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Stuttgarter Oberlandesgericht setzt Meilenstein in Sachen Rechtsberatungsgesetz


Nach Auffassung des Senats ist der Caritasverband als „verlängerter Arm der katholischen Kirche“ befugt, rechtsberatend tätig zu werden. Diese Befugnis bezog der vorsitzende Richter auch auf das Formulieren von Klagen im Bereich des BSHG und verwandter Rechtsgebiete.

Nach diesen Ausführungen mussten sich alle Beteiligten und die nicht wenigen Zuhörer erst einmal von ihrer Überraschung erholen.

Der Anwalt der Anwaltskammer, Walter Stiller, war daraufhin nur zu einer anfänglich etwas konfusen Stellungnahme fähig, in der es ihm sehr wichtig war, zum Ausdruck zu bringen, dass man mit der Auffassung des Richters nicht übereinstimme. Des weiteren stellte er die Kompetenz des Dr. Hammel erst in Frage und betonte später doch, dass man ihn ja als kompetent ansehen würde und nichts gegen ihn persönlich hätte. Immer wieder berief er sich lediglich auf die Konsensvereinbarung zwischen den Wohlfahrtsverbänden und dem Bundesjustizministerium vom 24.02.1969. Zwar hatte die Anwaltskammer diese zuvor immer wieder in Frage gestellt, nun erwies sie sich aber plötzlich als ihr letzter Rettungsanker. Dann wiederholte er sich noch ein paar Mal, fügte aber nichts Neues mehr hinzu.

Der Vertreter der Caritas, Dr. Löffler warf der Anwaltskammer daraufhin vor, „mit der Keule des Rechtsberatungsgesetzes“ auf Dr. Hammel einzuschlagen. Die Anwalts-kammer sah ihre Felle davonschwimmen und läutete den Rückzug ein.

Vergessen waren alle vorangegangenen Anschuldigungen, zumal man ja gar kein so großes öffentliches Aufhebens von der Sache habe machen wollen, sondern den Sachverhalt „nur“ einmal gerichtlich prüfen lassen wollte.

Da aber der Ausgang dieser Überprüfung für sie sehr ungünstig zu werden drohte, wollte man es nun doch nicht mehr so genau wissen.

Der im Gerichtssaal anwesende Vorsitzende der Stuttgarter Anwaltskammer kam einem vernichtenden Gerichtsurteil zuvor, indem er fix die Berufung zurück zog.

Da die Caritas nach dem für sie recht positiven Entscheidungstenor des Landgerichts keine Berufung eingelegt hatte, endete die Sitzung leider nicht mit einem noch günstigeren Urteil. Stattdessen gab es ein gegenseitigen Bekundungen von Sympathie und Gesprächsbereitschaft und eine lebhafte Debatte um die Höhe des Streitwertes und damit um die Höhe der Kosten des Verfahrens, welche die Anwaltskammer zu tragen hat.

Eine Zusammenfassung der Begründung des Vorsitzenden Richters wird demnächst auf diesen Seiten zu sehen sein.

Das OLG Stuttgart hat freundlicherweise eine sehr umfassende Pressemitteilung zum Verfahren geschrieben, die wir jetzt nachfolgend veröffentlichen.

Regine Blazevic

Presseerklärung des OLG Stuttgart
Kommentar zum Urteil

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