Aktuelles Archiv
Was ist zu tun, wenn die Bank ein Konto verweigert
Hürdenlauf zum eigenen Konto: Basiskonto, Social Card und das Problem der Fiktionsbescheinigung
Für Menschen ohne festes Bankkonto ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland massiv eingeschränkt. Besonders Geflüchtete und Menschen mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung stehen vor großen Herausforderungen: Einerseits gibt es das gesetzliche Recht auf ein Basiskonto, andererseits scheitert die Umsetzung oft an bürokratischen Details oder der gezielten Abwehr durch Banken.
1. Das Basiskonto: Ihr gesetzliches Recht
Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto (auch „Konto für jedermann“). Dieses Konto muss grundlegende Funktionen wie Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Überweisungen ermöglichen.
- Keine Ablehnung wegen Bonität:Schulden, ein niedriger Schufa-Score oder geringes Einkommen sind keine zulässigen Gründe, die Eröffnung zu verweigern.
- Strategie bei der Beantragung:Viele Banken versuchen, diese ungeliebten Konten zu umgehen. Bestehen Sie ausdrücklich auf das Wort „Basiskonto“ und stellen Sie den Antrag unbedingt schriftlich mit den offiziellen Formularen.
2. Die Sackgasse: Fiktionsbescheinigung und Identifizierung
Das größte Hindernis in der Praxis ist die Fiktionsbescheinigung. Hier entsteht ein rechtlicher Widerspruch:
- Nach dem Zahlungskontengesetz besteht ein Anspruch auf das Konto.
- Nach der Identifikationsprüfungsverordnung (Geldwäschegesetz) reicht die Fiktionsbescheinigung vielen Banken nicht als Ausweisdokument aus.
Während für Asylsuchende der Ankunftsnachweis und für Geduldete der Duldungsbescheid meist akzeptiert werden, ist das Problem bei der Fiktionsbescheinigung seit Jahren ungelöst.
Tipp: Verweisen Sie auf Schlichtersprüche (z.B. Ombudsmann), die die Fiktionsbescheinigung als ausreichend anerkennen. Bei einer Ablehnung sollte dennoch ein Verfahren bei der BaFin eingeleitet werden, um den Druck zu erhöhen.
3. Die Social Card: Keine einfache Alternative
Die oft als Lösung gepriesene „Social Card“ (Bezahlkarte) unterliegt ähnlichen Problemen. Da die Abwicklung meist über große Kreditkartenanbieter (wie Visa) läuft, greifen auch hier die strengen Geldwäsche-Vorgaben. In NRW gab es bereits Fälle, in denen Menschen mit Fiktionsbescheinigung die Karte nicht erhalten konnten, weil das Dokument bankenrechtlich nicht anerkannt wurde.
4. Vorsicht vor Neo-Banken
Vermeiden Sie vermeintlich „leichte“ Kontoeröffnungen bei Online-Banken oder an Kiosken. Diese Institute bieten oft keinen ausreichenden Schutz im Falle einer Pfändung. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist bei klassischen Filialbanken oder Sparkassen sicherer, da es dort im Problemfall persönliche Ansprechpartner gibt.
Checkliste: Das brauchen Sie für den Bankbesuch
- Offizielles Formular: Nutzen Sie den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags der BaFin.
- Ausweisdokumente: Bringen Sie Ihren Pass, Ankunftsnachweis, Duldungsbescheid oder die Fiktionsbescheinigung mit.
- Meldebescheinigung: Ein Nachweis über Ihren aktuellen Wohnsitz.
- Dokumentation: Notieren Sie sich den Namen des Bankmitarbeiters sowie Datum und Uhrzeit des Gesprächs.
- Zeugen: Nehmen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson mit.
Hilfe bei Ablehnung: Die BaFin
Wird Ihr Antrag unberechtigt abgelehnt, können Sie ein kostenloses Verwaltungsverfahren einleiten. Die BaFin kann die Bank zur Eröffnung zwingen.
- Kontakt: Bürgertelefon 0800 2 100 500
- Verfahren: Link zum BaFin-Antrag bei Ablehnung
- oder wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale
Quellen und weiterführende Links
- Verbraucherzentrale NRW: Fragen und Antworten zum Basiskonto
- Verbraucherzentrale NRW: Basiskonto für Geflüchtete und Neuangekommene
- Flüchtlingsrat NRW: Kontoeröffnung mit Fiktionsbescheinigung & Schlichtersprüche
- BaFin: Antragsformulare und Infos zum Verwaltungsverfahren
- BaFin: Übersicht der Schlichtungsstellen der Banken
Fazit:
Das Recht auf ein Basiskonto ist ein hohes Gut für die soziale Teilhabe, darf aber nicht durch bürokratische Auslegungshürden wie bei der Fiktionsbescheinigung entwertet werden. Betroffene sollten sich nicht abwimmeln lassen: Wer seine Rechte kennt, den offiziellen Weg über die BaFin-Formulare wählt und beharrlich bleibt, hat die besten Chancen, die Blockade der Kreditinstitute zu durchbrechen. Es ist Zeit, dass Banken ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen und den Zugang für alle ermöglichen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Vielen Dank an Frau Wellmann, Leiterin Gruppe Kredit und Entschuldung, VZ NRW mit tollen Hinweisen und Infos.
Harald Thomé / Tacheles - Online - Redaktion