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Umfang der künftigen Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II



I. Arbeitslosenhilfe-Bezieher und BezieherInnen:



Im Dezember 2003 bezogen nach Auskunft von Frau Degen von der Oldenburger Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit 3.593 Personen in der Stadt Oldenburg Arbeitslosengeld. Weitere 4.755 Menschen aus dem Stadtgebiet bekamen Arbeitslosenhilfe.

Insgesamt gab es ausweislich einer Statistik der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen im Dezember 2003 in der Stadt Oldenburg 8.693 gemeldete Arbeitslose. Wenn davon nur 41% Arbeitslosengeld bezogen, aber 54,7% Arbeitslosenhilfe, während bundesweit beide Personenkreise Ende 2003 bei jeweils etwa 2 Mio. Menschen lag und somit fast gleich groß war (der Unterschied betrug nur einige zehntausend Personen) so lassen sich daraus 2 wichtige Schlussfolgerungen ziehen:

  1. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, welche seit 1 Jahr und länger keine Stelle mehr hatten und die ganz überwiegend nur noch die niedrigere Arbeitslosenhilfe beziehen, liegt in der Stadt Oldenburg sehr hoch. Tatsächlich waren im Dezember 2003 3.320 Personen langzeitarbeitslos; dies entsprach 38,4% aller Arbeitslosen.
  2. Die Zahl der Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen war im Dezember 2003 in Oldenburg auch deshalb vergleichsweise so hoch, weil die Betroffenen meistens gar nicht mehr viel Vermögen oder anrechenbares Partnereinkommen zur Verfügung hatten und haben. Letzteres bedeutet auch, dass die Betroffenen kaum andere Ressourcen haben werden, wenn die Zahlung von Alg II sich für längere Zeit verzögert.


Ließen sich bundesweite Vorhersagen auf Oldenburg bruchlos übertragen, so würde etwa ein Viertel aller Arbeitslosenhilfe-Beziehenden nicht ins Alg II hineinkommen können. Demnach würden ca.3600 Personen aus der Arbeitslosenhilfe ins Alg II abgeschoben werden. Tatsächlich dürfte die Zahl jedoch höher liegen, da die Zahl der Langzeitarbeitslosen in der Stadt vergleichsweise groß ist und das anrechenbare Vermögen oder Partnereinkommen hier niedriger liegt als andernorts. Dazu kommen außerdem auch Kinder und andere Angehörige des bzw. der Arbeitslosenhilfe-Beziehenden, die bei einer Verzögerung bei der Einführung des ALG II ebenfalls negativ betroffen wären.

II. Erwerbsfähige Sozialhilfe-Bezieher und Bezieherinnen:



Nach Auskunft von Herrn Trautmann, der als Abteilungsleiter im Sozialamt der Stadt Oldenburg arbeitet, gibt es aktuell 9.182 Personen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) im Rahmen der Sozialhilfe, die in etwa 4.400 Bedarfsgemeinschaften leben. Die Sozialämter gehen bundesweit davon aus, dass davon etwa 85% ab dem 1.1.2005 Alg II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bekommen werden; nur 15 % sollen demnach in die Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abgeschoben werden. Diese Zahlen sind Schätzwerte, keine exakten Zahlen. Eine genaue Prüfung aller Bedarfsgemeinschaften muss das Sozialamt nach Angaben von Herrn Trautmann erst noch vornehmen. Legt man die offiziellen Schätzwerte jedoch zugrunde, so ergibt sich daraus eine Zahl von 7.800 Personen, die ab dem 1.1.2005 Anspruch auf Alg II haben werden.

III. Geschätzte Gesamtzahl der Betroffenen:



  • 3.600 anspruchsberechtigte frühere BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe;
  • 7.800 anspruchsberechtigte erwerbsfähige Personen, die früher Sozialhilfe (genauer: HLU) bezogen.


Zusammen sind dies ca. 11.400 Betroffene.

Darin enthalten sind allerdings auch Doppelzählungen, da sich unter den erwerbsfähigen SozialhilfebezieherInnen auch solche befinden werden, die ihre unzureichende niedrige Arbeitslosenhilfe mit ergänzender Sozialhilfe aufstocken. Der Umfang dieser doppelt gezählten Personen ist nicht genau bekannt. Er läßt sich allerdings aufgrund früherer Veröffentlichungen der Stadt Oldenburg abschätzen. So ist letztmals dem im Oktober 2000 von der Stadtverwaltung veröffentlichten 3. Bericht zur Sozialhilfebedürftigkeit in Oldenburg auf S. 7 zu entnehmen, dass zum Stichdatum 31.12.1999 - bei damals 10.539 Personen in der HLU - 1.021 Personen als arbeitslos mit Anspruch nach SGB III erfasst waren. Dies waren 9,7 % aller Betroffenen bzw. 16 % der zwischen 15 und 64 Jahre alten Erwerbsfähigen.

Diese Angabe für die Arbeitslosen, die Leistungen nach dem SGB III bezogen, hat der 3. Bericht zur Sozialhilfebedürftigkeit in Oldenburg nicht weiter nach BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosenhilfe unterschieden. Doch läßt sich immerhin vermuten, dass es sich in der Mehrzahl um Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen handelte, da die Arbeitslosenhilfe niedriger ist als Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld und weil die Betroffenen dort bereits eine teilweise Anrechnung ihres Vermögens hinnehmen mussten. Ich schätze daher, dass rund 700 Personen damals in der Arbeitslosenhilfe waren; dies entsprach 6,6 % aller BezieherInnen von HLU.

Überträgt man diese Prozentzahl von 6,6 % auf die aktuelle Angabe von 9.182 Personen, die gegenwärtig HLU beziehen, so ergibt sich daraus eine Personenzahl von etwas über 600 Betroffenen, die sowohl Arbeitslosenhilfe wie auch ergänzende Sozialhilfe beziehen. Zieht man weiter die Zahl 600 als mutmaßliche Doppelzählungen von den insgesamt 7.800 BezieherInnen von HLU ab, die sich aus der Schätzung der Stadt ergeben (s. Punkt II), so bleibt insgesamt statt der Zahl von 11.400 betroffenen Personen eine Zahl von 10.800 Betroffenen, die vermutlich zum 1.1.2005 Alg II beantragen könnten.

Oder, allgemeiner: ca. 11.000 Betroffene (!)

rt, ALSO

Oldenburg, Mai 2004

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