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Tacheles PM:„Sozialhilfe nicht mit ALG II- Antrag verbinden!“ - Sozialämter drängen rechtswidrig zur Antragsabgabe
Tacheles: „Sozialhilfe nicht mit Arbeitslosengeld II- Antrag verbinden!“
Sozialämter drängen rechtswidrig zur Antragsabgabe
Wuppertal. Zahlreiche Sozialämter drängen mit rechtswidrigen Methoden zur Abgabe der Anträge für das Arbeitslosengeld II. So hätten Behörden Sozialhilfeempfänger vorgeladen, um sie zum Ausfüllen der Formulare zu bewegen.
Wer diesen Vorladungen nicht nachgekommen sei, dem drohe nun, dass die Sozialhilfe einbehalten werde. Der Wuppertaler Arbeitslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. kritisierte den Vorgang und forderte die Sozialämter zur Korrektur auf. Rechtswidrig sei es, die Sozialhilfe mit der neuen Leistung Arbeitslosengeld II zu verbinden.
„Diese Praxis ist rechtswidrig, unsinnig und sofort zurück zunehmen“, fasst Harald Thomé zusammen. Der Vorsitzende des Wuppertaler Sozialhilfe- und Arbeitslosenvereins Tacheles e. V. ärgert sich über den Vorwand der Sozialämter: „Da wird Zweifel an der Bedürftigkeit formuliert. Menschen werden unter Generalverdacht gestellt, nur weil sie sich einer rechtswidrigen Praxis entziehen“. Die Behörden sanktionierten mit Leistungsentzug, weil Bürger den Antrag in Ruhe, selbstständig oder einfach nur später ausfüllen und abgeben wollen.
So hätten u. a. die Sozialämter in Frankfurt, Wuppertal, Mettmann und Erkrath dies so praktiziert.
Thomé fordert die Behörden auf, von dieser Praxis Abstand zu nehmen. Hierzu nennt er nennt drei Argumente:
„Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.“ Daher sei es unsinnig, die Auszahlung der Sozialhilfe von der Abgabe des Arbeitslosengeld II-Antrages zu machen. Die Sozialhilfeempfänger hätten ihre Bedürftigkeit bereits nachgewiesen.
„Der schleppende Rücklauf bei den Anträgen ist kein Indiz für fehlende Bedürftigkeit. Zweifel und Verdächtigungen sind unberechtigt.“ Das Problem sei vielmehr hausgemacht. Datenschutzverstöße, umfangreiche Antragsformulare unverständliches Bürokratendeutsch und eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit ließen die Bürger zögern, die Anträge abzugeben. Auch die persönliche Beratung bei einem Behördenmitarbeiter könne dies nicht schmälern. Behördenvertreter gälten nicht als Anwälte der Betroffenen. Oft versuchten diese, die Leistungen so gering wie möglich zu halten.
Die Verbindung von Vorladung, Zweifel und Leistungsverweigerung sei nur politisch motiviert. „Das Arbeitslosengeld II soll auf Biegen und Brechen eine Erfolgsgeschichte werden. Hier wird illegal genötigt: Antragsabgabe oder Leistungsverweigerung. So sollen Probleme gelöst werden, die durch ein schlechtes Gesetz verursacht sind“, so Thomé.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Harald Thomé
Vorsitzender Tacheles e.V.
Telefon: 0202 - 31 84 41