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Wegen „Nazi-Schlampe“: Linke Aktivistin muss Geldstrafe zahlen
Mit einem Strafprozess um Beleidigung hat das Amtsgericht einen politisch motivierten Tumult in einem Elberfelder Café vom Landtagswahlkampf 2017 aufgearbeitet. Eine linke Aktivistin soll 2400 Euro Geldstrafe zahlen: Nach noch nicht rechtskräftigen Feststellungen bezeichnete sie eine Gegnerin aus dem rechten Lager als „Nazi-Schlampe“.
Die Polit-Veranstaltung in einem Lokal an der Luisenstraße vom 2. März 2017 hatte stadtweit für Aufsehen gesorgt. Die Betreiberin hatte mehrere Parteien zu einem Vorstellungs-Abend eingeladen. Darunter die AfD, zu der sie sich selbst höchst kritisch äußerte. Die Veranstalter brachen den Abend ab, nachdem unter den mehr als 100 Besuchern im Saal mehrere autonome Linke nachhaltig und lautstark protestierten. Sie hatten von vielen Gruppen im Raum klaren Rückhalt bekommen. Gäste äußerten sich später erleichtert, dass keine AfD-Positionen als quasi normale Diskussionsbeiträge besprochen worden waren.
Erklärtermaßen beteiligte sich die 40 Jahre alte Angeklagte am linken Protest. Die mutmaßliche Geschädigte (62) engagierte sich für die rechtsgerichtete Gruppe „Pro Deutschland/Die Republikaner“ und begleitete die AfD. Richter Dr. Christopher Weiner wertete ihre Aussage und die eines ihrer Brüder als glaubhaft. Ein Toningenieur, der zum Café gehört und dessen Muttersprache Englisch ist, bezeugte: „Nazi kannte ich. Und Schlampe auch. Im Zusammenhang war mir das neu.“ Auch er sagte schließlich sicher aus, die Beleidigung gehört zu haben.
Die Angeklagte verwies auf frühere Auftritte der 62-Jährigen und erklärte: Schlampe würde sie niemals sagen. „Nazi“ aber sei eine Beschreibung, die zutreffe und daher erlaubt sei. Die Frau vertrete öffentlich rassistische und völkische Ansichten. Verteidiger Michael Biela-Bätje beantragte Freispruch für seine Mandantin und begründete: „Was soll man anderes machen, als den Leuten ihr Verhalten vor Augen zu führen?“
Die Strafe geht an die Landeskasse entspricht dem Einkommen der Angeklagten von 80 Tagen. Sie fällt deutlich aus, weil die Frau wegen Verläumdung gegen Polizisten vorbestraft ist. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Richter Weiner kommentierte in der Urteilsbegründung: „Ich finde gut, wenn Sie sich mit Leidenschaft gegen Rechts engagieren. Aber achten Sie darauf, dass Sie die strafrechtlichen Grenzen nicht überschreiten.“
Die Polit-Veranstaltung in einem Lokal an der Luisenstraße vom 2. März 2017 hatte stadtweit für Aufsehen gesorgt. Die Betreiberin hatte mehrere Parteien zu einem Vorstellungs-Abend eingeladen. Darunter die AfD, zu der sie sich selbst höchst kritisch äußerte. Die Veranstalter brachen den Abend ab, nachdem unter den mehr als 100 Besuchern im Saal mehrere autonome Linke nachhaltig und lautstark protestierten. Sie hatten von vielen Gruppen im Raum klaren Rückhalt bekommen. Gäste äußerten sich später erleichtert, dass keine AfD-Positionen als quasi normale Diskussionsbeiträge besprochen worden waren.
Erklärtermaßen beteiligte sich die 40 Jahre alte Angeklagte am linken Protest. Die mutmaßliche Geschädigte (62) engagierte sich für die rechtsgerichtete Gruppe „Pro Deutschland/Die Republikaner“ und begleitete die AfD. Richter Dr. Christopher Weiner wertete ihre Aussage und die eines ihrer Brüder als glaubhaft. Ein Toningenieur, der zum Café gehört und dessen Muttersprache Englisch ist, bezeugte: „Nazi kannte ich. Und Schlampe auch. Im Zusammenhang war mir das neu.“ Auch er sagte schließlich sicher aus, die Beleidigung gehört zu haben.
Die Angeklagte verwies auf frühere Auftritte der 62-Jährigen und erklärte: Schlampe würde sie niemals sagen. „Nazi“ aber sei eine Beschreibung, die zutreffe und daher erlaubt sei. Die Frau vertrete öffentlich rassistische und völkische Ansichten. Verteidiger Michael Biela-Bätje beantragte Freispruch für seine Mandantin und begründete: „Was soll man anderes machen, als den Leuten ihr Verhalten vor Augen zu führen?“
Die Strafe geht an die Landeskasse entspricht dem Einkommen der Angeklagten von 80 Tagen. Sie fällt deutlich aus, weil die Frau wegen Verläumdung gegen Polizisten vorbestraft ist. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Richter Weiner kommentierte in der Urteilsbegründung: „Ich finde gut, wenn Sie sich mit Leidenschaft gegen Rechts engagieren. Aber achten Sie darauf, dass Sie die strafrechtlichen Grenzen nicht überschreiten.“