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Tacheles Wpt Newsletter 29.08.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Newsletterempfänger, Liebe Leute,

unser heutiger Newsletter zu folgenden Punkten:

1. Wuppertaler Polizei zieht Verbotsverfügung zurück, Zahltagprotest wird wie geplant vor dem Wuppertaler Jobcenter Schwarzbachstr. stattfinden
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Nach Einreichung unserer Klage gegen die Verbotsverfügung ist die Wuppertaler Polizei zurückgerudert und hat gegenüber dem Gericht und uns angekündigt, dass sie die Verbotsverfügung zurückzieht und unsere Protestversammlung wie geplant vor dem Jobcenter stattfinden kann.

Wir vom Tacheles sagen dazu nur: super, hätte die Wuppertaler Polizei auch gleich so genehmigen können.

Nun unsere Pressemitteilung vom 29:08.2014: 

Der Zahltag vor dem Jobcenter in Oberbarmen findet wie geplant statt!

Die Polizei hebt die Verfügung gegen den Erwerbslosenverein Tacheles auf, mit der sie den Erwerbslosenprotest vor dem Jobcenter auf den Gehsteig verbannen wollte.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte gestern mit, dass die Wuppertaler Polizei die Verbotsverfügung zurückgenommen hat. Der Verein Tacheles hatte am Dienstag Klage dagegen eingereicht. Eine Begründung für den Sinneswandel wurde den Verein nicht mitgeteilt. Harald Thomé von Tacheles e.V. zeigt sich erfreut über den überraschenden Erfolg der Klage: „Es war richtig, in dieser Frage konsequent zu bleiben, denn der Protest muss in unmittelbarer Nähe des Jobcenters stattfinden. Alles andere wäre eine Einschränkung des Versammlungsrechts gewesen.“

Gleichwohl bedauert der Verein, dass mit dem Rückzug der Verbotsverfügung der gerichtlichen Klärung ausgewichen wurde, ob das Versammlungsrecht auch auf Privatgelände gilt, wenn sich dort öffentliche Einrichtungen befinden, die für jeden zugänglich sind. „Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil sich immer mehr Behörden in Privatimmobilien einmieten“, erläutert Thomé. „Der Freibrief, Demonstrationen vor solchen Orten zu verbieten, wäre nach unserer Auffassung eine empfindliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit.“

Der Erwerbslosenprotest findet demnach wie ursprünglich geplant am Montag, 01. September, von 8:00 bis 12:00 Uhr vor dem Jobcenter in Oberbarmen an der Schwarzbach 105 statt. Tacheles will dort mit einem offenen Beratungsangebot, Ämterbegleitung, einem Infostand und Redebeiträgen auf die Missstände in den Wuppertaler Jobcentern aufmerksam machen und über geplante Gesetzesverschärfungen informieren. „Wir rufen alle Erwerbslosen dazu auf, sich an unserer Aktion zu beteiligen“, so Thomé. „Das Jobcenter ist ein öffentlicher Raum, in dem Protest erlaubt ist.“

Hintergrund:

Pressemitteilung: Polizei verbietet Erwerbslosenprotest vor dem Jobcenter Wuppertal http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Tacheles_PM_27.08.2014.pdf

Artikel und Aufruf zum Protest: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/

+++++++++ Ende Tacheles PM 29.08.2014 +++++++++++++
 
Wir haben eine Reihe bundesweite Solidaritätsbekundigungen bekommen, die wir alsbald auf unserer Homepage und beim Zahltag selbst präsentieren werden. 

Wir fordern zur Teilnahme und Unterstützung beim Zahltag auf!

So das war es für heute.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04

www.tacheles-sozialhilfe.de
info@tacheles-sozialhilfe.de

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