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Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: Regierung möchte mit Gesetzesverkündung schon die verschärften Sanktionen
Das Bürgergeld wird von Merz, Linnemann und Spahn mit Unterstützung der SPD abgeschafft und durch ein autoritäres System aus Druck, Kontrolle und Sanktionen ersetzt. Eine Reihe von Menschen, insbesondere psychisch Kranke, werden dabei unter die Räder kommen. Diese Politik wird viele Menschen in Armut, prekäre Beschäftigung und auch in Obdachlosigkeit drängen.
Wer sich mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen möchte, findet hier eine Lesefassung des geplanten Gesetzes. Darin ist farblich markiert, was altes Recht ist, was aus der ersten Fassung nach dem Koalitionsausschuss stammt und welche Änderungen nach der Kabinettssitzung vorgenommen wurden.
Die SGB II-Änderungen sollen zum 01.07.2026 wirksam werden; die deutlich verschärften Sanktionen jedoch bereits mit der Verkündung des Gesetzes (s. Artikel 12 Abs. 2). Ein Gesetz wird verkündet, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Der Bundesregierung ist die sofortige Sanktionierung offensichtlich einer Herzensangelegenheit.
Material:
- Leseversion des Gesetzes mit farblicher Markierung, was wann und wie verändert wurde
- Tacheles-Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren
- Alarmruf von Tacheles im Vorfeld (Hinweis: Einige Punkte wurden inzwischen geändert und abgeschwächt)
- Veröffentlichung der Stellungnahmen der Verbände und Länder, veröffentlicht auf der Webseite des BMAS
Zeitplan der SGB II-Änderungen: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
- 17.12.2025, Kabinettsbeschluss
- 15./16.01.2026, Erste Lesung Bundestag
- 28.01.2026, Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS)
- 23.02.2026. Anhörung im AuS
- 04.03.2026, Abschluss der Anhörung im AuS
- 5./6. 03.2026, Zweite und dritte Lesung im Bundestag
- 27.03.2026, Zweiter Durchgang im Bundesrat
Quelle: https://t1p.de/exujf
Wenn das Gesetz verkündet ist, also im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, sind nach der Planung der Regierung die verschärften Sanktionen bereits anwendbar. Von der Verabschiedung bis zur Verkündigung vergehen im Normalfall ein bis drei Wochen; bei eilbedürftigen Gesetzen mitunter nur wenige Tage. Es ist daher davon auszugehen, dass das verschärfte Sanktionsrecht vermutlich ab April 2026 gelten wird.
Kurzbewertung:
Das Gesetz unterminiert die Rechte von Millionen von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und verkennt deren Lebensrealitäten. Entgegen aller Beteuerungen wird es insbesondere psychisch kranke und auch andere kranke Menschen treffen.
Das Gesetz trägt erheblich zur gesellschaftlichen Spaltung bei und gefährdet das Vertrauen in den Staat und die Regierung. Die geplanten Neuregelungen markieren einen gefährlichen Schritt hin zur schrittweisen Demontage des Sozialstaats und der Demokratie.
Alle Beratungsstellen sollten sich bereits jetzt mit Blick auf die kommende Rechtslage darauf einstellen und beginnen, „solidarische Begleitstrukturen“ aufzubauen, damit Menschen mit Angst vor dem Amt nicht allein zu den Behörden gehen müssen. Dies ist ein Stück organisierte und gelebte Solidarität.
Es werden harte Zeiten auf dieses Land zukommen. Umso mehr sind die demokratischen Kräfte gefordert, zusammenzustehen, Menschenrechte und Menschenwürde entschieden zu verteidigen, sich aktiv gegen den geplanten Abbau von Sozial- und Grundrechten durch Union und SPD zu stellen und für Solidarität, Demokratie und gegen Faschismus einzutreten.
Harald Thomé / Tacheles-Online-Redaktion