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Angleichung der Regelsätze der Sozialhilfe droht zu scheitern

Diakonisches Werk – Landesverband –
in der Pommerschen Evangelischen Kirche e.V.

17489 Greifswald, Grimmer Straße 11 – 14
Tel. 03834 / 8899-11 oder –22; Fax 03834 / 8899-33 oder –44
E-Mail: landesverband@diakonie-vorpommern.de

P r e s s e m i t t e i l u n g

Angleichung der Regelsätze der Sozialhilfe zum 01.01.2007
droht in der Bundesratssitzung vom 22.09.2006 zu scheitern

Greifswald, 20. September 2006 – Das Diakonische Werk – Landesverband – in der PEK e. V. kritisiert die Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des Finanz- und des Gesundheitsausschusses (Bundesratsdrucksache 617/1/06) und fordert eine Angleichung der Regelsätze (analog zur Regelleistung für Arbeitssuchende – ALG II ) an das Westniveau.

Im Februar 2006 wurde mit dem "Gesetz zur Änderung des 2. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze" das Arbeitslosengeld II (ALG II) in den östlichen Bundesländern von damals € 331,00 je Monat auf das Westniveau von monatlich € 345,00 zum 01.07.2006 angehoben.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hatte die Bundesregierung die gesetzlichen Vorgaben schaffen wollen, den neuen Bundesländern die Möglichkeit zu geben, auch die Regelsätze der Sozialhilfe in den neuen Ländern dem Westniveau anzupassen. Nach den nunmehr vorliegenden Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des Finanz- und des Gesundheitsausschusses steht zu befürchten, dass dieser Gesetzesentwurf den Bundesrat nicht unverändert passieren wird. In den Empfehlungen der Ausschüsse wird diese - aus Sicht der Diakonie überfällige - Anpassung ausdrücklich abgelehnt.

Das Diakonische Werk erinnerte am Mittwoch in Greifswald daran, dass die Lebensbedingungen der erwerbsfähigen ALG – Bezieher sich nicht von denen der nichterwerbsfähigen Sozialhilfebezieher unterscheiden. Es forderte deshalb die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen die von den Ausschüssen ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Änderungen auszusprechen. Eine Abweichung der Sozialhilfesätze von den Regelleistungen der ALG II – Empfänger sei den Betroffenen weder zu vermitteln noch zuzumuten. Es sei weiter zu berücksichtigen, dass ein Personenkreis betroffen sei, der in der Regel nicht in der Lage ist, durch Erwerbsarbeit eigenes Einkommen zu erzielen.

Auch müsse daran erinnert werden, so Landespfarrer Dr. Ehricht, dass sich die im Landtag bisher vertretenen Parteien in den Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege e.V. ausnahmslos für eine Angleichung der Regelsätze ausgesprochen haben.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Gregor Kochhan, Diakonisches Werk – Landesverband – in der PEK e.V.,
Tel.: 03834 / 88 99 26, FAX.: 03834 / 88 99 44, E-Mail: kochhan@diakonie-vorpommern.de

Hier noch die entsprechenden Bundestagsdrucksachen:
http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/617-1-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/617-1-06.pdf

und

http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/617-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/617-06.pdf

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