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Tachelesstellungnahme zum "Sanktionsverschärfungsgesetz" im Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung hat nun die abschließende Fassung des "Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024" mit ua. den Regelungen zu 100%-Sanktionen im SGB II beschlossen und veröffentlicht. Es ist vonseiten der Regierung keine vorherige Anhörung mit Fachstellungnahmen der Verbände vorgesehen.
Tacheles hält die Regelungen für nicht geeignet und verfassungswidrig.
Laut Kurzmeldung des Bundestag "hib" wird das Gesetz durchgepeitscht: "Nach aktueller Planung soll die sogenannte Bereinigungssitzung zum Haushalt 2024 im Haushaltsausschuss am Donnerstag, 18. Januar 2024, stattfinden. Die finale Beratung des verspäteten Etats für das laufende Jahr im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar bis 2. Februar 2024 geplant."
Mit dem Verfahren will die Bundesregierung das Beteiligungsverfahren von ua. "Fachkreisen und Verbänden" nach § 47 GGO umgehen. Oder anders gesagt, es interessiert sie nicht oder noch anders gesagt, es interessiert besonders nicht das federführende Fachministerium, also das Bundesfinanzministerium. Herr Lindner.
Material dazu:
- Vorgang im Infosytem der Regierung "hib": https://t1p.de/msiuc
- Gesetzesentwurf: https://t1p.de/odsno
- Stellungnahme von Tacheles: https://t1p.de/z71de