppe genau abwiegen und kauft wirklich nur eine Scheibe Bierschinken. 73% von über 7.000 Lesern der Welt hielten Sarrazins Berechnungen für „puren Zynismus”. BILD jedoch zog einen Ernährungsmediziner der Uni Göttingen zu Rate und kam zu dem Schluss: ”Mit ein paar Änderungen geht das Menü für den Experten aber in Ordnung.” (BILD 10.02.2008) Für drei Tage!

Die Versuche, die Hartz IV-Mangelernährung als gesund und vollwertig zu verkaufen, zeigen, dass die Bundesregierung unter Druck steht. Die Kräfte, die für einen deutliche Erhöhung von Hartz IV eintreten, müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen, gerade in der Frage der Ernährung den Kampf aufnehmen.

Die EVS enthält noch andere Klippen:

RentnerInnen in Bezugsgruppe überrepräsentiert



Die Bundesregierung und das Statistische Bundesamt haben es nicht nötig zu veröffentlichen, welche Personen zu der Bezugsgruppe gehören, deren Verbrauchsausgaben Maßstab für den Eckregelsatz sind. Erst Mitte 2006 sickerte aus dem Arbeitsministerium gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion durch, dass 50% der Bezugsgruppe über 65, 30% zwischen 25 und 65 und 20% unter 25 Jahre alt seien. (Vgl. Roth/Thomé‚ Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2006, 229). Im Juni 2008 erklärte dann die Bundesregierung, dass nur 32% Personen über 65, dagegen 48% zwischen 25 und 64 und 20% unter 25 Jahre alt seien. „Insoweit weisen die für die Regelsatzbemessung herangezogenen Verbrauchsausgaben keine Konzentration von Rentnerinnen - und Rentnerhaushalten auf.” (Antwort der Bundesregierung vom 26.06.2008 auf eine Große Anfrage der Linkspartei, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/9810, 15)

Unterstellt, dass diese Zahlen überhaupt glaubwürdig sind: da in der Gesamtbevölkerung nur 22% der Menschen über 65 sind, wären RentnerInnen in den unteren 20% der Ein-Personen-Haushalte dennoch überrepräsentiert. Das Ausgabenniveau in den regelsatzrelevanten Bereichen liegt bei über 65-Jährigen im Schnitt etwa 20% unter dem von unter 65-jährigen. (Frank Jäger, Harald Thomé, Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2008, 235)

Die Bundesregierung macht nach wie vor keinen nähere Angaben über die RentnerInnen unter 65 bzw. die Anzahl der Personen zwischen 51 und 64. Schon ab diesem Alter sinkt nämlich der für eine gesunde Ernährung notwendige Unfang an Kcal erheblich. 51 bis 64-Jährige brauchen rd. 2.200 kcal statt wie im Durchschnitt der Personen von 18 bis 64 rd. 2500 kcal. 65 bis 75 -Jährige brauchen nur noch etwa 1.700 kcal. Die Alterszusammensetzung spielt von daher nicht nur in Bezug auf über 65-Jährige eine Rolle.

Da auch die Einkommen der Bezugsgruppe nicht veröffentlicht werden, ist nicht bekannt, wie hoch der Anteil der Renten am Gesamteinkommen ist.

Dass RentnerInnen überrepräsentiert sind, war übrigens das Problem des Statistik-Modells von Anfang an. Noch Ende der 80er Jahre wurde deswegen von Kritikern auf „die grundsätzliche Ungeeignetheit des vorgeschlagenen Statistik-Modells für die Regelsatzbemessung geschlossen.” (Hanesch, Stahlmann, Weth, info also 1/19888, 5) Heute interessiert das kaum noch jemanden.

Dunkelziffer nicht herausgerechnet



Laut Regelsatzverordnung zu § 28 SGB XII sollen die Empfänger von Sozialhilfe aus den unteren 20% der Verbrauchergruppen herausgerechnet werden, nicht aber diejenigen, die einen Anspruch hätten, ihn aber nicht wahrnehmen. Personen, die keinen Antrag stellen, obwohl sie es könnten, sind also in der Bezugsgruppe enthalten. Haushalte, deren Einkommen unterhalb des Hartz IV-Niveaus liegen, werden damit zum Maßstab für das Hartz IV-Niveau. was macht das aus?

20% der Verbrauchsausgaben der Bezugsgruppe werden mit Spenden, Schulden und Auflösung des Schonvermögens gedeckt



Das Statistik-Modell unterstellt, dass die Verbrauchsausgaben der unteren Verbrauchergruppe in Höhe von rd. 800 Euro den Bedarf decken. Angaben über die Einkommen der Bezugsgruppe werden nicht gemacht. Hilfsweise kann man die Einkommensgruppe unter 900 Euro aus der EVS 2003 heranziehen. Diese deckte 156 Euro ihrer Gesamtausgaben in Höhe von 807 Euro aus Unterstützungen (73 Euro) und anderen Quellen (vermutlich Auflösung von Schonvermögen oder Schulden).

Die Verbrauchsausgaben hängen also von tendenziell sinkenden Einkommen ab. Wenn Vermögen aufgelöst ist, Zuwendungen zurückgehen und Schuldenaufnahme schwieriger wird, geht dann nach dem Statistikmodell auch der Bedarf zurück. Das Statistik-Modell ist ein Krisenmodell, mit dem man das Regelsatzniveau an sinkende Einkommen anpassen kann. Schon der Eckregelsatz von 2006 hätte aufgrund sinkender Einkommen der Bezugsgruppe gesenkt werden müssen. Um das zu vermeiden, wurden einige Prozentsätze der regelsatzrelevanten Bedarfspositionen leicht angehoben.

Angesichts dieses Drucks auf Regelsatzsenkungen, ist es umso notwendiger, Maßstäbe für die Bedarfsdeckung zu entwickeln, vor allem über den Bedarf an Ernährung, das wichtigste Element des menschlichen Grundbedarfs.

Hartz IV – wichtigster offizieller Maßstab für das Lohnniveau



Hartz IV setzt mit Hilfe von Regelsätzen staatlicherseits das soziokulturelle Existenzminimum fest. Der Staat setzt es als Vertreter des Gesamtkapitals in seinem Interesse allerdings auf einem Niveau fest, das von LohnarbeiterInnen im Allgemeinen als "zu niedrig" betrachtet wird.

Hartz IV ist der wichtigste offizielle Maßstab für das Lohnniveau, d.h. für das Maß an Bedürfnisbefriedigung, das mit Löhnen möglich ist. Ein Lohn von 7,50 Euro (924 Euro netto) bzw. 8 Euro (970 Euro netto) liegt unterhalb des gegenwärtigen durchschnittlichen Hartz IV-Niveaus eines Lohnarbeiters. Das durchschnittliche Hartz IV-Niveau eines erwerbslosen Alleinstehenden lag im Juli 2008 bei 705 Euro (687 Euro im Juli 2007 nach Rudolf Martens, Gutachten zur Überprüfung des Münchener Sozialhilferegelsatzes, Berlin 15.02.2008; Fortschreibung bis Juli 2008: Regelsatz 351 Euro plus Warmmiete von durchschnittlich 354 Euro (340 Euro plus 4,2% Preissteigerung für Miete, Wasser und Energie Juli 2007-Juli 2008, vgl. www.destatis.de -> Verbraucherpreise)

Alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttoeinkommen über 1.200€ haben einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit in Höhe von 280 Euro. Einkommen in dieser Höhe wird nicht auf den Bedarf angerechnet. Damit sollen vor allem die Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit usw.) abgegolten werden sowie der Mehrbedarf durch Erwerbstätigkeit. Das Leistungsniveau eines Alleinstehenden steigt also mit Aufnahme einer Arbeit mit einem Bruttolohn über 1.200 € im Durchschnitt von 705€ auf 985€ netto. Allerdings nur bei einer Warmmiete von 354 Euro.

Ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro brutto würde den Bedarf rd. 15% über dem durchschnittlichen Hartz IV-Niveau eines Alleinstehenden decken.Immerhin hat nahezu jeder vierte Lohnabhängige einen Bruttolohn unter zehn Euro.

Seine Sprengkraft entfaltet Hartz IV aber in Bezug auf die Reproduktionskosten der Arbeitskraft. Löhne müssen nicht nur die Unterhaltskosten der Arbeitskraft selbst decken, sondern auch die des Nachwuchses der heutigen Arbeitskräfte, der Kinder. Die sind nur zum Teil durch Kindergeld gedeckt.

Das Hartz IV-Niveau einer vierköpfigen Familie mit einem Alleinverdiener liegt bei 1.910 Euro (rd. 1.100 Euro Regelsätze bei einem Kind unter 14 und einem über 14 plus 500 Euro für Warmmiete und 310 Euro Freibetrag für Erwerbstätige mit einem Kind und mehr). Da über das Kindergeld 308 Euro bezahlt werden, muss der derart heruntersubventionierte Lohn nur 1.600 Euro netto ausmachen, um dem Hartz IV-Niveau entsprechen. Bei einer 38,5 Std. Woche würde ein Lohnarbeiter bei 2.600 Euro brutto im Monat oder 15,50 Euro die Std. rd. 1.600€ netto herausbekommen. . 15,50 Euro aber entsprechen etwa dem Durchschnittslohn von Facharbeitern. Löhne unterhalb dieses Niveaus (wohlgemerkt bei einer Warmmiete von 500 Euro) liegen unterhalb des Elendsniveaus von Hartz IV Hartz IV zeigt wie jämmerlich das Lohnniveau in Deutschland ist.

Der Hartz IV-Maßstab wird von Gewerkschaftern oder in der sozialen Bewegung in der Regel nicht auf die Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft, also das Lohnniveau angewandt. Leider ist die vorherrschende Meinung, dass die Unterhaltskosten von Kindern nichts mit dem Lohn zu tun hätten, sondern Sache des Staates seien. Das wird behauptet, obwohl das Kindergeld mit seinen 154 Euro gerade die Hälfte die offiziellen Existenzminimums eines Durchschnittskindes unter 18 deckt. Die unter Lohnarbeitern und erst recht in Gewerkschaften vorherrschende Meinung, der Lohn habe mit den Unterhaltungskosten von Kindern nichts zu tun, entspricht der Meinung des Kapitals.

Medienkonzerne und Parteien des Kapitals sind ständig bemüht, den Sprengstoff Hartz IV zu entschärfen. Als Interessenvertreter der Käufer der Ware Arbeitskraft können sie nicht akzeptieren, dass selbst das mickrige Hartz IV dem hiesigen Lohnniveau ein vernichtendes Urteil ausstellt.

  • Die Käufer der Arbeitskraftwaren und ihre Vertreter stellen die Höhe der Regelsätze als Ursache der Arbeitslosigkeit hin. „Bei einem niedrigeren `Hartz IV` Regelsatz würde sich eigene Arbeit vergleichsweise besser lohnen und der Anreiz, arbeiten zu gehen, wäre stärker.” (Straubhaar Spiegel Online 7.9.2008)
    Mit anderen Worten: Hartz IV fördert die Faulheit. Logischerweise würde sich Arbeit noch mehr lohnen, wenn man wie im 19. Jahrhundert oder in den USA als Erwerbsfähiger gar keine Ansprüche auf Fürsorge mehr hätte. Dann wäre der Sieg über die Faulheit und damit auch über die seit dem Mittelalter vom Bürgertum erkannte wahre Ursache der Arbeitslosigkeit endgültig erreicht.
  • Die Käufer der Ware Arbeitskraft stellen Hartz IV als Leistung fürs Nichtstun hin. Sie verlangen eine Gegenleistung für die Leistung in Form von Vollzeitarbeit. Hartz IV wird nicht fürs Däumchendrehen bezahlt, ist auch kein „Lohn” fürs Nichtstun. Hartz IV stellt für diejenigen, für die die Käufer der Ware Arbeitskraft keine Verwendung haben, einen Geldbetrag zur Verfügung, mit dem Grundbedürfnisse nach Essen, Trinken, Kleidung, Wohnen usw. auf einem minimalen Niveau befriedigt werden können.
    Vollzeitarbeiten für Hartz IV, workfare statt welfare, ist eine indirekte Lohnsenkung. Denn die Reproduktionskosten einer arbeitenden Arbeitskraft sind höher als die einer erwerbslosen Arbeitskraft. Der höhere Bedarf an Kilokalorien und an Essen außer Haus wird bei workfare ebenso wenig berücksichtigt wie der höhere Bedarf an Kleidung, Fahrtkosten, Kommunikation, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben usw. Mit diesem neuen Arbeitsdienst, den es ja in Ansätzen schon gibt, werden die Tarife der „Normalbeschäftigten” angegriffen.
  • Regelsatzsenkungen führen aber auch dazu, dass die 20% der Alg II-BezieherInnen, die arbeiten, weniger Geld bekommen, um ihre Armutslöhne aufzustocken.
  • Die Erhöhung des Regelsatzniveaus würde auch das steuerfrei zu stellende Existenzminimum erhöhen. Der Staat würde weniger Lohnsteuern einnehmen. Die Nettolöhne würden steigen. Bei einer Erhöhung auf 420 Euro Eckregelsatz z.B. würden 3 Mrd. weniger Lohnsteuern anfallen.Regelsatzsenkungen dagegen senken das steuerfreie Existenzminimum und erhöhen die Lohnsteuern.
  • Wenn Erwerbstätige sich für die Senkung ihres offiziellen Existenzminimums einsetzen, setzen sie sich auch für die Senkung ihrer Unterstützung im Fall der Arbeitslosigkeit ein. Denn CDU/CSU und SPD haben dafür gesorgt, dass die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I erheblich gekürzt wurde, damit man schneller in Hartz IV abrutscht und eher bereit ist, für sinkenden Löhne zu arbeiten, um das zu verhindern.
  • Wenn BILD, FAZ und die Bertelsmannmedien die vierköpfige Familie eines Erwerbslosen und eines Erwerbstätigen vergleichen, stellen sie immer wieder empört fest, dass die Familie eines erwerbstätigen Alleinverdieners nur genauso viel hat wie die eines Erwerbslosen. Verschwiegen wird aber immer, dass bei Gleichheit der Nettoeinkommen von Erwerbstätigen und Erwerbslosen Erwerbstätige immer einen Hartz IV-Anspruch haben. Ihr Nettoeinkommen wird nämlich nicht voll auf den Hartz IV-Bedarf angerechnet. 310 Euro bleiben bei Vollzeitbeschäftigten mit einem Kind als Freibetrag für Erwerbstätigkeit anrechnungsfrei. BILD, FAZ usw. wollen nicht, dass Erwerbstätige ihre Hartz IV-Ansprüche wahrnehmen. Sie wollen nur Stimmung für Regelsatzsenkungen machen.


Das Kapital will bei den Beschäftigten ein Interesse an Senkungen der Regelsätze erzeugen, sowie bei Erwerbslosen ein Interesse an Lohnsenkungen fördern. Das Interesse der LohnarbeiterInnen ist genau umgekehrt. Das Kapital hat ein Interesse, Erwerbstätige gegen Erwerbslose aufzuhetzen und umgekehrt, damit es den Lebensstandard aller LohnarbeiterInnen angreifen kann. Das müsste anschaulich gemacht werden.

Wenn also die Forderung nach einem Eckregelsatz von mindestens 500€ aufgestellt wird, nützt sie sowohl Erwerbstätigen als auch Erwerbslosen.

Die Forderung nach mindestens 500 Euro Regelsatz muss verbunden werden mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 10 Euro die Stunde.

Diese Forderung müsste aber ergänzt werden.

Wären die Forderungen nach 500 Euro Regelsatz und 10€-Stundenlohn verwirklicht, würde das Hartz IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen mit rd. 1.130 Euro im Durchschnitt identisch sein mit dem Nettolohn auf der Basis von zehn Euro brutto und einer 38,5 Stundenwoche. Das Lohnniveau muss jedoch höher sein als das Unterstützhungsniveau.

Wenn man die Forderung nach zehn Euro nicht erhöhen will, wofür derzeit vieles spricht, müsste man die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohn fordern.

Da zehn Euro nur für eine Person gerade reichen, Kindergeld für Kinder aber nicht, müsste das Kindergeld mindestens verdoppelt werden. Da es sich aber um eine Lohnsubvention handelt, müsste es über eine Umlage von der Gesamtheit der Käufer der Ware Arbeitskraft selbst getragen werden.

Zum Schluss:



Die Finanzkrise ist ein Grund mehr, unsere Forderungen zu vertreten und die Interessen der LohnarbeiterInnen den rücksichtslosen Zockerinteressen des Kapitals entgegenzustellen. Nebenbei, aber nur nebenbei, würde ihre Verwirklichung auch dazu beitragen, das beschäftigungslose, parasitäre Spielkapital zu vermindern, das sich in Wetten auf Kurse und Preisentwicklungen austobt.

Wir stellen soziale Forderungen nicht vor allem auf, um die Binnennachfrage zu stärken, d.h. dem hiesigen Kapital bessere Absatz- und Gewinnmöglichkeiten in Aussicht zu stellen.

Man darf auch Dinge fordern, die dem Kapital nicht nützen.

Im übrigen wird eine Wirtschaftsordnung,

  • in der wachsende Produktivität zu wachsendem Reichtum auf der einen und wachsender Armut auf der anderen Seite führt,
  • in der in Krisen immer wieder Werte vernichtet werden, die Millionen Arbeitsstunden repräsentieren,
  • die aber die Arbeitszeit dennoch nicht verkürzen will,


die Jahrhunderte nicht überdauern.

Rainer Roth am 21.11.2008



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