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Alles auf einen Blick Wuppertal - Stand: 3/2023

Beratungsblatt alles auf einen Blick
Regelleistungen, Mehrbedarfe, sonstige sozialrechtliche Daten mit aktueller KdU für Wuppertal

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 11/2023

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Sozialhilfe ( SGB XII ) und zur Grundsicherung ( SGB II )

 

 1.1 BSG, Urt. v. 23.02.2023 - B 8 SO 8/21 R

Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Kostenerstattung - letzter gewöhnlicher Aufenthalt - Ausland - örtliche Zuständigkeit

Bleibt die örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers für stationäre Leistungen nach § 98 Abs 2 S 1 SGB 12 auch dann bestehen, wenn der Leistungsberechtigte unmittelbar vor Aufnahme in die Einrichtung einen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet hat?

 Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.

Das BSG hat die Auffassung des LSG Bestätigt, wonach gilt:

Leitsatz

Wird eine leistungsberechtigte Person, die sich zuletzt im Ausland aufgehalten hat, in einer stationären Einrichtung aufgenommen, hat der vorläufig leistende Sozialhilfeträger gegen den deutschen Sozialhilfeträger, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat, auch dann einen Erstattungsanspruch, wenn die leistungsberechtigte Person zwischenzeitlich im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet haben sollte.

Quelle:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_02_23_B_08_SO_08_21_R.html

 

1.2 BSG, Urt. v. 08.03.2023 - B 7 AS 9/22 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Schulausflug - Zirkusprojektwoche - Schulgelände

Können für eine im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände stattfindende Projektveranstaltung Leistungen nach § 28 Absatz 2 Satz 1 SGB II erbracht werden?

Bundessozialgericht stärkt schulische Teilhabe von Kindern in Grundsicherung nach dem SGB II

Leitsatz Redakteur v. Tacheles e. V.

1. JobCenter müssen Teilnahme an Schul-Zirkusprojekt bezahlen.

2. Eine in dem Schulgebäude oder auf dem Schulgelände stattfindende Projektveranstaltung ist ein Schulausflug im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II.

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_03_08_B_07_AS_09_22_R.html

 

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

2.1 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.12.2022 - L 12 AS 1365/21

Leitsätze


Die einmalige Fortschreibung eines schlüssigen Konzepts mittels Verbraucherpreisindex entsprechend § 558d Abs. 2 BGB ist ein grundsätzlich geeignetes Instrument, um innerhalb eines kürzeren Zeitraums im Sinne eines auch bei der Fortschreibung geforderten systematischen und planmäßigen Vorgehens in praktikabler Weise Werte für eine Anpassung festzustellen. Dafür sprechen die Gesetzesmaterialien zu § 22c Abs. 2 SGB II.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173114

 

 

2.2 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.09.2022 - L 12 AS 2141/21

Leitsätze


Eine Bareinzahlung, die am gleichen Tag wieder abgehoben wurde, ist als Einkommen zu berücksichtigen, wenn die Verwendung des Geldbetrages und dessen Verbrauch nicht dargelegt werden kann. Eine Beweislastumkehr liegt darin nicht.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173113

 

2.3 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.02.2022 - L 12 AS 493/19

Leitsätze


Ein Gutachten zur Entwicklung von Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft erfüllt die vom BSG gestellten Mindestanforderungen an ein schlüssiges Konzept nicht, wenn für die Ermittlung der angemessenen Kosten nur die Nettokaltmiete zugrunde gelegt wurde. Dies gilt auch dann, wenn das JC die tatsächlichen kalten Betriebskosten in vollem Umfang übernommen hat.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173115

 

2.4 LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.01.2023 - L 9 AS 2924/22

Leitsätze


1. Für ein aus gesundheitlichen Gründen in Teilzeit absolviertes Studium besteht kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob das Studium von Anfang nur in Teilzeit aufgenommen oder nachträglich auf diesen Umfang reduziert wird.

2. Etwaigen Zweifeln an der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf einen erfolgreichen Studienabschluss oder gar an der Erwerbsfähigkeit ist über das Verfahren nach § 44a SGB II, nicht aber durch einen Ausschluss von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nachzugehen.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173147

 

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung nach dem ( SGB II )

3.1 SG Karlsruhe, Beschluss v. 24.02.2023 - S 10 AS 2046/22

Leitsätze


Eine Versagung bzw. Entziehung von mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungen der Grundsicherung muss in ihren Ermessenserwägungen erkennen lassen, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums ausnahmsweise verhältnismäßig sein sollte.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173190

 

 

4. Entscheidungen der Sozialgerichte zum Arbeitsförderungsrecht ( SGB III )

4.1 LSG Bayern, Urt. v. 16.02.2023 - L 10 AL 124/21

Leitsätze


Zusammenhängende Arbeitsabschnitte im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 2 SGB III liegen nur dann vor, wenn die Unterbrechung der Arbeitsleistung ihre Ursache ausschließlich in der wochenend- bzw. feiertagsbedingten Arbeitsruhe hat. Wird an einem Tag aufgrund von Krankheit, Betriebsruhe oder aus sonstigen nicht vom Gefangenen zu vertretenden Gründen keine Arbeit verrichtet und folgt dem arbeitsfreien Tag ein Wochenende bzw. ein Feiertag, so liegt eine Unterbrechung des Arbeits- bzw. Ausbildungsabschnitts vor. Diese Tag können dann mangels eines zusammenhängenden Arbeits- bzw. Ausbildungsabschnittes nicht anerkannt werden. Gleiches gilt, wenn dem arbeitsfreien Tag ein Wochenende bzw. ein Feiertag vorausgeht, denn dann liegen diese Tage aufgrund der Unterbrechung der Tätigkeit ebenfalls nicht mehr innerhalb eines zusammenhängenden Arbeits- bzw. Ausbildungsabschnittes.

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173137

 

 

5. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )

 5.1 SG Rostock, Urt. v. 31.01.2023 - S 8 SO 8/22

notwendiger Unterhalt nach § 19 Abs. 4 SGB VIII

Leitsatz


Der Begriff des notwendigen Lebensunterhalts in § 19 Abs. 4 SGB VIII ist in Anlehnung an die Regelungen des SGB II und SGB XII zu konkretisieren.

Daher sind auch Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung für eine nicht mehr bewohnte Wohnung als tatsächlicher aktueller Bedarf im Monat der Fälligkeit als notwendiger Lebensunterhalt nach § 19 Abs. 4 SGB VII zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte zu dem Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind und in dem der Bedarf für die Nachforderung entstanden ist im Leistungsbezug für Leistungen zum Lebensunterhalt steht und der Bedarf nicht anderweitig gedeckt worden ist.

Quelle: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/search

 

 

6. Entscheidungen zum Asylrecht und AsylbLG

6.1 Sozialgericht Kassel – Urteil vom 12.01.2023 – Az.: S 11 SO 45/21

Normen: § 141 Abs. 3 S. 2 SGB XII i. V .m. § 35 Abs. 2 S. 2 SGB XII – Schlagworte: Kosten der Unterkunft, Kosten der Heizung, Werra-Meißner-Kreis, Umzug während Corona, Sozialgericht Kassel

Orientierungshilfe Redakteur v. Tacheles e. V.

Nach Auffassung des Gerichts ist § 141 Abs. 3 S. 2 SGB XII i. V .m. § 35 Abs. 2 S. 2 SGB XII so auszulegen, dass die nach § 141 Abs. 3 S. 1 SGB XII geltende 6-monatige Angemessenheitsfiktion für die Unterkunftskosten die im Rahmen des § 35 Abs. 2 S. 2 SGB XII grundsätzlich nach 6 Monaten unangemessener Miethöhe einsetzende Kostensenkungsverpflichtung des Leistungsempfängers nach einer Kostensenkungsaufforderung durch den Leistungsträger so lange ausgesetzt, wie die pandemiebedingte Übergangsregelung gilt.

Quelle: RA Sven Adam: https://anwaltskanzlei-adam.de/2023/03/03/sozialgericht-kassel-urteil-vom-12-01-2023-az-s-11-so-45-21/

 

7. Verschiedenes zu Hartz IV, zur Sozialhilfe, zum Asylrecht, Wohngeldrecht und anderen Gesetzesbüchern

7.1 Newsletter 03- 2023 - von RA Volker Gerloff

weiter: https://www.ra-gerloff.de/newsletter/Newsletter-03-2023.pdf

 

7.2 BSG, Urt. vom 9.3.23 - B 9 SB 8/21 R

Anmerkung RA Volker Gerloff

Gehfähigkeit in bestimmter vertrauter Umgebung und Situation, im schulischen oder häuslichen Bereich, schließt eine außergewöhnliche Gehbehinderung nicht aus.

Merkzeichen "aG" bewilligt

Quelle:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2023/2023_08_Terminbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

auch dazu: Bundessozialgericht erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen

weiter: https://www.deutschlandfunk.de/bundessozialgericht-erleichtert-gehbehinderten-zugang-zu-behindertenparkplaetzen-100.html

 

Verfasser des Rechtsprechungstickers: Redakteur von Tacheles Detlef Brock


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