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Autonomer 1. Mai: Staatsanwaltschaft führt 25 Strafverfahren

Nach dem sogenannten autonomen 1. Mai in Elberfeld führt die Staatsanwaltschaft Strafverfahren gegen 25 Teilnehmer. „Der zuständige Abteilungsleiter für politische Kriminalität war beim Einsatz dabei und schätzt das Geschehen als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ein. Deswegen hat die Polizei die Beschuldigten erkennungsdienstlich behandelt“, erläuterte ein Behördensprecher.
Bei einer Kundgebung auf dem Platz der Republik war es am Dienstagnachmittag zu einem Hin-und-Her zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Geschätzt 300 Teilnehmer hatten sich versammelt. Die Polizei kündigte an: Sie werde einen Umzug zum Ölberg verhindern, so lange sich kein Versammlungsleiter melde. Ihr Verbot setzten die Beamten um. Nach einem Gerangel nahmen sie 25 Personen vorübergehend fest, die nun Beschuldigten. Eine Teilnehmerin und ein Polizist hätten leichte Verletzungen erlitten.
Mutmaßlich versuchte die Gruppe, die Polizeiketten an der Hagenauer Straße zu durchbrechen. Die Beamten setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein und blockierten vorübergehend einen Teil der Demonstration auf der Kreuzung. Ein Polizeisprecher erklärte: „Wir haben den Teilnehmern mehrere Möglichkeiten eingeräumt: Sie konnten einen Versammlungsleiter benennen, dann hätten wir den Aufzug zum Schusterplatz geschützt. Oder sie konnten eine Kundgebung auf dem Platz durchführen.“
Schließlich öffneten die Polizisten den Kessel. Die Teilnehmer blieben noch kurz auf dem Platz. Anfangs des Nachmittags hatten sie zunächst „Straße frei für den 1. Mai!“ gefordert, die Beamten in Gezerre um Transparente und in Verfolgungsjagden quer über den Platz verwickelt. Polizisten rannten über die Spielplätze, auf denen sich Familien aufhielten. Eltern protestierten.
Ab 16 Uhr gingen die Teilnehmer der Demo in kleinen Gruppen durch die Nordstadt zum Ölberg. Dort folgte das Schusterplatz-Fest mit Essen und Musik. Erneut war die Polizei mit einem Aufgebot vor Ort.
Personen anscheinend aus dem Umfeld des Autonomen Zentrums an der Gathe verbreiteten am Donnerstag (3. Mai) eine anonyme Mitteilung weiter. Deren Autoren erklärten: „Jetzt, im 32. Jahr, griff die Polizei auf Betreiben der neuen Landesregierung die erkämpfte Autonomie auf der Straße an!“
Tätliche Angriffe auf Polizisten bedroht das Gesetz mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Dieses schärfere Gesetz gilt seit 2017. Erleidet ein Angegriffener Verletzungen kommt zusätzlich Körperverletzung in Frage.
Die autonome 1.-Mai-Demo läuft seit Jahren, ohne dass sich je ein Veranstalter bei der Polizei meldete. Üblicherweise geht der Umzug vom Platz der Republik durch die Nordstadt zum Schusterplatz, wo er in einem Fest mit Musik endet.

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