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Wuppertal: Öffentliche Problemanzeige an das Jobcenter Wuppertal - Erwiderung auf die Stellungnahme des Jobcenters

Am 15. März 2021 habt Tacheles eine öffentliche Problemanzeige gemacht und klargestellt das die geschlossenen Eingangszonen des Wuppertaler Jobcenters verhindern den Zugang zu Sozialleistungen. Die Behörde ist für viele Hilfebedürftige nicht erreichbar, Anträge und Unterlagen können nicht beweissicher eingereicht werden. Eine direkte und niedrigschwellige Kommunikation ist nicht möglich. Existenzielle Notlagen sind die direkte Folge. Tacheles e.V. fordert die Verantwortlichen zur sofortigen Öffnung der Eingangszonen auf. Diese Problemanzeige ist hier nachlesbar: https://t1p.de/aso6

Daraufhin hat am gleichen Tag Jobcenterleiter Thomas Lenz reagiert, dessen Reaktion ist unten stehend. Auf diese hat Tacheles aktuell Stellung bezogen.

Stellungnahme von Tacheles vom 25.03.2021:

Ihre Mail vom 16. März 2021
als Reaktion auf unsere öffentliche Problemanzeige vom 15. März 2021


Sehr geehrter Herr Lenz,

wir danken für Ihre kurzfristige Reaktion. Wir schicken diese Antwort an denselben Adressaten*innenkreis, wie schon die Problemanzeige: Parteien, Verwaltungsrat, Stadtspitze und Wuppertaler Medien und natürlich auch an Sie.

Wir sind erfreut über die prompte Stellungnahme von Seiten des Jobcenters Wuppertal und erkennen die Leistungen an, die im Bereich der ausgeweiteten Kommunikation des Jobcenters erbracht wurden und hoffen, dass diese auch zukünftig beibehalten werden.

Ihre Darstellung, dass die von uns geforderte Öffnung der Eingangszonen für „unterminierte Vorsprachen“ aufgrund der Corona-Schutzverordnungen nicht möglich sei, ist nicht korrekt. Das Gegenteil ist der Fall. Das Jobcenter ist eine wichtige Einrichtung der Daseinsfürsorge und gesetzlich dazu verpflichtet, den barrierefreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Uns ist bekannt, dass andere Jobcenter durchaus die Eingangszonen unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen öffnen. Warum dies in Wuppertal nicht möglich sein soll ist nicht nachvollziehbar.

Es greift zu kurz, unserer Initiative aufgrund der steigenden Fallzahlen ad absurdum führen zu wollen. Selbst wenn aufgrund bestehender Schutzvorgaben und hoher Inzidenzzahlen der öffentliche Betrieb vorübergehend eingeschränkt werden muss, besteht kein Grund sich in dieser Lage einzurichten und untätig zu bleiben. Wir vermissen ein Jahr nach dem ersten Lockdown einen Stufenplan, wie und unter welchen Voraussetzungen die Zugangsbarrieren mit Blick auf die aktuelle Pandemielage gelockert werden können. Wir erwarten keine Öffnung unter Umgehung des Infektionsschutzes, sondern konkrete Maßnahmen, um in naher Zukunft wieder sozialstaatliche Mindeststandards erfüllen zu können.

Wir möchten auf die von Ihnen genannten Punkte im Folgenden näher eingehen:

Zugangsbarrieren:

Viele leistungsberechtigten Personen benötigen ein direktes Gegenüber, um einen komplexen Sachverhalt darlegen zu können. Das hat mit Sprachschwierigkeiten zu tun und damit einhergehenden eingeschränkten Möglichkeiten der schriftlichen Kommunikation, mit psychischen Erkrankungen, Krisensituationen oder auch dem fehlenden Zugang zum Internet. Auch verfügen nicht alle Betroffenen über Handyguthaben und manchmal auch nicht einmal über ein funktionierendes Telefon. Das Schreiben von E-Mails oder das digitale Versenden von Belegen ist für viele Betroffene unmöglich. Somit bleibt dieser Weg, und damit auch das beweissichere Einreichen von Unterlagen für diese Personengruppe versperrt. Da es immer wieder vorkommt, dass Unterlagen nach dem Einwurf in die Hausbriefkästen verloren gehen und Leistungen vermehrt wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, ist der beweissichere Zugang besonders wichtig für die Betroffenen.

Das Jobcenter ist zudem gesetzlich verpflichtet, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen zu geben (§ 16 Abs. 3 SGB I, § 14 Abs. 2 SGB II). Dieser Pflicht kommt das Jobcenter nicht nach.

Die gesetzlichen Grundlagen für den barrierefreien Zugang haben wir in unserer Problemanzeige dargestellt. Diese sind durch die Infektionsschutzregelungen nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt, sondern sind durch das Jobcenter Wuppertal anzuwendendes Recht. Hierauf sind Sie in Ihrer Antwort in keiner Weise eingegangen.

Es ist lobenswert, dass das Jobcenter Dolmetscher und Sprachmittler stellt. Wir wollen aber auch darauf hinweisen, dass dies kein besonderer Service ist, sondern gesetzliche Verpflichtung (nach Art. 3 der VO 833/2004 und § 19 Abs. 2 S. 1 SGB X). Auch möchten wir anmerken, dass diese nur auf vorherigen Antrag zur Verfügung stehen, und der ist wie oben dargelegt für die Personen mit Sprachbarrieren das ursächliche Problem. Auch der Verweis auf die Geschäftsstelle (Zebera) ist hier nicht ausreichend, da Personen mit Migrationshintergrund und etwaigen Sprachschwierigkeiten auf alle acht Geschäftsstellen des Jobcenter Wuppertal verteilt sind.

Beratungsstellen können diese Defizite nur begrenzt auffangen, da wir nicht alle Menschen erreichen. Deshalb könnten wir zwar einen Hinweis und Hilfestellung geben, wenn direkte Kommunikation erforderlich ist, es liegt aber in der Verantwortung und Verpflichtung des Jobcenters, einen niederschwelligen Zugang für alle zu gewährleisten.


Corona-Schutz:

Selbstverständlich müssen Mitarbeitende und Kund*innen bestmöglich geschützt werden. Hierfür gibt es Hygienekonzepte. In den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung Wuppertal arbeiten Menschen unter Einhaltung besonderer Schutzvorschriften. Dies muss auch im Jobcenter als zentrale Behörde der Daseinsfürsorge möglich sein.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang erstens auf bestehende Konzepte von Behörden mit Publikumsverkehr und merken zweitens an, dass es für die Bevölkerung inzwischen üblich ist, Abstandsregeln einzuhalten und Masken zu tragen. Es liegt in der Verantwortung der Jobcenter, für diesen wichtigen Bereich Lösungen zu schaffen. Nach einem Jahr mit der Pandemie war unserer Auffassung nach genügend Zeit, um flexible Hygienekonzepte für die Eingangszonen zu erarbeiten und entsprechende bauliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Eine vorübergehende Schließung der Behörde sollte jedoch die Ausnahme sein und nicht die Regel.

 


Ihre Stellungnahme in der WZ

Sie haben gegenüber der WZ vom 17. März 2021 erklärt, dass sich die Zahl der Neuanträge sich von 150 auf 200 bis 250 in der Woche gesteigert hätte und dies als Erklärung unserer Problemanzeige gewertet. Unsere Kritik bezieht sich aber nicht nur auf die Gegenwart, sondern vor allem darauf, dass der Zugang zu den Geschäftsstellen innerhalb des letzten Jahres nur in Ausnahmesituationen ermöglicht wurde. Außerdem verfestigt sich der Eindruck, dass innerhalb dieses Zeitraums keine Vorkehrungen zur Öffnung der Eingangszonen geschaffen wurde und offensichtlich kein Interesse an einer solchen Perspektive besteht. Insofern war es dem Zufall geschuldet, dass unsere Problemanzeige gerade in den Zeitraum der gesteigerten Fallzahlen fiel. Dies ändert jedoch grundsätzlich nichts an der Verpflichtung der Jobcenter, die für die Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I). Was die Zufriedenheit der „Kunden“ angeht, so haben wir im Rahmen der Sozialberatung von Tacheles e.V. gegensätzliche Erfahrungen gesammelt, diese weichen deutlich von denen von Ihnen genannten Angaben ab.

 

Die Arbeit von Tacheles und der Schutz der Mitarbeitenden:

Wir halten Ihren Vergleich mit der Einstellung unserer ehemals offenen Sozialberatung mit der Einstellung der persönlichen Erreichbarkeit des Jobcenter für unangebracht. Wir sind eine Beratungsstelle und keine öffentliche Einrichtung, die existenzsichernde Leistungen erbringt.

Trotzdem gehen wir auf diesen Vergleich ein:

Unsere offene Beratung fand in unserem Café statt. Hier hielten sich in der Zeit vor Corona zeitweise bis zu 30 Personen in einem Raum auf. Selbstverständlich mussten wir diese Praxis ändern. Trotz der Umstellung auf telefonische Fallannahme, gibt es, dort wo dies erforderlich ist, weiterhin persönliche Termine. Weiterhin kommen Ratsuchende direkt zu uns und suchen vor Ort Hilfe und Unterstützung. Diese Menschen finden bei uns auch ohne telefonische Voranmeldung eine*n Ansprechpartner*in und erhalten weitere Informationen oder in Notfällen auch direkte Hilfe.  Auch die persönliche Einreichung von Unterlagen ist weiterhin möglich.

Unsere Anfrage vom 5. November 2020 nach finanzieller Hilfe für Schutzmaßnahmen für unsere Mitarbeitenden und Ratsuchenden wurde am 27. November 2020 durch die Sozialverwaltung mit Verweis auf die angespannten städtischen Finanzen abgelehnt. Aus der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden und den Ratsuchenden haben wir uns daraufhin selbst darum gekümmert, Sponsoren für diese Kosten zu finden. Uns war es wichtig, auch während dieses unabsehbaren Zeitraums der Pandemie für unsere Ratsuchenden eine verlässliche Anlaufstelle zu sein.

Um dies zu gewährleisten, wurde ein Hygienekonzept entwickelt, das die Zahl der Personen entsprechend einschränkt, um geforderte Mindestabstände einzuhalten. Zusätzlich wurden hochwertige Luftfilteranlagen angeschafft und neben regelmäßigem Lüften saugt eine leistungsstarke Belüftungsanlage die Luft ab. Hinzu kommen bauliche Maßnahmen und Plexiglasschutz, um direkten Kontakt zu vermeiden. Wir haben uns bewusst für eine der Lage angepasste Zugangsmöglichkeit zu dem Beratungsangebot entscheiden und die nötigen Maßnahmen ergriffen. Das Gleiche erwarten wir vom Jobcenter Wuppertal.

Ihre (vor)schnelle Reaktion auf unsere öffentliche Problemanzeige, zeigt sehr deutlich, dass von der Geschäftsführung des Jobcenters Wuppertal die stark eingeschränkte persönliche Erreichbarkeit der Behörde nicht als Problem wahrgenommen wird. Wir wünschen uns dagegen von den Parteien, den Ausschüssen und dem Verwaltungsrat des Jobcenters, dass diese Probleme ernst genommen und diskutiert werden und dass konkrete Schritte zur Abhilfe unternommen werden.

Für Rückfragen und öffentlichen Diskurs stehen wir gerne zur Verfügung.

Harald Thomé / Tacheles e.V.  25.03.2021



Antwort von Jobcenter Geschäftsführer Thomas Lenz 16.03.2021:

"Sehr geehrter Herr Thomé,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Darlegung der aus Ihrer Sicht bestehenden Probleme.

Das vergangene Jahr hat die komplette Bevölkerung vor Herausforderungen gestellt, um das Pandemiegeschehen einzudämmen. Das Jobcenter hat auf die ständig veränderte Situation reagiert und versucht, den Zugang zu Sozialleistungen so niederschwellig wie möglich zu halten.

An erster Stelle steht hier natürlich der persönliche Kontakt über das Telefon. Hierfür wurden die Erreichbarkeitszeiten und die Hotline-Plätze ausgeweitet. Gerade in der Leistungsgewährung, die vor der Corona-Krise persönlich in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr erreichbar war, ist nun eine persönliche telefonische Erreichbarkeit auf die Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr (Montags bis Mittwochs & Freitags) bzw. bis 17.00 Uhr (Donnerstags) erweitert worden. Kundinnen und Kunden wurden und werden auch Proaktiv kontaktiert, um vorhandene Probleme zur klären. Im übrigen Zeitraum der allgemeinen Geschäftszeiten ist selbstverständlich die Zentrale Hotline jederzeit erreich- und ansprechbar.

In allen Geschäftsstellen sind Möglichkeiten geschaffen worden, Unterlagen auch in dafür vorgesehene Briefkästen (die mehrmals am Tag geleert werden) einzureichen.

Zudem wurde der Kontakt per Email in den Vordergrund gerückt. Unterlagen, die eingereicht werden sollen, können einfach mit dem Smartphone abfotografiert und per Email übersandt werden. Hierüber besteht dann auch der Nachweis, dass Unterlagen eingereicht wurden. Sollten Anhänge aufgrund der Dateigröße nicht direkt per Email übermittelbar sein, werden hier auch individuelle Alternativmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Generell wurde hierzu die Erfahrung gemacht, dass Kunden*innen dieses Verfahren begrüßen, da der digitale Austausch weitaus schneller funktioniert, als der postalische/persönliche Austausch.

Wenn telefonisch oder digital keine Lösung gefunden wurde, besteht immer noch die Möglichkeit der terminierten persönlichen Vorsprache. Diese war und ist die ganze Zeit gewährleistet. In den Fällen, in denen Kundinnen und Kunden einen persönlichen Termin ausdrücklich wünschen oder es fachlich geboten ist, finden persönliche Termine in den dafür speziell eingerichteten Hygieneräumen in den Geschäftsstellen statt.

Ich bin dankbar dafür, dass die Beratungsstellen uns derzeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und den Kunden*innen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Immer besteht die Möglichkeit, in den Fällen, wo aus Sicht der Beratungsstellen oder der Kundinnen und Kunden eine andere Herangehensweise erforderlich erscheint, sich hier im zentzralen Beschwerdemanagement direkt zu melden, damit die Angelegenheit entsprechend bearbeitet werden kann. Hier ist meine Bitte, die Fälle uns konkret zu benennen, damit wir entsprechend handeln können.

Gesondert eingehen möchte ich auf Ihre Beschwerde eingehen, dass gerade Personen mit Sprachbarrieren durch die Schließung der Eingangszonen benachteiligt wären. Die Geschäftsstelle zebera im Haus der Integration, die den Personenkreis der innerhalb der letzten 5 Jahre nach Deutschland Zugewanderten betreut, ist in dieser Angelegenheit besonders sensibel aufgestellt und versucht in jeglicher Hinsicht, Möglichkeiten zur Kommunikation zu finden (sei es mit eigenen Mitarbeitenden oder Dolmetschenden).

Auch im Rahmen der Digitalisierung arbeitet das Jobcenter an der Ausweitung seiner Angebote. Gemeinsam mit der Stadt Wuppertal arbeiten wir z.Zt. an der Möglichkeit ALG II-Anträge auch online stellen zu können. Darüber hinaus werden wir kurzfristig auch Videoberatung möglich machen. Ein Pilotprojekt dazu läuft gerade.

Es ist mir unverständlich, wie man gerade in dieser Woche,  in der die Inzidenzzahlen stetig steigen (Stand heute in Wuppertal: über 114), eine Öffnung der Eingangszonen für unterminierte Vorsprachen fordern kann. Dadurch würden die Kundinnen und Kunden, aber auch die Mitarbeiter/innen einer nicht zu verantwortenden Gefahr ausgesetzt. Im Übrigen entspräche eine solche Veränderung auch nicht den pandemiebedingten Rahmenbedingungen in den Coronaschutz-Verordnungen, an die wir uns zu halten haben.

Auch Ihre Einrichtung hat ja den unterminierten Beratungszugang eingestellt und auf telefonischer Beratung umgestellt.

Ich darf noch einmal eindringlich bitten, mir alle Fälle, wo aus Ihrer Sicht ein Zugang nicht gegeben ist, persönlich zu melden, damit wir hier helfen können !

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lenz

Vorstandsvorsitzender"

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