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Tacheles – Pressemitteilung und -information zum Übernahmeanspruch von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen
Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Auch Nicht-Leistungsbeziehende können Ansprüche geltend machen
Gerade zum Jahreswechsel trudeln häufig die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von Vermieter*innen und Energieversorgern ein. Nicht selten mit horrenden Nachforderungen. Menschen mit niedrigen Einkommen, wie Auszubildende, Rentner*innen, Geringverdienende oder Arbeitslose trifft eine solche Forderung besonders hart.
Was viele nicht wissen: Sie können, auch wenn Sie sonst keine Sozialleistungen beziehen, einen Leistungsanspruch beim örtlichen Jobcenter bzw. Sozialamt geltend machen und so einen Zuschuss für die Nachzahlung erhalten. Dieser Anspruch kann auch trotz Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezug geltend gemacht werden.
Wichtig ist dabei rechtzeitig den Antrag zu stellen! Spätestens im Monat, in dem die Zahlung fällig ist, muss der Antrag bei Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden.
„Betriebskostenabrechnungen kommen häufig im Dezember bei den Mieterinnen und Mietern an und Nachzahlungen sind dann in der Regel im nächsten Monat, also im Januar, fällig. Anträge müssen dann spätestens bis zum 31. Januar gestellt werden,“ erklärt Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V., „Viele Menschen mit niedrigem Einkommen, versäumen es leider aus Unkenntnis ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier wäre es eigentlich Aufgabe der Sozialleistungsträger, die
Bürgerinnen und Bürger zu informieren.“
Tacheles e.V. hat zusammen mit dem Paritätischen die Seite www.energie-hilfe.org erstellt, um über diese Ansprüche zu informieren und Betroffene zu ermutigen diese geltend zu machen. Auf der Seite finden Sie neben detaillierten Infos für Betroffene und Berater*innen auch Musteranträge.
„In unserer Beratungsarbeit erleben wir leider regelmäßig, dass Anträge nur schleppend bearbeitet werden und die Antragsstellenden sich mit hohen bürokratischen Hürden konfrontiert sehen. Wir möchten dazu ermutigen sich davon nicht abschrecken zu lassen und sich gegebenenfalls Hilfe bei Tacheles oder anderen Beratungsstellen zu suchen,“ so Thomé. „Gleichzeitig wollen wir aber auch die Sozialleistungsträger auffordern, solche Hürden abzubauen und für die Betroffenen einen
niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen zu schaffen.“
Bei Problemen mit den Behörden, wenden sollen sich die Menschen an Tacheles oder die anderen örtlichen Beratungsstellen, am besten unter www.sozialportal.net zu finden wenden.
Wuppertal, den 22.01.2024
Pressemitteilung vom 22.01.2024 zum Download