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Tipps zum Arbeitslosengeld II (Alg II)

Jetzt handeln – kein Geld verschenken!



Am 1.1.2005 wird die Arbeitslosenhilfe abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II (Alg II) ersetzt. Das Alg II liegt in vielen Fällen sogar noch unter der bisherigen Sozialhilfe. Umso wichtiger ist, dass Arbeitslose jeden Euro ausschöpfen, den sie von der Arbeitsagentur dann noch bekommen können. Verschenken Sie kein Geld! Um nächstes Jahr mehr Geld zum Überleben zu haben, muss oft schon jetzt gehandelt werden. Denn ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld können einen Zuschlag zum Alg II bekommen. Dieser Zuschlag soll den Einkommensverlust etwas abmildern, wenn Sie ins Alg II rutschen. Er beträgt höchstens 160 Euro im Monat (bei Paaren 320 Euro, zusätzlich 60 Euro pro minderjährigem Kind). Der Zuschlag sinkt nach 12 Monaten auf die Hälfte und fällt nach 24 Monaten ganz weg.

Ob und wie viel Zuschlag Ihnen zusteht, können Sie unter Umständen selbst beeinflussen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen: Jetzt Wohngeld beantragen!



Beantragen Sie ruhig Wohngeld, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch haben. Lieber ein Antrag zuviel als zuwenig. Wer Wohngeld erhält, kann auch einen höheren Zuschlag zum Alg II bekommen. Denn die Rechnung für den Zuschlag geht so:

  • zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus erhaltenes Wohngeld
  • minus Alg II-Leistungsanspruch (für den Haushalt / „Bedarfsgemeinschaft”)
  • = Einkommensverlust


Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Einkommensverlustes. Das Wohngeld erhöht den Einkommensverlust und damit auch den Zuschlag.

Wichtig: Bis über ihren Antrag auf Wohngeld entschieden ist, können mehrere Monate vergehen. Für die Höhe des Alg II ist aber entscheidend, dass Sie tatsächlich Arbeitslosengeld und Wohngeld erhalten haben. Deshalb: Beantragen Sie jetzt Wohngeld bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung!

Auslaufen des Arbeitslosengeldes verzögern!



Wahrscheinlich erhalten den Zuschlag nur Arbeitslose, die vom Arbeitslosengeld nahtlos ins Alg II rutschen. Wer vorher Arbeitslosenhilfe bezog, erhält wahrscheinlich keinen Zuschlag. An dieser Stelle ist das Alg II-Gesetz sehr unklar und schlampig formuliert. Falls Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld (kurz) vor dem 1.1.2005 endet – und damit Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind – sollten Sie olgendes tun:

Versuchen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.12.2004 zu verlängern, indem Sie den Leistungsbezug vorher (nicht am Ende!!!) vorübergehend unterbrechen. Eine solche „Pause” verlängert den Anspruch nach hinten. Dadurch vermeiden Sie die Arbeitslosenhilfe und wechseln unmittelbar vom Arbeitslosengeld ins Alg II – mit Zuschlag.

Ohne Nachteile können Sie den Bezug von Arbeitslosengeld unterbrechen,

  • wenn Sie sich abmelden und eine (befristete) Tätigkeit aufnehmen oder
  • wenn Sie sich abmelden, weil sie aus einem wichtigen Grund nicht „arbeitsbereit” sind.


Wichtige Gründe können z.B. sein:

  • Besuch oder Pflege kranker Angehöriger,
  • religiöse, politische oder gewerkschaftliche Seminare oder Freizeiten,
  • vorteilhafte Bildungsreisen sowie
  • Versuche, sich selbständig zu machen.


 TIPP: Das Überbrückungsgeld für Arbeitslose, die sich selbständig machen, ist generell eine Möglichkeit, den Bezug von Alg II hinauszuzögern. Das Überbrückungsgeld gibt es für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe. Die Voraussetzungen sind in unserem Merkblatt „Hilfen für Existenzgründer” beschrieben.

Verantwortlich: Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
www.erwerbslos.de

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