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Anmerkungen zu den Änderungen im SGB III

Liebe sozialpolitisch Interessierte,

die Bloch'sche These "wenn es nicht mehr für alle reicht, springen die Armen ein" scheint Gestalt zu gewinnen. In der neuen Struktur der Existenzsicherung (Arbeitslosengeld I u. II sowie Sozialgeld) erscheinen die Arbeitslosen jetzt als die ersten Ausfallbürgen für die Steuerlöcher der Großen. Während im bereits beschlossenen "1. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" Leistungskürzungen von ca. 3 MRD. Euro jährl. umgesetzt wurden, sollen mit der Reform der Arbeitslosenhilfe (Zusammenlegung von Alhi und SozHilfe) nochmals 4,7 MRD. Euro bei der Alhi gekappt werden.

Die zuständige Arbeitsgruppe des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hat jetzt Pläne vorgelegt, wonach das neue Arbeitslosengeld II nur noch 29 Euro mtl. über der Sozialhilfe liegen soll. Das ist weniger als bei der pauschalierten Sozialhilfe, falls keine Aufschläge mehr für einmalige Leistungen erfolgen. Der Spiegel bringt in seiner neuen Ausgabe hierüber einen Artikel, dessen Vorabdruck unter
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,druck-233320,00.html
aufgerufen werden kann.

Damit ergäbe sich folgende neue Struktur der Existenzsicherung:

1.) Arbeitslosengeld I, (leicht) abgesenktes Arbeitslosengeld bisheriger Form mit Abkoppelung von der Anpassung an die Lohnentwicklung, Umzugspflicht für Nichtverheiratete und erhöhte Mitwirkungspflichten

2.) Arbeitslosengeld II, s.o., falls keine Aufschläge für einmalige Leistungen und andere Zuschläge der SozHilfe mehr erfolgen, unterschreitet es das derzeitige Sozialhilfeniveau

3.) Sozialgeld, für Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen (also z.B. auch die, die im Pofiling "ausgemustert" wurden). Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim BMWA zu den Hartz-Reformen soll hierzu die bisherige Sozialhilfe (bei einer Ausdehnung der Grenze des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes) gekürzt werden bis auf ein Niveau, das nur noch vor extremer Armut und Obdachlosigkeit schützt. Nach aktueller Lesart dürfte dies dann höchstens das Existenzminimum von ca. 70% des derzeitigen Regelsatzes sein.

Der Kuhhandel bei diesem Geschäft:
- Der Bund spart 3 MRD. Euro
- die Kommunen werden durch die Verschiebung von SozHi-Empfänger zur BA zunächst um ca. 1,6 MRD. Euro entlastet (bevor der Verschiebebahnhof mit dem Profiling rückwärts läuft) und sollen damit die Kinderbetreuung ausbauen
- es bezahlen die Arbeitslosen und Hilfeempfänger

Mit engagierten Grüßen
Frieder Claus

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