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Tacheles Sachstandsanfrage an das Bundesverfassungsgericht zum Sanktionsvorlageverfahren

Tacheles hat mit Datum vom 05.04.2018 folgendes Schreiben an das Bundesverfassungsgericht geschickt: 

In der Sache

             1 BvL7/2016



wird diesseitig, als Stellungnahme erstellender sachverständiger Dritter, angefragt, wann nun mit einer Entscheidung in dem Vorlageverfahren zur den Sanktionen im SGB II zu rechnen ist.

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Jahr 2017 die Sanktionen von den Jobcentern  nochmal gesteigert wurden. Aus den bei der Bundesagentur für Arbeit unter Statistik veröffentlichen Daten wird ersichtlich, dass sich im Vergleich zur Sanktionsstatistik Nov. 2016 zu Nov. 2017 die Anzahl der Sanktionen von 935.408 Sanktionen im Jahr 2016 auf 956.544 Sanktionen im Jahr 2017 gesteigert wurden. Das ist eine Steigerung um 21.136 Sanktionen gegenüber dem Vorjahr. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 die Grenze von einer Million Sanktionen überschritten wurde.
           
Jede Sanktionen bedeute eine  nicht vertretbare Einschränkungen des Existenzminimums, alleine die Drohung mit den Sanktionen eröffnet Tor und Tür für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhält-nisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 % - Sanktionierten.
 
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass das BVerfG zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klar-stellt, was die Jobcenter dürfen, unter welchen Voraussetzungen sie das dürfen und das die SGB II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt,  die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das deutsches Verfassungsrecht sind, so zumindest unsere Auffassung.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, auch im Namen der 6.219.544 Menschen (Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen müssen  eindringlich darum bitten, das Vorlageverfahren zu den Sanktionen im SGB II nicht weiter aufzuschieben, sondern zeitnah zu entscheiden.
 
Mit freundlichen Grüßen 



Wir sind gespannt, wie sich das BVerfG dazu positioniert.

Hier unser Schreiben zum Download: Schreiben an BVerfG vom 05.04.2018  

Harald Thomé 

Tacheles - Online Redaktion 
 



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